Eine einmalige Zahlung von 30.000 Euro können niedergelassene Zahnärztinnen in Sachsen jetzt erhalten, wenn sie ein Kind bekommen. Die sächsische Zahnärzteschaft setze damit ein deutliches Zeichen für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, heißt es. Ende Mai 2025 haben die Mitglieder der Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen (KZVS) dieses neues Förderprogramm beschlossen.
Selbstständige Frauen, auch niedergelassene Zahnärztinnen, haben derzeit keinen gesetzlichen Anspruch auf Mutterschutz. Ein Mutterschaftsgeld, wie es Angestellte erhalten, gibt es nicht. Die Praxisinhaberinnen müssen den entstehenden Ausfall in der Praxis und die damit verbundenen wirtschaftlichen Belastungen selbst kompensieren.
Zahnärztliche Versorgung sichern
Dr. Holger Weißig, Vorsitzender des Vorstands der KZVS, erklärte zum Förderprogramm: „Wir möchten mit dieser Maßnahme die vertragszahnärztliche Versorgung langfristig sichern und gleichzeitig die Rahmenbedingungen für selbstständige Zahnärztinnen verbessern. Das ist in Anbetracht der sinkenden Zahl der sächsischen Zahnarztpraxen für alle Beteiligten ein wichtiges und wegweisendes Signal.“
Fördermöglichkeit In den ersten fünf Jahren als Praxisinhaberin
Das Förderprogramm ist zunächst für eine Laufzeit von drei Jahren vorgesehen und richtet sich an niedergelassene Zahnärztinnen, die seit höchstens fünf Jahren eine eigene Praxis in Sachsen führen.
Bundesweit einzigartige Initiative zur Stärkung der Patientenversorgung
Mit dieser laut KZV Sachsen bundesweit bislang einzigartige Initiative nehme man eine Vorreiterrolle bei der Unterstützung junger Zahnärztinnen ein. Die Initiative setze einen wichtigen Anreiz, eine eigene Praxis zu gründen oder zu übernehmen – unabhängig von der persönlichen Familienplanung. Gleichzeitig leistet das Programm einen bedeutenden Beitrag zur wohnortnahen zahnärztlichen Versorgung in Sachsen.