Covid-19-Patienten und unter Quarantäne stehende Personen, die eine zahnärztliche Notfallbehandlung brauchen, werden weiterhin in Corona-Schwerpunktpraxen versorgt. Darauf weist die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) Rheinland-Pfalz angesichts wieder steigender Infektionszahlen hin.
In Rheinland-Pfalz sind 19 Zahnarztpraxen und Zahnkliniken dafür ausgestattet, an Covid-19 Erkrankte oder unter Verdacht stehende Personen im Notfall zu behandeln. Betroffene, die unter starken anhaltenden Zahnschmerzen, Blutungen sowie Schwellungen/Abszessen im Zahn-, Mund- und Kieferbereich leiden, wenden sich deshalb bitte an die Hotline der Kassenzahnärztlichen Vereinigung, die die Behandlung in einer Schwerpunktpraxis veranlasst.
Hotline der KZV-RLP
Telefon 06131/8927 311
Mo – Do 8:30 – 15:30 Uhr
Fr 8:30 – 12 Uhr
Abends, an Wochenenden und Feiertagen den allgemeinen medizinischen Notfalldienst unter 116 117 anrufen
Keine Sorgen vor Infektion in Zahnarztpraxis
Alle anderen Patienten, die nicht an Covid-19 erkrankt sind und auch nicht unter Quarantäne stehen, wenden sich bitte im Notfall oder bei akuten Schmerzen – wie üblich – an ihren Hauszahnarzt. An Wochenenden und Feiertagen ist der allgemeine zahnärztliche Notfalldienst der Bezirkszahnärztekammern ihre erste Anlaufstelle.
Sorgen, während der Pandemie zum Zahnarzt zu gehen, müssen Patienten übrigens nicht haben. Bislang ist kein einziger Fall bekannt geworden, bei dem sich ein Patient in einer Zahnarztpraxis mit dem Corona-Virus angesteckt hat. „Die Zahnärztinnen und Zahnärzte und ihre Teams haben sich im Behandlungsalltag gut auf die besonderen Anforderungen der Corona-Pandemie eingestellt. Durch noch kürzere Wartezeiten, ausreichend Sicherheitsabstand im Wartezimmer und häufiges Lüften aller Räume erhöhen sie die ohnehin hohen Schutzstandards für ihre Patienten“, erklärt Marcus Koller, stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der KZV Rheinland-Pfalz, „zudem sind Hand- und Flächendesinfektionsmittel sowie Atemmasken und Schutzhandschuhe inzwischen wieder ausreichend verfügbar.“ Notwendige Behandlungen und Kontroll- oder Vorsorgeuntersuchungen könnten ohne Bedenken wahrgenommen werden.