KZBV-VV in Köln: Prävention als festen Bestandteil der Gesundheitsversorgung etablieren
Sich für die gesundheitspolitische Arbeit mit der neuen Bundesregierung gut an den Start bringen, über aktuelle Probleme und Lösungen vor allem in der Telematikinfrastruktur und mit der elektronischen Patientenakte, aber auch bei Leitlinien und diversen weitern Aufträge informieren, die neue IT-Sicherheitsrichtlinie endlich verabschieden – das waren wesentliche Aufgaben der Vertreterversammlung (VV) der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) am 4. und 5. Juni 2025 in Köln. Aber auch eine Neuwahl zum Vorstand gehörte diesmal dazu.
Die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) ruft die neue Bundesregierung dazu auf, gemeinsam mit der Zahnärzteschaft die großen Erfolge bei der Mundgesundheit zu sichern und Grundlagen für die notwendige Planungssicherheit der Praxen zu schaffen. Vor diesem Hintergrund appellieren die Vertreterinnen und Vertreter an die Politik, gemeinsam den Erfolgsweg der Prävention konsequent weiterzugehen und Prävention zum Leitbild einer zukünftigen Gesundheitspolitik zu machen. Denn allein eine umfassende Präventionsorientierung im Gesundheitswesen verbessert nicht nur die Gesundheit, sondern reduziert letztlich mittel- und langfristig die Ausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung.
© KZBV/Darchinger
Meike Gorski-Goebel als neue stellvertretende Vorstandsvorsitzende gewählt
Da die 2023 gewählte stellvertretende Vorstandsvorsitzende Dr. Ute Maier auf eigenen Wunsch zum 30. September 2025 ihr Amt nach einer langen berufspolitischen Karriere im Ehren- und Hauptamt aufgibt, stand auch eine Wahl auf der Agenda. Ass. jur. Meike Gorski-Goebel (52), seit 1999 in der KZV Sachsen tätig, seit 2015 als hauptamtliches Vorstandsmitglied, und seit 2023 stellvertretende Vorsitzende der KZBV-VV, wurde von den Delegierten bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung mit überwältigender Mehrheit in das Amt gewählt, das sie am 1. Oktober 2025 antreten wird. (Ein ausführlicher Bericht folgt.) Quelle: QN/KZBV
Candulor stellt neuen Vertriebsleiter für Deutschland und Österreich vor
Die Schweizer Marke Candulor konnte mit Jürgen Panzer einen erfahrenen Vertriebsleiter gewinnen, der zukünftig das Beraterteam der Candulor in Deutschland und Österreich führen wird. Im Mittelpunkt stehen dabei weiterhin eine erstklassige Beratung und Kundennähe durch eine kontinuierliche Betreuung, aber auch auf das Labor abgestimmte Empfehlungen zur Verwendung der neuen Materialien, wie die aktuelle UCAN-Sortimentserweiterung für die CAD/CAM-gestützte Verarbeitung.
„Jürgen bringt eine umfassende Erfahrung aus der Dentalbranche mit und legt großen Wert darauf, die langjährigen Candulor Kunden weiter optimal zu begleiten, sei es in Bezug auf die klassischen Candulor Materialien als auch bei den Fortbildungsleistungen der SSOP (Swiss School of Prosthetics). Er ist bereits seit dem 1. Februar im Unternehmen, so dass ein nahtloser Übergang und ein intensives Kennenlernen des Kundenstamms gewährleistet sind“, heißt es aus dem Unternehmen. Der 45-jährige Betriebswirt freut sich auf seine Aufgaben: „Der hohe Anspruch an Qualität quer durch alle Bereiche macht die Candulor besonders. Man spürt, dass hier Menschen mit großer Leidenschaft für die Zahntechnik arbeiten. Schon allein dadurch ist ein sehr tiefgreifendes Gefühl für die Labore und deren Bedürfnisse vorhanden.“
Panzer folgt auf Uwe Riegel, der mehr als 20 Jahre für die Candulor in der Kundenbetreuung tätig war und sich Ende Juli aus der Vertriebsleitung in den verdienten Ruhestand zurückziehen wird. Candulor freut sich, mit Jürgen Panzer die Candulor Tradition weiterzuführen, gleichzeitig aber auch neue Wege zu beschreiten. (Quelle: Candulor)
FVDZ Bayern trauert um stellvertretenden Landesvorsitzenden Dr. Thomas Sommerer
Mit großer Trauer gibt der Landesverband Bayern des Freien Verbands Deutscher Zahnärzte den Tod seines stellvertretenden Vorsitzenden Dr. Thomas Sommerer aus Marktredwitz bekannt, der am 28. Mai 2025 im Alter von 67 Jahren nach langer, schwerer Krankheit gestorben ist. Der Zusammenhalt als standespolitischer Verband, der die Zahnarztpraxis im Fokus hatte, sei immer ein bedeutsames Anliegen während seiner langjährigen und unermüdlichen ehrenamtlichen Tätigkeit für den Berufsstand und den FVDZ gewesen, heißt es im Nachruf. Seit 2012 war Sommerer ununterbrochen als stv. Landesvorsitzender aktiv.
Der seit 1986 in Marktredwitz niedergelassene Zahnarzt war der klassische Zahnarzt in Einzelpraxis. Er war verwurzelt in seiner oberfränkischen Heimat und beliebt bei Patientinnen und Patienten und den standespolitischen Kolleginnen und Kollegen aller Couleur.
Seine ehrenamtliche Tätigkeit im FVDZ habe immer an erster Stelle gestanden, was er später auf die körperschaftliche Arbeit in Kassenzahnärztlicher Vereinigung Bayerns und Bayerische Landeszahnärztekammer ausweitete. Die Liste seiner ehrenamtlichen Tätigkeiten sowohl auf Landes- wie auch auf Bundesebene ist lang. 2018 wurde er zum ehrenamtlichen Richter am Sozialgericht München berufen, 2022 erhielt er die Silberne Ehrennadel der deutschen Zahnärzte.
„Wir sind tief betrübt über seinen frühen Tod. Tommy wird uns als engagierter Kollege und Freund in Erinnerung bleiben, dem bis zum Schluss das Wohl des FVDZ Bayern am Herzen lag. Unser Mitgefühl gilt seiner Gattin und seinen Angehörigen. Wir werden ihn nicht vergessen“, sagt der FVDZ-Landesvorsitzende Dr. Christian Deffner. (Quelle: FVZD Bayern)
ZÄK Nordrhein aktualisiert Informationen zur Zusammenarbeit mit der „Klinik“ von DrSmile
Das Unternehmen DrSmile (Berlin), Anbieter von Zahnstellungskorrekturen mit transparenten Alignern, nennt in seiner Unternehmenskonstruktion als Ansprechpartner der Partnerzahnärzte in seinem Geschäftsmodell eine DZK Deutsche Zahnklinik GmbH mit Sitz in Düsseldorf. Dieses Geschäftsmodell ist vonseiten der Zahnärztekammer Nordrhein mehrfach kritisch beleuchtet und auch gegenüber der Aufsichtsbehörde kritisch dargestellt worden – auch hinsichtlich der Zusammenarbeit zwischen dieser Klinik und den Partnerzahnärzten, in deren Praxen die interessierten Kundinnen und Kunden des Unternehmens begutachtet und untersucht werden sollen.
Die Zahnärztekammer Nordrhein hat aufgrund aktueller Entwicklungen noch einmal eine Information und Stellungnahme für Zahnärztinnen und Zahnärzte erarbeitet. Danach ist schon der Betrieb dieser Zahnklinik nicht zulässig. Das Ordnungsamt der Stadt Düsseldorf habe am 30. Oktober 2024 „richtigerweise festgestellt“, „dass die Konzession der DZK Deutsche Zahnklinik GmbH für die „DZK Deutsche Zahnklinik“ in den Düsseldorfer Räumlichkeiten Breite Straße 69 gemäß § 49 Absatz 2 der Gewerbeordnung (GewO) erloschen ist, da eine stationäre Aufnahme von Patienten in der Zahnklinik bisher nicht erfolgt ist.“ In der Klinik sei auch nie ein approbierter Zahnarzt/eine approbierte Zahnärztin tätig gewesen, noch seien dort Patienten ambulant oder gar stationär behandelt worden.
Man habe in diesem Zusammenhang Politik, Behörden und Kollegenschaft immer wieder darauf hingewiesen, „dass Zahnärzte nicht im Anstellungsverhältnis für solche Gewerbebetriebe zahnärztlich tätig sein dürfen und Kooperationszahnärzte aus anderen Gründen gegen das Berufsrecht verstoßen und dementsprechend auch nicht kooperieren dürfen“.
Das Berliner Start-up DrSmile war 2020 von der Straumann Group erworben worden, wurde jedoch im Sommer 2024 an das spanische Unternehmen Impress verkauft. (Quelle: QN/ZÄKNR)
Deutscher Ärztetag verabschiedet GOÄneu mit großer Mehrheit
Die Delegierten des Deutschen Ärztetags haben am Donnerstag, 29. Mai 2025, in Leipzig mit großer Mehrheit den von Ärzteschaft und PKV-Verband erarbeiteten Entwurf einer GOÄneu verabschiedet. 212 Delegierte stimmten dafür, nur 19 dagegen. Der Abstimmung war eine intensive Diskussion vorausgegangen. Bereits im Vorfeld hatte die Bundesärztekammer in einer großen Kampagne für die Annahme des Entwurfs geworben, der seit der ersten Veröffentlichung im Herbst 2024 von Teilen der Ärzteschaft, Verbänden und Organisationen heftig kritisiert wurde. Der Entwurf soll jetzt an das Bundesgesundheitsministerium zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet werden – in der Hoffnung, dass Ministerium, Bundesregierung und Bundesländer die GOÄneu dann auch als Verordnung erlassen.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hatte in ihrer Rede zur Eröffnung des Deutschen Ärztetags die Notwendigkeit einer Novellierung anerkannt, aber auch eine entsprechende Vorlage gefordert, auf deren Grundlage sie in der Bundesregierung und mit den Bundesländern die Novellierung auch argumentieren könne. (Quelle: QN, ausführlicher Bericht folgt)
IDZ legt erste Existenzgründeranalyse seit 2019 vor
Das Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ) hat erstmals seit 2019 wieder eine Existenzgründeranalyse vorgelegt, in der Daten für das Jahr 2023 ausgewertet wurden. Die Kerndaten zu den Finanzvolumina stammen von der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (ApoBank). „Im Jahr 2023 entschieden sich 1.268 Zahnärztinnen und Zahnärzte für den Schritt in die Selbstständigkeit (KZBV 2024). Die Zahl der auswertbaren Finanzierungsfälle der apoBank belief sich im gleichen Zeitraum auf 528“, heißt es. Die Investitionskosten vor allem für die Neugründung einer Einzelpraxis seien stark gestiegen, so die Analyse. Dies liege aber nur zu einem Teil in generellen Kostensteigerungen begründet, sondern spiegele auch die zum Teil sehr individuellen Praxiskonzepte und einen Trend zu technisch hochwertiger Ausstattung. Insgesamt sei der Saldo von Praxisabgaben und Existenzgründungen inzwischen deutlich negativ, so die Analyse. Einer sinkenden Zahl von Existenzgründungen stehe eine deutlich steigende Zahl von Abgängen gegenüber. Lag der Saldo 2002 noch bei +543, betrug er 2023 bereits -1.193. (Quelle: IDZ, ausführlicher Bericht folgt)
Neu ab 1. Juni: Anspruch auf Mutterschutz nach einer Fehlgeburt
Ab dem 1. Juni 2025 werden gestaffelte Mutterschutzfristen bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche gelten: Bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche wird die Schutzfrist bis zu zwei Wochen betragen, bei einer Fehlgeburt ab der 17. Schwangerschaftswoche werden es sechs Wochen sein und bei einer Fehlgeburt ab der 20. Schwangerschaftswoche acht Wochen. Die konkrete Ausgestaltung der Regelung soll es betroffenen Frauen ermöglichen, selbstbestimmt zu entscheiden, ob sie eine Schutzfrist in Anspruch nehmen. Bei einem Beschäftigungsverbot bekommt der Arbeitgeber den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld in voller Höhe erstattet. Mehr Informationen auf der Themenseite des Bundesfamilienministeriums. (Quelle: Bundesregierung)
BZÄK informiert über Verbindung von Parodontologie und großen Volkskrankheiten
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat erneut die enge Verbindung der weit verbreiteten Parodontitis mit ca. 14 Millionen betroffenen Menschen in Deutschland und der vier großen Volkskrankheiten herausgestellt und darauf hingewiesen, dass die Parodontitisprävention auch eine gesamtgesundheitliche Prävention ist und wesentlich dazu beitragen kann, auch Kosten im Gesundheitswesen zu sparen. Die BZÄK rückt dabei Diabetes mellitus, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Atemwegserkrankungen und Krebserkrankungen in den Fokus. Die Verbindung zwischen Parodontitis und diversen Volkskrankheiten mache deutlich, dass einzelne Erkrankungen nicht isoliert betrachtet werden können. Da Zahnärzte jüngere Patientinnen und Patienten in der Regel häufiger sehen als Allgemeinmediziner, besteht ein großes Potenzial für die Aufklärung und die Früherkennung von lokalen und systemischen Krankheitsrisiken.
Eine umfassende Gesundheitsvorsorge müsse auch die Mundgesundheit einschließen, um die Allgemeingesundheit zu fördern und schwerwiegende Erkrankungen zu verhindern beziehungsweise abzuschwächen. Präventive Maßnahmen wie regelmäßige zahnärztliche Kontrollen, eine gezielte Parodontitistherapie und eine konsequente Mundhygiene sind entscheidend, um das Risiko für viele Erkrankungen zu minimieren. Und dies könne letztendlich dazu beitragen, die Ressourcen des Gesundheitssystems zu schonen. (Quelle: BZÄK)