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Kurznachrichten und Informationen aus der (dentalen) Welt – Juni 2025

Sachsen-Anhalt setzt auf Quote und Stipendien gegen den Zahnarztmangel

Auch in Sachsen-Anhalt gibt es jetzt eine Landzahnarztquote. Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat am 12. Juni 2025 das Landzahnarztgesetz verabschiedet. Dem Bundesland droht ein besonders drastischer Rückgang bei den niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzten und der Zahl der Zahnarztpraxen, der bereits begonnen hat und Auswirkungen zeigt.

Die Zahnärzteschaft in Sachsen ist daher selbst schon mit Förderprogrammen aktiv geworden, schließt zum Beispiel Vereinbarungen mit Landkreisen und finanziert selbst Studienplätze in Ungarn. Sie fordert zudem schon länger eine Landeszahnarztquote. Jetzt reagiert die Landespolitik darauf und bringt mit dem Gesetz zwei Maßnahmen auf den Weg: die Einführung einer Landzahnarztquote für das Zahnmedizinstudium an der Uni Halle und die finanzielle Unterstützung von Auslandsstipendien.

„In vielen Regionen Sachsen-Anhalts sind leerstehende Zahnarztpraxen längst Realität. Prognosen zufolge fehlen bis 2035 mehrere hundert Zahnärztinnen und Zahnärzte, um das heutige Versorgungsniveau aufrechterhalten zu können“, so die Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt (KZV LSA). Sie begrüßt das Gesetz ausdrücklich.

„Das ist ein Meilenstein für die Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung in Sachsen-Anhalt“, betont Dr. Jochen Schmidt, Vorstandsvorsitzender der KZV LSA. „Mit dem Landzahnarztgesetz wird Sachsen-Anhalt das erste Bundesland, das eine Landzahnarztquote umsetzt. Mit den zusätzlichen Landesmitteln für Auslandsstipendien können wir unser bestehendes Programm gezielt ausbauen“. (Zum ausführlichen Beitrag.) (Quelle: KZV LSA)

FVDZ: Neue GOÄ darf kein Modell für GOZ-Reform werden

Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) warnt: Die vom Deutschen Ärztetag Ende Mai verabschiedete neue GOÄ darf kein Modell für die zahnärztliche Gebührenordnung (GOZ) sein. Die geplante Neufassung der GOÄ bringe tiefgreifende strukturelle Veränderungen mit sich – darunter eine tabellarisch-preislistenartige Darstellung ärztlicher Leistungen. Die Zahnärzteschaft sieht diese Entwicklung mit Sorge und warnt eindringlich davor, die neue GOÄ als Vorlage für eine mögliche Reform der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu verwenden. „Die zahnärztliche Versorgung ist geprägt von hoher Individualität, vielfältigen Therapiewegen und erheblichem fachlichem Gestaltungsspielraum. Diese Komplexität lässt sich nicht in ein starres, listenartiges Gebührensystem pressen, ohne Qualität, Wirtschaftlichkeit und Patienteninteresse gleichermaßen zu gefährden“, erklärt der FVDZ-Bundesvorsitzende Dr. Christian Öttl.

Die GOZ in ihrer aktuellen Struktur basiert auf einem bewährten Rahmen: Ein einheitlicher Gebührenrahmen mit Steigerungsfaktoren erlaubt es Zahnärztinnen und Zahnärzten, medizinische Notwendigkeiten und individuelle Patientenbedürfnisse wirtschaftlich darzustellen. Eine „GOZ nach Art der neuen GOÄ“ würde diesen differenzierten Ansatz durch pauschale Festpreise ersetzen – mit absehbaren Nachteilen für Patientenversorgung und Praxisrealität.

„Gerade in der Zahnmedizin, wo Prävention, Funktion, Ästhetik und Langzeitstabilität in komplexer Wechselwirkung stehen, ist eine starre Gebührentabelle nicht sachgerecht. Die GOZ braucht Spielräume, keine Preislisten“, betont auch der Vorsitzende des FVDZ-Landesverbands Hessen Dr. Andreas Koch. Die Zahnärzteschaft bekenne sich zur Weiterentwicklung und Modernisierung der GOZ. „Wir fordern dabei allerdings, die bewährten Prinzipien wie die Möglichkeiten zur analogen Berechnung bei neuen Behandlungsmethoden und patienten-individuelle Anpassung des Gebührenrahmens zu erhalten“, macht Koch deutlich.

Der FVDZ ist sich auf Bundes- wie auf Landesebene einig: Eine Novellierung der GOZ darf nicht zur Verengung der zahnärztlichen Therapiefreiheit und nicht zur Entmündigung des Arzt-Patienten-Verhältnisses führen. (Quelle: FVDZ)

Lauterbach darf nicht mehr zum Tischtennis ins BMG

Die Tischtennisplatte hatten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des bundesministeriums für Gesundheit (BMG) ihrem damaligen Chef Prof. Karl W. Lauterbach (SPD) 2023 zum 60. Geburtstag geschenkt – und dieser hat sie abends im Keller des BMG auch gern und ausgiebig genutzt. Bis jetzt. Denn nun hat seine Nachfolgerin Nina Warken (CDU) ihrem Vorgänger die Sondererlaubnis zum Betreten des BMG entzogen, wie Lauterbach der „Bild“ erzählt hat. Warken habe auf Nachfrage keine Erklärung dazu gegeben, so das Blatt.
Lauterbach ist jetzt nur noch einfacher Abgeordneter und Vorsitzender des Forschungsausschusses. Die Tischtennisplatte wird im Ministerium bleiben, wie es heißt, Lauterbach will sie dem Haus schenken. (Quelle: „Bild“/QN)

Ex-Bundesgesundheitsminister Spahn belastet

Ein interner Bericht des Bundesministeriums für Gesundheit zur Beschaffung von Schutzmasken während der Corona-Pandemie bringt nach Recherchen von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung den früheren Bundesgesundheitsminister und jetzigen Vorsitzenden der Unionsfraktion im Bundestag, Jens Spahn (MdB), in Bedrängnis. In der Kritik steht dabei wohl die Entscheidung und Protegierung Spahns für eine regionale Logistik-Firma aus Münster, dem Nachbarwahlkreis zu Spahns eigenem Wahlkreis. Diese sei laut Bericht unter der Auftragslast „kollabiert“. Der Krisenstab selbst hatte sich bereits mit großen Logistik-Unternehmen in Verbindung gesetzt, bevor das BMG sich intensiv für das Münsteraner Unternehmen eingesetzt habe.

Den Bericht hatte Ex-Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach 2024 in Auftrag gegeben, der Bericht habe im Januar 2025 vorgelegen, sei aber als „VS – nur für den Dienstgebrauch“ markiert worden. Er wurde bislang nicht veröffentlicht, auch von der neuen Bundesgesundheitsministerin Nina Warken nicht. Ihr Sprecher habe erklärt, künftigen Berichtswünschen etwa aus dem Haushaltsausschuss werde man nachkommen, berichtet Tagesschau.de. Spahn selbst sehe sein Handeln nach wie vor als gerechtfertigt an, heißt es. (Quelle: Tagesschau.de)

Bundestagsgesundheitsausschuss befasst sich mit Finanzsituation der GKV

Der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags hat sich in nichtöffentlicher Sitzung am 3. Juni 2025 mit dem Bericht der Bundesregierung über die aktuelle Finanzsituation der Gesetzlichen Krankenversicherung und der Sozialen Pflegeversicherung sowie über die geplanten Maßnahmen zur Stabilisierung der Finanzierung befasst. Die Abgeordneten erörterten laut Infodienst „Heute im Bundestag“ ausführlich den Handlungsbedarf, um die Systeme langfristig zu stabilisieren, ohne dass die Beiträge der Versicherten weiter stark steigen.

„Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Tino Sorge (CDU), räumte ein, dass Lösungen möglichst zeitnah gefunden werden müssten. Die Kosten seien zuletzt dynamisch gestiegen, daher seien strukturelle Änderungen im System notwendig. So hätten GKV und SPV 2024 jeweils Defizite erwirtschaftet. Bei der SPV werde 2025 ein Defizit von rund 0,5 Milliarden Euro erwartet, 2026 könnte das Defizit bei 3,5 Milliarden Euro liegen.“

Die Koalition von Union und SPD will eine Expertenkommission einsetzen mit dem Auftrag, bis zum Frühjahr 2027 Vorschläge für die langfristige Finanzierung der GKV zu unterbreiten. „Sorge machte deutlich, dass die Zeit dränge und womöglich schon früher mit Ergebnissen zu rechnen sei. Es gehe darum, Druck aus dem System zu nehmen. Denkbar sei eine Mischung aus kurzfristigen und langfristigen Entlastungen. Er verwies in dem Zusammenhang auf die anstehenden Haushaltsverhandlungen.“ (Quelle: Deutscher Bundestag)


Warken: Lachgasverkauf bundesweit beschränken

Der Verkauf von Lachgas, das gerade von Jugendlichen gerne als Partydroge genutzt werde, soll eingeschränkt werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf „Gesetz zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes“ ist vom Bundesgesundheitsministerium am 6. Juni 2025 vorgelegt worden.

„Der Missbrauch von Distickstoffmonoxid, auch als Lachgas bezeichnet, zu Rauschzwecken nimmt zu. Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO) werden teils zu Rauschzwecken, teils unter Ausnutzung der Rauschwirkung als sogenannte „K. O.-Tropfen“ zur Begehung von Straftaten, insbesondere Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, verwendet. Die missbräuchliche Verwendung von Lachgas, GBL und BDO stellt eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung und die öffentliche Ordnung dar. Ihr missbräuchlicher Konsum ist mit schwer einzuschätzenden und gegebenenfalls schwerwiegenden Gesundheitsgefahren verbunden. Im Mai 2025 hat das Bundesinstitut für Risikobewertung auf die mit dem Konsum von Lachgas als Partydroge verbundenen gesundheitlichen Gefahren hingewiesen“, heißt es in der Problembeschreibung. Gleichzeitig seien diese Stoffe aber auch ials Industriechemikalien breit eingesetzt. Das Gesetz müsse daher fortentwickelt werden. (Quelle: BMG)

KZBV-VV in Köln: Prävention als festen Bestandteil der Gesundheitsversorgung etablieren

Sich für die gesundheitspolitische Arbeit mit der neuen Bundesregierung gut an den Start bringen, über aktuelle Probleme und Lösungen vor allem in der Telematikinfrastruktur und mit der elektronischen Patientenakte, aber auch bei Leitlinien und diversen weitern Aufträge informieren, die neue IT-Sicherheitsrichtlinie endlich verabschieden – das waren wesentliche Aufgaben der Vertreterversammlung (VV) der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) am 4. und 5. Juni 2025 in Köln. Aber auch eine Neuwahl zum Vorstand gehörte diesmal dazu.

Die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) ruft die neue Bundesregierung dazu auf, gemeinsam mit der Zahnärzteschaft die großen Erfolge bei der Mundgesundheit zu sichern und Grundlagen für die notwendige Planungssicherheit der Praxen zu schaffen. Vor diesem Hintergrund appellieren die Vertreterinnen und Vertreter an die Politik, gemeinsam den Erfolgsweg der Prävention konsequent weiterzugehen und Prävention zum Leitbild einer zukünftigen Gesundheitspolitik zu machen. Denn allein eine umfassende Präventionsorientierung im Gesundheitswesen verbessert nicht nur die Gesundheit, sondern reduziert letztlich mittel- und langfristig die Ausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Dr. Karl-Georg Pochhammer, Dr. Ute Maier und Martin Hendges mit Meike Gorski-Goebel (KZV Sachsen), die ab 1. Oktober 2025 die Nachfolge von Dr. Ute Maier antritt.
Dr. Karl-Georg Pochhammer, Dr. Ute Maier und Martin Hendges mit Meike Gorski-Goebel (KZV Sachsen), die ab 1. Oktober 2025 die Nachfolge von Dr. Ute Maier antritt.
© KZBV/Darchinger

Meike Gorski-Goebel als neue stellvertretende Vorstandsvorsitzende gewählt

Da die 2023 gewählte stellvertretende Vorstandsvorsitzende Dr. Ute Maier auf eigenen Wunsch zum 30. September 2025 ihr Amt nach einer langen berufspolitischen Karriere im Ehren- und Hauptamt aufgibt, stand auch eine Wahl auf der Agenda. Ass. jur. Meike Gorski-Goebel (52), seit 1999 in der KZV Sachsen tätig, seit 2015 als hauptamtliches Vorstandsmitglied, und seit 2023 stellvertretende Vorsitzende der KZBV-VV, wurde von den Delegierten bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung mit überwältigender Mehrheit in das Amt gewählt, das sie am 1. Oktober 2025 antreten wird. (Ein ausführlicher Bericht folgt.) Quelle: QN/KZBV

Candulor stellt neuen Vertriebsleiter für Deutschland und Österreich vor

Die Schweizer Marke Candulor konnte mit Jürgen Panzer einen erfahrenen Vertriebsleiter gewinnen, der zukünftig das Beraterteam der Candulor in Deutschland und Österreich führen wird. Im Mittelpunkt stehen dabei weiterhin eine erstklassige Beratung und Kundennähe durch eine kontinuierliche Betreuung, aber auch auf das Labor abgestimmte Empfehlungen zur Verwendung der neuen Materialien, wie die aktuelle UCAN-Sortimentserweiterung für die CAD/CAM-gestützte Verarbeitung.

„Jürgen bringt eine umfassende Erfahrung aus der Dentalbranche mit und legt großen Wert darauf, die langjährigen Candulor Kunden weiter optimal zu begleiten, sei es in Bezug auf die klassischen Candulor Materialien als auch bei den Fortbildungsleistungen der SSOP (Swiss School of Prosthetics). Er ist bereits seit dem 1. Februar im Unternehmen, so dass ein nahtloser Übergang und ein intensives Kennenlernen des Kundenstamms gewährleistet sind“, heißt es aus dem Unternehmen. Der 45-jährige Betriebswirt freut sich auf seine Aufgaben: „Der hohe Anspruch an Qualität quer durch alle Bereiche macht die Candulor besonders. Man spürt, dass hier Menschen mit großer Leidenschaft für die Zahntechnik arbeiten. Schon allein dadurch ist ein sehr tiefgreifendes Gefühl für die Labore und deren Bedürfnisse vorhanden.“
Panzer folgt auf Uwe Riegel, der mehr als 20 Jahre für die Candulor in der Kundenbetreuung tätig war und sich Ende Juli aus der Vertriebsleitung in den verdienten Ruhestand zurückziehen wird. Candulor freut sich, mit Jürgen Panzer die Candulor Tradition weiterzuführen, gleichzeitig aber auch neue Wege zu beschreiten. (Quelle: Candulor)

 

FVDZ Bayern trauert um stellvertretenden Landesvorsitzenden Dr. Thomas Sommerer

Mit großer Trauer gibt der Landesverband Bayern des Freien Verbands Deutscher Zahnärzte den Tod seines stellvertretenden Vorsitzenden Dr. Thomas Sommerer aus Marktredwitz bekannt, der am 28. Mai 2025 im Alter von 67 Jahren nach langer, schwerer Krankheit gestorben ist. Der Zusammenhalt als standespolitischer Verband, der die Zahnarztpraxis im Fokus hatte, sei immer ein bedeutsames Anliegen während seiner langjährigen und unermüdlichen ehrenamtlichen Tätigkeit für den Berufsstand und den FVDZ gewesen, heißt es im Nachruf. Seit 2012 war Sommerer ununterbrochen als stv. Landesvorsitzender aktiv.

Der seit 1986 in Marktredwitz niedergelassene Zahnarzt war der klassische Zahnarzt in Einzelpraxis. Er war verwurzelt in seiner oberfränkischen Heimat und beliebt bei Patientinnen und Patienten und den standespolitischen Kolleginnen und Kollegen aller Couleur. 
Seine ehrenamtliche Tätigkeit im FVDZ habe immer an erster Stelle gestanden, was er später auf die körperschaftliche Arbeit in Kassenzahnärztlicher Vereinigung Bayerns und Bayerische Landeszahnärztekammer ausweitete. Die Liste seiner ehrenamtlichen Tätigkeiten sowohl auf Landes- wie auch auf Bundesebene ist lang. 2018 wurde er zum ehrenamtlichen Richter am Sozialgericht München berufen, 2022 erhielt er die Silberne Ehrennadel der deutschen Zahnärzte. 

„Wir sind tief betrübt über seinen frühen Tod. Tommy wird uns als engagierter Kollege und Freund in Erinnerung bleiben, dem bis zum Schluss das Wohl des FVDZ Bayern am Herzen lag. Unser Mitgefühl gilt seiner Gattin und seinen Angehörigen. Wir werden ihn nicht vergessen“, sagt der FVDZ-Landesvorsitzende Dr. Christian Deffner. (Quelle: FVZD Bayern)

ZÄK Nordrhein aktualisiert Informationen zur Zusammenarbeit mit der „Klinik“ von DrSmile

Das Unternehmen DrSmile (Berlin), Anbieter von Zahnstellungskorrekturen mit transparenten Alignern, nennt in seiner Unternehmenskonstruktion als Ansprechpartner der Partnerzahnärzte in seinem Geschäftsmodell eine DZK Deutsche Zahnklinik GmbH mit Sitz in Düsseldorf. Dieses Geschäftsmodell ist vonseiten der Zahnärztekammer Nordrhein mehrfach kritisch beleuchtet und auch gegenüber der Aufsichtsbehörde kritisch dargestellt worden – auch hinsichtlich der Zusammenarbeit zwischen dieser Klinik und den Partnerzahnärzten, in deren Praxen die interessierten Kundinnen und Kunden des Unternehmens begutachtet und untersucht werden sollen.

Die Zahnärztekammer Nordrhein hat aufgrund aktueller Entwicklungen noch einmal eine Information und Stellungnahme für Zahnärztinnen und Zahnärzte erarbeitet. Danach ist schon der Betrieb dieser Zahnklinik nicht zulässig. Das Ordnungsamt der Stadt Düsseldorf habe am 30. Oktober 2024 „richtigerweise festgestellt“, „dass die Konzession der DZK Deutsche Zahnklinik GmbH für die „DZK Deutsche Zahnklinik“ in den Düsseldorfer Räumlichkeiten Breite Straße 69 gemäß § 49 Absatz 2 der Gewerbeordnung (GewO) erloschen ist, da eine stationäre Aufnahme von Patienten in der Zahnklinik bisher nicht erfolgt ist.“ In der Klinik sei auch nie ein approbierter Zahnarzt/eine approbierte Zahnärztin tätig gewesen, noch seien dort Patienten ambulant oder gar stationär behandelt worden.

Man habe in diesem Zusammenhang Politik, Behörden und Kollegenschaft immer wieder darauf hingewiesen, „dass Zahnärzte nicht im Anstellungsverhältnis für solche Gewerbebetriebe zahnärztlich tätig sein dürfen und Kooperationszahnärzte aus anderen Gründen gegen das Berufsrecht verstoßen und dementsprechend auch nicht kooperieren dürfen“.

Das Berliner Start-up DrSmile war 2020 von der Straumann Group erworben worden, wurde jedoch im Sommer 2024 an das spanische Unternehmen Impress verkauft. (Quelle: QN/ZÄKNR)

Deutscher Ärztetag verabschiedet GOÄneu mit großer Mehrheit

Die Delegierten des Deutschen Ärztetags haben am Donnerstag, 29. Mai 2025, in Leipzig mit großer Mehrheit den von Ärzteschaft und PKV-Verband erarbeiteten Entwurf einer GOÄneu verabschiedet. 212 Delegierte stimmten dafür, nur 19 dagegen. Der Abstimmung war eine intensive Diskussion vorausgegangen. Bereits im Vorfeld hatte die Bundesärztekammer in einer großen Kampagne für die Annahme des Entwurfs geworben, der seit der ersten Veröffentlichung im Herbst 2024 von Teilen der Ärzteschaft, Verbänden und Organisationen heftig kritisiert wurde. Der Entwurf soll jetzt an das Bundesgesundheitsministerium zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet werden – in der Hoffnung, dass Ministerium, Bundesregierung und Bundesländer die GOÄneu dann auch als Verordnung erlassen.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hatte in ihrer Rede zur Eröffnung des Deutschen Ärztetags die Notwendigkeit einer Novellierung anerkannt, aber auch eine entsprechende Vorlage gefordert, auf deren Grundlage sie in der Bundesregierung und mit den Bundesländern die Novellierung auch argumentieren könne. (Quelle: QN, ausführlicher Bericht folgt)

IDZ legt erste Existenzgründeranalyse seit 2019 vor

Das Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ) hat erstmals seit 2019 wieder eine Existenzgründeranalyse vorgelegt, in der Daten für das Jahr 2023 ausgewertet wurden. Die Kerndaten zu den Finanzvolumina stammen von der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (ApoBank). „Im Jahr 2023 entschieden sich 1.268 Zahnärztinnen und Zahnärzte für den Schritt in die Selbstständigkeit (KZBV 2024). Die Zahl der auswertbaren Finanzierungsfälle der apoBank belief sich im gleichen Zeitraum auf 528“, heißt es. Die Investitionskosten vor allem für die Neugründung einer Einzelpraxis seien stark gestiegen, so die Analyse. Dies liege aber nur zu einem Teil in generellen Kostensteigerungen begründet, sondern spiegele auch die zum Teil sehr individuellen Praxiskonzepte und einen Trend zu technisch hochwertiger Ausstattung. Insgesamt sei der Saldo von Praxisabgaben und Existenzgründungen inzwischen deutlich negativ, so die Analyse. Einer sinkenden Zahl von Existenzgründungen stehe eine deutlich steigende Zahl von Abgängen gegenüber. Lag der Saldo 2002 noch bei +543, betrug er 2023 bereits -1.193. (Quelle: IDZ, ausführlicher Bericht folgt)

Neu ab 1. Juni: Anspruch auf Mutterschutz nach einer Fehlgeburt

Ab dem 1. Juni 2025 werden gestaffelte Mutterschutzfristen bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche gelten: Bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche wird die Schutzfrist bis zu zwei Wochen betragen, bei einer Fehlgeburt ab der 17. Schwangerschaftswoche werden es sechs Wochen sein und bei einer Fehlgeburt ab der 20. Schwangerschaftswoche acht Wochen. Die konkrete Ausgestaltung der Regelung soll es betroffenen Frauen ermöglichen, selbstbestimmt zu entscheiden, ob sie eine Schutzfrist in Anspruch nehmen. Bei einem Beschäftigungsverbot bekommt der Arbeitgeber den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld in voller Höhe erstattet. Mehr Informationen auf der Themenseite des Bundesfamilienministeriums. (Quelle: Bundesregierung)

BZÄK informiert über Verbindung von Parodontologie und großen Volkskrankheiten

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat erneut die enge Verbindung der weit verbreiteten Parodontitis mit ca. 14 Millionen betroffenen Menschen in Deutschland und der vier großen Volkskrankheiten herausgestellt und darauf hingewiesen, dass die Parodontitisprävention auch eine gesamtgesundheitliche Prävention ist und wesentlich dazu beitragen kann, auch Kosten im Gesundheitswesen zu sparen. Die BZÄK rückt dabei Diabetes mellitus, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Atemwegserkrankungen und Krebserkrankungen in den Fokus. Die Verbindung zwischen Parodontitis und diversen Volkskrankheiten mache deutlich, dass einzelne Erkrankungen nicht isoliert betrachtet werden können. Da Zahnärzte jüngere Patientinnen und Patienten in der Regel häufiger sehen als Allgemeinmediziner, besteht ein großes Potenzial für die Aufklärung und die Früherkennung von lokalen und systemischen Krankheitsrisiken.

Eine umfassende Gesundheitsvorsorge müsse auch die Mundgesundheit einschließen, um die Allgemeingesundheit zu fördern und schwerwiegende Erkrankungen zu verhindern beziehungsweise abzuschwächen. Präventive Maßnahmen wie regelmäßige zahnärztliche Kontrollen, eine gezielte Parodontitistherapie und eine konsequente Mundhygiene sind entscheidend, um das Risiko für viele Erkrankungen zu minimieren. Und dies könne letztendlich dazu beitragen, die Ressourcen des Gesundheitssystems zu schonen. (Quelle: BZÄK)

Reference: Nachrichten Politik Wirtschaft Studium & Praxisstart Praxis Zahnmedizin

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