Ärzte, Pfleger und Helfer in der Notfallversorgung sollen künftig besser gegen Übergriffe geschützt werden. Das ist Teil eines Gesetzentwurfs zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität, der am 19. Februar 2020 vom Kabinett verabschiedet wurde.
Damit reagiere die Bundesregierung auf die steigende Zahl von Gewalt gegen medizinisches Personal. Der besondere strafrechtliche Schutz soll auf medizinisches Personal von ärztlichen Notdiensten und in Notfallambulanzen erweitert werden, so das Bundesministerium für Gesundheit.
Notfallversorgendes medizinisches Personal soll in den strafgesetzlichen Schutz einbezogen werden, den das Strafgesetzbuch (StGB) bereits bestimmten Berufsgruppen der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder des Rettungsdienstes gewährt. Ärztevertreter und Gewerkschaften hatten schon vor Inkrafttreten dieser Verschärfungen immer wieder gefordert, den Schutz auch auf Ärzte und Personal im Notdienst auszuweiten. „Bei ihrer Arbeit im Interesse der Allgemeinheit sind sie besonderen Gefahrensituationen ausgesetzt, deshalb sind sie als hilfeleistende Berufsgruppe besonders geschützt. In schweren Fällen ist eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren möglich“, heißt es in der Pressemitteilung des Ministeriums.
„Dass wir das betonen müssen, ist allerdings traurig genug“
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn erklärte, Ärzte und Pflegekräfte würden gerade bei Not- und Nachtdiensten immer häufiger verbal oder sogar tätlich angegriffen. „Das ist absolut inakzeptabel. Helfer genießen den besonderen Schutz unserer Gemeinschaft. Deshalb verschärfen wir die Strafen bei Gewalt gegen Ärzte, Pflegekräfte und Helfer in der Notfallversorgung. Davon soll das Signal ausgehen: Wir schützen die, die uns beschützen. Selbstverständlichkeiten des gesellschaftlichen Miteinanders stehen für uns nicht zur Disposition. Ärzte und Pflegekräfte verdienen Respekt. Dass wir das betonen müssen, ist allerdings traurig genug.“
Zu den Gruppen, die einen besonderen Schutz benötigen, gehört auch das medizinische Personal in der Notfallversorgung. Dazu zählen Ärztinnen und Ärzte, auch Pflegerinnen und Pfleger, Hilfskräfte und alle, die medizinische Versorgung im Notfall leisten. Sei es in Ambulanzen nachts oder am Wochenende, in Notaufnahmen in Kliniken oder Versorgungszentren oder sei es im Notdienst zuhause bei Hilfsbedürftigen oder im Heim. Überall dort setzt sich medizinisches Personal besonderen Situationen außerhalb des regulären Praxis- oder Stationsbetriebs aus. Es ist besonders exponiert, gefährdet und im Allgemein- und Individualinteresse auch besonders schützenswert.
Besondere Bedingungen im Notdienst
Zur Beschreibung der Situation heißt es in der Meldung des BMG: „Diese verschiedenen Situationen medizinischer Versorgung, die nicht warten kann, haben eines gemeinsam, nämlich häufig Unübersichtlichkeit sowie gesteigerten Entscheidungs- und Handlungsdruck unter schwierigen Bedingungen. Die Ressourcen im Notdienst sind naturgemäß geringer als in der normalen Versorgung, schließlich sollen Notfälle behandelt werden, und nicht alle, das heißt diejenigen nicht, die auch warten könnten, bis der reguläre Dienst wieder beginnt. Demgegenüber steht eine große gestiegene Nachfrage. Stress und Hektik sind ebenso häufig wie eine große hochfrequente Inanspruchnahme, aufgeregte Hilfesuchende und Begleitpersonen.“
Der Notdienst selbst steht ebenfalls vor einer Neustrukturierung. Mit dem Anfang Januar vorgelegten Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung sollen integrierte Notfallzentren der ambulanten und stationären Notfallbetreuung aufgebaut werden. Dazu gehört auch ein gemeinsames Notfallleitsystem.