„Wir unterstützen das Vorhaben der Politik ausdrücklich, die Betreuung von Pflegebedürftigen durch Gesetzgebung weiter zu verbessern. Diese Absicht deckt sich mit den Bemühungen des Berufsstandes, der sich seit vielen Jahren mit entsprechenden Versorgungskonzepten erfolgreich für den Ausbau der zahnmedizinischen Behandlung vulnerabler Personengruppen einsetzt.“ Der KZBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Wolfang Eßer unterstrich anlässlich der Anhörung zum Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals (PpSG)“ am 11. Juli in Berlin die grundsätzliche Zustimmung der Vertragszahnärzteschaft zu den Zielen des Vorhabens.
In ihrer Stellungnahme fordert die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) jedoch noch weitere Verbesserungen für ältere Patienten und Menschen mit einer Behinderung, die über den vorgelegten Entwurf hinausgehen. Insbesondere im Bereich der Krankenfahrten und bei der personellen Ausstattung stationärer Einrichtungen bestehe zusätzlicher Handlungsbedarf.
Verpflichtung und Zwang bei Kooperationsverträgen unnötig
Der nun angedachten Verpflichtung zum Abschluss von Kooperationsverträgen zwischen stationären Einrichtungen und Vertragszahnärzten hätte es aus Sicht der KZBV jedoch nicht bedurft. „Annähernd 4.000 neue Verträge auf freiwilliger Basis in nur drei Jahren zeigen, wie ernst Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Kassenzahnärztliche Vereinigungen ihren Versorgungsauftrag nehmen“, sagte Eßer. Auch die jetzt vorgesehene Frist von drei Monaten für die Vermittlung solcher Kooperationen durch die KZVen sei nach Überzeugung der KZBV nicht erforderlich, sondern eher kontraproduktiv. „Mit Zwang und Sanktionen fördert man keine Versorgung. Diese Maßnahmen sind demotivierend und schädlich.“
Bestehende Regelungen zu bürokratisch
Kritik äußerte Eßer auch an den bestehenden Regelungen zu Krankenfahrten, deren Verordnung mit erheblichem bürokratischem Aufwand verbunden ist: „In Heimen und auch im häuslichen Umfeld ist die notwendige zahnärztliche Versorgung wegen fehlender hygienischer oder apparativer Gegebenheiten auf einfache Maßnahmen beschränkt. In den meisten Fällen müssen Patienten zur Behandlung in die Zahnarztpraxis gebracht werden, wozu eine Krankenfahrt verordnet werden muss. Es würde eine spürbare Erleichterung für Pflegebedürftige, Heime und Zahnärzte bedeuten und eine erhebliche Verbesserung der Versorgung bewirken, wenn diese Verordnungen ohne Genehmigung der Kasse erfolgen könnten. Denn solche Fahrten werden von den Kostenträgern in der Regel ohnehin nie abgelehnt.“
Tragfähige Gegenfinanzierung wichtig für Prävention
Eßer sprach sich zudem für eine insgesamt tragfähige Gegenfinanzierung aus, die es stationären Einrichtungen erst ermöglichen würden, adäquate personelle Voraussetzungen für die zahnmedizinische Versorgung im Rahmen der Kooperationen zu schaffen. „Das betrifft vor allem Schulungen in den Heimen sowie ausreichende Unterstützung von Zahnärzten durch geeignetes Fachpersonal vor Ort. Im laufenden parlamentarischen Verfahren sollten dafür möglichst noch entsprechende Rahmenbedingungen geschaffen werden.“