0,00 €
Zum Warenkorb
  • Quintessence Publishing Deutschland
Filter
4003 Views

Getrennte Ausbildung in Zahnmedizin und Humanmedizin bleibt vorerst – Bundesregierung wieder am Zug

Der Bundesrat hat am 7. Juni 2019 Änderungen an der zahnärztlichen Ausbildung zugestimmt. Jetzt liegt der Ball für die Novellierung der Approbationsordnung für Zahnärzte (AppOZ) aber wieder bei der Bundesregierung, denn die Bundesländer lehnen die beabsichtigte gemeinsame Ausbildung in den Studiengängen Zahnmedizin und Humanmedizin im vorklinischen Abschnitt mit ihrem Maßgabenbeschluss ab.

Damit bleibt es vorerst bei der getrennten Ausbildung von Zahn- und Humanmedizinern. Die Länder begründen ihre Ablehnung der Zusammenlegung beider vorklinischen Ausbildungen damit, dass eine solch grundlegende Reform auch die Weiterentwicklung der allgemeinen medizinischen Ausbildung umfassen sollte. Diese werde allerdings erst im Rahmen des Prozesses zum Masterplan Medizinstudium 2020 zwischen Bund und Ländern ausgehandelt. Das teilt der Bundesrat in einem Bericht zur Sitzung am 7. Juni 2019 mit.

Zahnärztliche Inhalte werden geändert

Damit ändert die aktuell beschlossene Verordnung nur die zahnärztlichen Inhalte der Approbationsordnung, die seit 1955 weitgehend unverändert gilt. Das Studium gliedert sich danach künftig in einen viersemestrigen vorklinischen und einen sechssemestrigen klinischen Studienabschnitt. Die ersten vier Semester enden mit dem „Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung“, die in der vorlesungsfreien Zeit stattfinden soll.

Ausbildung am Phantom und am Patienten

Der klinische Abschnitt besteht aus zwei Semestern anhand standardisierter Ausbildungssituationen „am Phantom“ und vier Semestern mit Ausbildung am Patienten. Auch hier folgen jeweils staatliche Prüfungen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt: In den Praxisteilen des Zahnmedizinstudiums soll das Zahlenverhältnis von Lehrenden zu Studierenden verbessert werden: im sogenannten Phantomkurs von 1:20 auf 1:15 und im Unterricht am Patienten von bisher 1:6 auf 1:3.

Bundesrat warnt vor reduzierten Studienplätzen

In einer begleitenden Entschließung warnt der Bundesrat jedoch davor, dass die kleineren Lerngruppen nicht zu einer verringerten Studienplatzkapazität führen dürfen. Schließlich sei der Versorgungsbedarf unverändert hoch. Insofern bittet er die Bundesregierung darum, diese Frage im Dialog mit den Ländern zu klären.

Änderungen bei den Ausbildungsinhalten

Ebenfalls Teil der Reform ist die Neugewichtung der bisherigen Ausbildungsinhalte sowie die Stärkung des Strahlenschutzes und der wissenschaftlichen Kompetenz der Studierenden. Letztere soll als Querschnittsfach eingeführt werden.

Fast 14 Jahre Tauziehen um die AppOZ

Der ursprüngliche Entwurf für die Novellierung der Approbationsordnung geht schon auf das Jahr 2005 zurück. Seitdem scheiterten alle Versuche, die Verordnung zur Novellierung umzusetzen, an den Bundesländern – meistens ging es um Geld, das die Länder für die Umsetzung der Novellierung aufbringen müssen. Auch die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im Sommer 2017 neu eingebrachte Verordnung für die Novellierung wurde vom Bundesrat mehrfach von der Tagesordnung genommen. Spahn hatte bereits im Mai 2018 angekündigt, die Länderbildungsminister überzeugt zu haben, die Novellierung endlich umzusetzen. Zwischenzeitlich sah es so aus, als käme die Novellierung gar nicht mehr und Änderungen erst mit dem Masterplan Medizinstudium 2020.

Bundeszahnärztekammer begrüßt Novellierung


Dr. Peter Engel, Präsident der Bundeszahnärztekammer (Foto: BZÄK/axentis.de)

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) begrüßt, dass die völlig veraltete Approbationsordnung für Zahnärzte nun endlich modernisiert wird. „Die Verabschiedung der neuen Studienordnung ist dringend und längst überfällig. Dass die Aktualisierung der Approbationsordnung nach 64 Jahren nun zeitnah erfolgen soll, ist eine sehr gute Nachricht für die Zahnmedizin. Die Rahmenbedingungen für die Hochschulen entsprechen damit den aktuellen wissenschaftlichen Anforderungen“, so BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel.

Gleichwertigkeitsprüfung ebenfalls geklärt

Zugleich ist mit der Novelle die Gleichwertigkeitsprüfung für ausländische Zahnärzte geklärt worden. Denn die zahnärztliche Approbationsordnung regelt nicht nur die Studienbedingungen der Studierenden, sondern soll in ihrer Neufassung ebenso Verfahrensregeln für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse definieren. Dies ist in der alten Version nicht enthalten.

„Wir danken Bayern und den weiteren beteiligten Bundesländern, die die Dringlichkeit erkannt und einen Kompromiss ausgearbeitet haben“, so Engel weiter. Einziger Wermutstropfen: Der verabschiedete Kompromiss besagt unter anderem, dass die Vorklinik von der Novelle ausgenommen ist. Die Bundeszahnärztekammer und mit ihr die 17 (Landes-)zahnärztekammern dringen nun darauf, dass die notwendigen Reformen des ersten Studienabschnitts in den Entwurf für den Masterplan Medizinstudium 2020 aufgenommen werden.

Bundesregierung wieder am Zug

Nun liegt es an der Bundesregierung, so der Bundesrat. Setze die Bundesregierung die Änderungen des Bundesrates um, könne sie die Verordnung im Bundesgesetzblatt verkünden und zum 1. Oktober 2020 in Kraft treten lassen. (Bundesrat.de/QN)

aktualisiert am 7. Juni 2019 um 14.55 Uhr

Reaktionen auf den Beschluss: VdZÄ-Dentista bedauert weiter getrennte Ausbildung in der Vorklinik

Titelbild: Photographee.eu/Shutterstock.com
Reference: Quintessence News Politik

AdBlocker active! Please take a moment ...

Our systems reports that you are using an active AdBlocker software, which blocks all page content to be loaded.

Fair is fair: Our industry partners provide a major input to the development of this news site with their advertisements. You will find a clear number of these ads at the homepage and on the single article pages.

Please put www.quintessence-publishing.com on your „adblocker whitelist“ or deactivate your ad blocker software. Thanks.

More news

  
22. Nov 2024

Kurz und knapp

Kurznachrichten und Informationen aus der (dentalen) Welt – November 2024
22. Nov 2024

ZFA-Tarifrunde ist gestartet

vmf: ZFA-Durchschnittsgehalt liegt unterhalb der Angemessenheitsschwelle der Europäischen Mindestlohnrichtlinie
18. Nov 2024

Die Anliegen der aktiven Zahnärzteschaft vertreten

Die verkleinerte Bundesversammlung sollte nun auch jünger und repräsentativer für die Zahnärztinnen und Zahnärzte in der Praxis werden
18. Nov 2024

„Wir müssen gemeinsam agieren“

Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer beschließt Verkleinerung – neue Weiterbildungsordnung, GOZ und Resolutionen
18. Nov 2024

Etablierung eines positiven, vertrauensvollen Arbeitsumfelds

BZÄK-Statement zur Bindung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Zahnarztpraxen
14. Nov 2024

Nicht davon abhalten lassen, in die Selbstständigkeit zu gehen

Gesundheitspolitik, Spielräume der Standespolitik und Angebote für den Nachwuchs: der KZVB-Vorstandsvorsitzende Martin Hendges zu Gast bei „Dental Minds“
14. Nov 2024

30 Jahre VDDS – ein Grund zum Feiern

Ein Rückblick auf drei Jahrzehnte Softwareentwicklung und Arbeit im Dienst der deutschen Zahnmedizin
11. Nov 2024

Die Ampel scheitert im Gesundheitswesen am schlechten Management des Ministers

Noch stehen Sieger und Verlierer des Ampel-Endes nicht fest und auch Karl Lauterbach ist noch nicht für immer Geschichte – die Kolumne von Dr. Uwe Axel Richter