0,00 €
Zum Warenkorb
  • Quintessence Publishing Deutschland
Filter
4384 Views

VDZI-Vorstand verabschiedet Stellungnahme zu investorenbetriebenen zahnärztlichen Medizinischen Versorgungszentren und Praxislaboren im iMVZ

(c) Kzenon/Shutterstock.com

Der Vorstand des Verbands Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) hat vor dem Hintergrund des Gesetzgebungsprozesses zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) eine Stellungnahme zu investorenbetriebenen Medizinischen Versorgungszentren (iMVZ) in der zahnärztlichen Versorgung verabschiedet.

Aktuell enthält der Gesetzentwurf (in der Fassung vom 12. April 2024 gar keine Regelungen zu den iMVZ. Allein zu MVZ unter kommunaler Beteiligung und hier zur Höhe der Sicherheitsleistungen der Gesellschafter ist eine Regelung enthalten. Auch wird die Verwendung von Mitteln des Strukturfonds nicht mehr von einer festgestellten Unterversorgung etc. abhängig gemacht.

Gesetzgeber greift zu kurz

Vonseiten des VDZI heißt es dazu, der Vorstand bewerte die Zielstellung der Regelungen zu MVZ im Referentenentwurf zum GVSG im Grundsatz positiv, dennoch greife der Gesetzgeber damit zu kurz. „Im zahnmedizinischen Bereich werden die im Referentenentwurf skizzierten Maßnahmen nicht ausreichen, absehbare Fehlentwicklungen durch Investorentätigkeiten, welche bereits jetzt den freien Wettbewerb verzerren, zu verhindern beziehungsweise diese auch nur einzuschränken. Dafür wären umfassendere Maßnahmen notwendig“, erklärt VDZI-Präsident Dominik Kruchen.

Wesentliche Forderungen der Stellungnahme sind:

  • Der VDZI lehnt im zahnmedizinischen Bereich facharztgruppengleiche „Mono-MVZ“ ab und fordert den Gesetzgeber auf, entsprechende rechtliche Verschärfungen vorzunehmen.
  • Mit Blick auf das Betreiben eines zahnärztlichen Praxislabors müssen der Gesetzgeber und die berufsständischen Körperschaften der Zahnärzteschaft die entsprechenden berufsrechtlichen Grundlagen präzisieren und sicherstellen.
  • Weiter fordert der VDZI Regeln und Strukturen für eine höhere Transparenz bei iMVZ.
  • Gesetzgeber und Kostenträger sieht der VDZI in der Pflicht, ein zielgerichtetes Leistungs- und Ausgabenmonitoring zu betreiben, um mögliche Fehlentwicklungen frühzeitig aufzudecken.

Ausführlichere Positionierung zum Praxislabor im iMVZ

Zum Thema Praxislabor im iMVZ heißt es in der Stellungnahme:

„2. Schärfung der Kriterien zum Betrieb eines ‚Praxislabors‘ zur Herstellung von Zahnersatz

In einem gewerblichen Dental-Labor aus dem Handwerk braucht es einen Betriebsleiter mit Meister-Titel, um im Rahmen eines gefahrengeneigten Gesundheitshandwerks jederzeit überwachend und lenkend in den Herstellungsprozess eingreifen zu können. Der Meister als Betriebsleiter ist in einem handwerklichen Labor ein wesentliches Instrument für Qualitätssicherung und Patientenschutz.

Die ständige Rechtsprechung ermöglicht der Zahnärzteschaft jedoch, Zahnersatz im eigenen Praxislabor herzustellen. Für den einzelnen Zahnarzt als freien Heilberufler gelten dabei allerdings enge berufs- und gebührenrechtliche Grenzen. Die Herstellung ist nur im Rahmen persönlicher Anleitung und für den eigenen Patienten möglich. Das Kriterium einer „angemessenen Entfernung“ des Zahnarztes setzt zudem voraus, dass der Zahnarzt die Möglichkeit der prozessorientierten Anleitung und Überwachung der Arbeit der Labormitarbeiter hat und jederzeit lenkend und korrigierend eingreifen können muss. Um die „angemessene Entfernung“ auch in der Alltagspraxis leben zu können, erfordert dies die unmittelbare Nähe, das heißt „fußläufig, in Rufweite und jederzeit interventionsfähig“ des Zahnarztes, um in kritischen Situationen sowohl und gerade in der Praxis als auch im Labor seinen Aufsichtspflichten jederzeit nachkommen zu können.

Bei einem iMVZ mit angestellten Zahnärzten ist die Erfüllung der vorgenannten rechtlichen Voraussetzungen für den Betrieb eines „Praxislabors“ kaum erfüllbar. In arbeitsorganisatorischen Modellen mit Teilzeit sowie sehr weitgehenden Öffnungszeiten kann die ständige Interventionsfähigkeit für die Herstellung von Zahnersatz nicht umfassend gewährleistet sein. Darüber wachsen aus strukturell-räumlichen Zusammenhängen die Distanzen zwischen Behandlungsstuhl und „Praxislabor“ – wenn diese sich überhaupt in einem engen räumlichen Kontext befinden. Je größer das iMVZ, desto größer vermutlich auch die Distanz. In der Konsequenz sind aus der Sicht des Zahntechniker-Handwerks dieVoraussetzungen nicht mehr erfüllbar.

Der VDZI fordert den Gesetzgeber und die berufsständischen Körperschaften der Zahnärzteschaft auf, die entsprechenden berufsrechtlichen Grundlagen zu präzisieren und sicherzustellen. Andernfalls ist der Betrieb von Praxislaboren im Rahmen von iMVZ zu untersagen.“

Die gesamte Stellungnahme des VDZI steht im Internet auf der Website des VDZI zum Herunterladen zur Verfügung.

Reference: Politik Unternehmen Dentallabor Praxis

AdBlocker active! Please take a moment ...

Our systems reports that you are using an active AdBlocker software, which blocks all page content to be loaded.

Fair is fair: Our industry partners provide a major input to the development of this news site with their advertisements. You will find a clear number of these ads at the homepage and on the single article pages.

Please put www.quintessence-publishing.com on your „adblocker whitelist“ or deactivate your ad blocker software. Thanks.

More news

  
22. Nov 2024

Kurz und knapp

Kurznachrichten und Informationen aus der (dentalen) Welt – November 2024
22. Nov 2024

ZFA-Tarifrunde ist gestartet

vmf: ZFA-Durchschnittsgehalt liegt unterhalb der Angemessenheitsschwelle der Europäischen Mindestlohnrichtlinie
18. Nov 2024

Die Anliegen der aktiven Zahnärzteschaft vertreten

Die verkleinerte Bundesversammlung sollte nun auch jünger und repräsentativer für die Zahnärztinnen und Zahnärzte in der Praxis werden
18. Nov 2024

„Wir müssen gemeinsam agieren“

Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer beschließt Verkleinerung – neue Weiterbildungsordnung, GOZ und Resolutionen
18. Nov 2024

Etablierung eines positiven, vertrauensvollen Arbeitsumfelds

BZÄK-Statement zur Bindung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Zahnarztpraxen
14. Nov 2024

Nicht davon abhalten lassen, in die Selbstständigkeit zu gehen

Gesundheitspolitik, Spielräume der Standespolitik und Angebote für den Nachwuchs: der KZVB-Vorstandsvorsitzende Martin Hendges zu Gast bei „Dental Minds“
14. Nov 2024

30 Jahre VDDS – ein Grund zum Feiern

Ein Rückblick auf drei Jahrzehnte Softwareentwicklung und Arbeit im Dienst der deutschen Zahnmedizin
11. Nov 2024

Die Ampel scheitert im Gesundheitswesen am schlechten Management des Ministers

Noch stehen Sieger und Verlierer des Ampel-Endes nicht fest und auch Karl Lauterbach ist noch nicht für immer Geschichte – die Kolumne von Dr. Uwe Axel Richter