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Entwicklung „mit wachsender Sorge zur Kenntnis genommen“ – Bund-Länder-Arbeitsgruppe noch in diesem Jahr

(c) eliahinsomnia/Shutterstock.com

Die Gesundheitsminister der Bundesländer wollen mehr Transparenz bei Medizinischen Versorgungszentren und die Spielräume vor allem für Investoren bei Gründung und Betrieb von MVZ beschränken. Das haben sie auf ihrer Sondersitzung der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) am 4. und 5. November 2021 beschlossen.

Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder wollen eine Kennzeichnungspflicht auf dem Praxisschild, ein gesondertes MVZ-Register, eine Zulassungsbeschränkung auf benachbarte KV-Bezirke und eine Beschränkung des Arztanteils. MVZ sollten zur Sicherstellung der Versorgung auch wieder verstärkt von kommunalen Trägern betrieben werden.

Im Beschluss der GMK heißt es: „Der seit Jahren stetig wachsende Versorgungsanteil investorengetragener Medizinischer Versorgungszentren und die mit der Ausbildung von Monopolstrukturen dieser Träger einhergehenden Gefahren für Qualität, Integrität und Sicherstellung einer umfassenden und flächendeckenden vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung wird mit wachsender Sorge zur Kenntnis genommen.

Register und Zulassungsbeschränkungen

Die GMK bekräftigt ihren Beschluss vom 30. September 2020 zur Regulierung von Medizinischen Versorgungszentren und fordert in einem ersten Schritt unmittelbar Regelungen für mehr Transparenz zu schaffen – sowohl für Patientinnen und Patienten als auch für die institutionellen Akteure im Gesundheitswesen. Geregelt werden sollte dabei insbesondere

  • eine Kennzeichnungspflicht für Träger und Betreiber von MVZ auf dem Praxisschild, inkl. der Angabe der Rechtsform (MVZ-Schilderpflicht) und
  • die Schaffung eines gesonderten MVZ-Registers und/oder die Ausweitung der bestehenden Arztregister auf Bundes- und Landesebene (Strukturtransparenz).

Das BMG wird erneut gebeten, eine Gesetzesinitiative zu veranlassen, die insbesondere

  • eine Beschränkung der Zulassungen von medizinischen Versorgungszentren auf den jeweiligen KV-Bezirk, in dem der Träger seinen Sitz hat, oder ein benachbarter KV-Bezirk und
  • eine Beschränkung des Versorgungsanteils von medizinischen Versorgungszentren in der fachärztlichen Versorgung auf 25 Prozent der Ärzte in der Facharztgruppe beinhaltet.

Die zuständigen Zulassungsausschüsse sollen im Einzelfall aus Gründen der der vertragsärztlichen Versorgung ausnahmsweise Zulassungsanträgen und Anstellungsgenehmigungen stattgeben können.

Das Bundesministerium für Gesundheit wird darüber hinaus gebeten, zeitnah – möglichst noch vor Ablauf des Jahres 2021 – eine länderoffene Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzurichten. Diese soll – unter Berücksichtigung der aktuellen Erkenntnisse zum Versorgungsgeschehen und unter Beachtung der betroffenen verfassungsrechtlich geschützten Rechtsgüter – eine erforderliche weitere Regulierung der Gründung und des Betriebs Medizinischer Versorgungszentren prüfen und bis spätestens Juni 2022 Vorschläge dazu vorlegen. Ziel ist es, die Integrität medizinischer Entscheidungen, die Sicherstellung einer flächendeckenden und umfassenden Versorgung – auch durch MVZ – sowie die Begrenzung der Bildung monopolartiger Strukturen nachhaltig und rechtssicher gewährleisten zu können.
Die ambulante medizinische Versorgung, sollte vermehrt auch in kommunaler Trägerschaft von Medizinischen Versorgungszentren gesichert werden. Dazu sind die Rahmenbedingungen so zu schaffen, dass die kommunalen MVZ einfacher zugelassen werden können.“

Aktuelle Zahlen zu den MVZ im zahnärztlichen Bereich

Laut einer statistischen Erhebung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) stieg die Zahl der zahnmedizinischen MVZ von 87 im Jahr 2015 auf 1.184 zum 30. Juni 2021. 764 der 1.184 MVZ – also deutlich mehr als jedes zweite – gehören einer Kette an. Die Zahl der nicht von Zahnärzten geführten MVZ stieg von 11 im Jahr 2015 auf 270 zum 30. Juni 2021. Diese Zahlen nannte der Geschäftsführende Vorstand der Bundeszahnärztekammer in einem Hintergrundgespräch zur Bundesversammlung Anfang November 2021.

Ärzte und Zahnärzte fordern Beschränkungen für Fremdinvestoren

Sowohl die Zahnärzte als auch die Ärzte haben auf ihren Sitzungen – der Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer am 29. und 30. Oktober und dem Deutschen Ärztetag am 1. und 2. November 2021 erneut Beschränkungen für das Engagement von Fremdinvestoren in der medizinischen Versorgung gefordert. Für die ambulante zahnärztliche Versorgung brauche es keine Fremdinvestoren, so der Präsident der BZÄK, Prof. Dr. Christoph Benz. Auch der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Klaus Reinhardt, hatte Beschränkungen bei den Fremdinvestoren gefordert, die Delegierten fassten einen entsprechenden Beschluss „Arztpraxen dürfen nicht zu Spekulationsobjekten von fachfremden Finanzinvestoren werden.“

„Diese Kommerzialisierung bringt das Grundgerüst eines solidarisch und gemeinschaftlich organisierten Gesundheitswesens ins Wanken. Um diesen Entwicklungen entgegenzuwirken, braucht es klare gesetzliche Regelungen“, stellten die Abgeordneten des Ärztetages klar. Sie sprachen sich mit großer Mehrheit für ein Fremdbesitzverbot für Arztpraxen und Medizinische Versorgungszentren (MVZ) aus. Demnach sollte der Besitz von ärztlich geleiteten Einrichtungen der ambulanten Patientenversorgung unter Veränderung des vertragsärztlichen Zulassungsrechts auf Ärztinnen und Ärzte als persönliche Rechtsträger beschränkt werden.

Zumindest aber ist aus Sicht des Ärzteparlaments erforderlich, den Versorgungsauftrag von MVZ zur Wahrung der Trägerpluralität und der freien Arztwahl zu begrenzen. MVZ-Gründungen durch Krankenhäuser sind an einen fachlichen und räumlichen Bezug zu deren Versorgungsauftrag zu koppeln. Anträge auf Zulassung sowie auf Anstellung einer Ärztin bzw. eines Arztes im MVZ sind dann zu versagen, wenn der Träger des MVZs dadurch in einer Region eine marktbeherrschende Stellung erlangen würde. Gewinnabführungsverträge mit externen Kapitalgebern sind zu begrenzen, da die Gewinne aus Sozialversicherungsbeiträgen generiert werden.

Der 125. Deutsche Ärztetag forderte außerdem eine Veröffentlichungspflicht unter anderem des Leistungsangebotes, der Personalstruktur und der Eigentumsverhältnisse von MVZ analog den Qualitätsberichten der Krankenhäuser. Außerdem hatten die Delegierten von der Politik gefordert, Gegenmaßnahmen zu ergreifen, um der zunehmenden Kommerzialisierung im Gesundheitswesen Einhalt zu gebieten. Ärztliches Handeln müsse vor ökonomisch motivierten Einflussnahmen geschützt sein – auch zum Wohle der Patientinnen und Patienten. Die Forderung richten sich sowohl an die Beschränkung der Fremdinvestoren wie auf die Finanzierung der Krankenhäuser.

Aktualisiert am 10. November 2021, 10 Uhr, um die aktuellen Zahlen zu den MVZ im zahnmedizinischen Bereich. -Red.

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