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Kurznachrichten und Informationen aus der (dentalen) Welt – Mai 2025

ePA schon am ersten Tag vom CCC gehackt – Gematik schließt Sicherheitslücke

Schon am 30. April 2025, einen Tag nach dem offiziellen Rollout der „ePA für alle“, gelang es zwei Experten des Chaos Computer Clubs (CCC), erneut den zwischenzeitlich erweiterten Schutz der ePA auszuhebeln (der „Spiegel+“ berichtete). Die für die ePA zuständige Gematik hat die Lücke sofort geschlossen, heißt es in einer Meldung der Gematik vom 30. April.

Der CCC habe ein Szenario für unberechtigte Zugriffe auf die elektronische Patientenakte beschrieben, bei dem man über elektronische Ersatzbescheinigungen für Versichertenkarten an Informationen gelangen könne, um auf einzelne elektronische Patientenakten (ePA) zuzugreifen. Die Gematik habe die Sicherheitslücke, die für einzelne Versicherte weniger Krankenkassen bestehen könnte, geschlossen (die elektronische Ersatzbescheinigung wurde dafür vorerst ausgesetzt, so Experten). Die potenziell betroffenen Versicherten seien identifiziert und geschützt.

„In der Frühphase des ePA-Starts war mit solchen Angriffsszenarien zu rechnen. Ich bin der gematik dankbar, dass sie auf die ersten Hinweise direkt reagiert und die Sicherheitslücke geschlossen hat. Die elektronische Patientenakte muss sehr gut geschützt bleiben. Massenangriffe auf Patientendaten müssen ausgeschlossen bleiben.“

„Der bundesweite Rollout der ePA wird von unseren Sicherheitsteams gemeinsam mit dem BSI eng begleitet. Hinweise externer Sicherheitsforscher:innen gehen wir in standardisierten Prozessen umgehend nach und leiten bei entsprechender Bewertung passende Maßnahmen ein. Aufgrund der Hinweise haben wir präventiv als erste Sofortmaßnahme das Verfahren vorerst ausgesetzt, das bereits einige Kassen für Ersatzbescheinigungen alternativ zur Versichertenkarte (eGK) nutzen. Wir prüfen und monitoren laufend und mit höchster Priorität. Wir haben bislang keine Hinweise darauf, dass es einen unbefugten Zugriff auf elektronische Patientenakten gegeben hat.“ (Quelle: Spiegel/Gematik)

Welttag der Handhygiene am 5. Mai: Ethanol muss verfügbar bleiben

Am 5. Mai 2025 steht der Welttag der Handhygiene ganz im Zeichen der Aufklärung über die Bedeutung von Händehygiene in der medizinischen Versorgung. In diesem Jahr lautet das Motto der Kampagne der Weltgesundheitsorganisation (WHO): „It might be gloves. It’s always hand hygiene.“

„Der Einsatz von medizinischen Handschuhen ist ein wichtiges Element der Infektionsprävention. Dennoch bleibt die Anwendung von Desinfektionsmitteln und eine adäquate Händedesinfektion unerlässlich, um sowohl Patientinnen und Patientenals auch medizinisches Fachpersonal vor nosokomialen Infektionen zu schützen. Dafür muss die Verwendung von Ethanol weiter verfügbar bleiben“, stellt der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) aus diesem Anlass klar.

Um auch in Zukunft eine effektive Infektionsprävention und Infektionsschutz sicherstellen zu können, sind ethanolhaltige Händedesinfektionsmittel unverzichtbar. Ethanol ist ein wesentlicher Wirkstoff in Desinfektionsmitteln, da er besonders effektiv gegen Bakterien und Viren wirkt sowie sicher anwendbar und biologisch abbaubar ist. Ethanol wird derzeit im Zuge der Biozidprodukteverordnung über die Europäische Chemikalienagentur („European Chemicals Agency“, kurz ECHA) bewertet. Derzeit wird befürchtet, dass Ethanol als reproduktionstoxisch und/oder krebserzeugend der höchsten Gefahrenkategorie 1 („Cancerogen Mutagen Reprotoxic“, kurz CMR) eingestuft wird. Eine solche Einstufung hätte weitreichende Rechts- und Anwendungsfolgen. Eine davon wäre eine verminderte Verfügbarkeit und Einsetzbarkeit. Das könnte das Risiko des Auftretens nosokomialer Infektionen erhöhen. (Quelle: BVMed)

PKV-Verband: ePA auch für Privatversicherte vorantreiben

Der Verband der Privaten Krankenversicherungn begrüßt den bundesweiten Start der ePA und fordert, die Voraussetzungen für die Nutzung auch durch Privatversicherte schnell zu verbessern. „Die bundesweite Einführung der sogenannten „ePA für alle“ markiert einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zum digitalisierten Gesundheitswesen. Die neue Generation der Patientenakte wird medizinische Behandlungen besser und effizienter machen“, erklärte der Direktor des PKV-Verbands, Florian Reuther.

„Die Einführung der elektronischen Patientenakte ist in der PKV freiwillig. Die ersten privaten Krankenversicherer bieten ihren Versicherten die ePA an. Weitere Unternehmen planen im Laufe des Jahres zu folgen, so dass bis Ende 2025 die große Mehrheit der Privatversicherten die ePA nutzen kann.“

Für die Patientinnen und Patienten sei es ein entscheidender Vorteil der ePA, die eigenen Gesundheitsdaten jederzeit einsehen und selbst organisieren zu können. „Privatversicherte nutzen dafür die Smartphone-App ihres Versicherers. Darin können sie einstellen, welche Einrichtungen auf welche Daten zugreifen dürfen. So lassen sich die Berechtigungen jederzeit nachvollziehen und anpassen. Eine elektronische Gesundheitskarte ist dafür nicht notwendig. Die Privaten Krankenversicherer setzen stattdessen auf digitale Identitäten mit Hilfe der sogenannten GesundheitsID, die auf Grundlage eines hochsicheren Ident-Verfahrens vergeben wird“, erklärt Reuther.

Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) und seine Mitgliedsunternehmen treiben seit Jahren mit eigenen Projekten und durch engagiertes Mitwirken in der Gematik GmbH die Digitalisierung im Gesundheitswesen voran, so Reuther weiter. Für eine flächendeckende Ausstattung der Privatversicherten fehle aktuell aber noch eine gesetzliche Grundlage. „Um dem Anspruch einer „ePA für alle“ gerecht zu werden, sollte die neue Bundesregierung die gesetzlichen Hürden sofort abbauen und für Privatversicherte zustimmungsfreie Bildung der einheitlichen Krankenversichertennummer (KVNR) ermöglichen“, so der PKV-Verbandsdirektor. (Quelle: PKV-Verband)

Reference: Nachrichten Politik Telematikinfrastruktur Praxis Team

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