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Neue S3-Leitlinie „Ersatz fehlender Zähne mit Verbundbrücken“ veröffentlicht

Die Frage, ob Verbundbrücken, die natürliche Zähne und Implantate einbeziehen, auch längerfristig eine erfolgversprechende prothetische Versorgung ermöglichen und daher empfohlen werden können, ist seit vielen Jahren in der Implantologie und Prothetik diskutiert und wissenschaftlich untersucht worden. Jetzt sind Ergebnisse und evidenzbasierte Empfehlungen dazu in einer neuen S3-Leitinie veröffentlicht worden.

Die Leitlinie wurde nach den Regularien der AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften) federführend durch die Deutsche Gesellschaft für Implantologie im Zahn-, Mund- und Kieferbereich (DGI) und die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) entwickelt. Sie hat das Ziel, die Therapieform des festsitzenden Zahn-Implantat-getragenen Zahnersatzes mit Verbundbrücken wissenschaftlich systematisch darzulegen und Entscheidungshilfen zur Indikationsstellung im Versorgungsalltag zu geben.

Zur Definition der Verbundbrücke heißt es in der Leitlinie: „Unter Verbundbrücken versteht man festsitzendenden Zahnersatz, welcher sowohl Zähne als auch Implantate als Pfeiler einbezieht, und in der Rehabilitation des Lückengebisses als Therapieoption zur Anwendung kommt. Die Einbeziehung dentaler Implantate in die Therapie mit fehlenden Zähnen ist Bestandteil der differentialtherapeutischen Planung und wird analog zu zahngetragenem festsitzendem Zahnersatz und herausnehmbarem Zahnersatz in der spezifischen Patientensituation im Rahmen der Therapieentscheidung abgewogen (3, 5).

Die Versorgung mit Verbundbrücken hat das Ziel, bei eingetretenem partiellen Zahnverlust das stomatognathe System in seinen Funktionen zu rehabilitieren und kann unter Einbeziehung der Lückengebisssituation beider Kiefer die Umsetzung eines festsitzenden Versorgungskonzeptes, einhergehend mit dem Erhalt okklusaler Stützzonen sichern. Sofern bei vorliegenden allgemeinanamnestischen und/oder lokalen Einschränkungen, finanziellen Gründen beziehungsweise aufgrund des Patientenwunsches chirurgische Eingriffe auf ein geringes Ausmaß reduziert werden sollen, bieten Verbundbrücken die Möglichkeit, mit einem geringeren chirurgischen Aufwand den Patienten mit festsitzendem Zahnersatz zu versorgen.“

Geeignete Indikationen

Unter Beachtung aller diagnostischen und therapeutischen Aspekte (Erhaltungswürdigkeit und Prognose der möglichen Pfeilerzähne, individuelle Voraussetzungen des Patienten mit Blick auf Implantate, Compliance etc. nach den dazu vorliegenden Leitlinien und Empfehlungen) und einer entsprechenden Aufklärung können kombiniert zahn-implantat-getragene Verbundbrücken laut Leitlinie in folgenden Situationen eingesetzt werden:

  • „Verbundbrücken können im Bereich der verkürzten Zahnreihe mit einem verbliebenen Eckzahn, ersten oder zweiten Prämolaren als Pfeilerzahn im gegebenen Indikationsrahmen und unter Beachtung der Konstruktionsempfehlungen (Abschnitt 8.2 – 8.6) als Therapieoption empfohlen werden.“
  • „Verbundbrücken können auch bei einem distalen überkronungsbedürftigen Zahn im Verbund mit einem mesial inserierten Implantat unter Beachtung der Konstruktionsempfehlungen (Abschnitt 8.2 – 8.6) als Therapieoption empfohlen werden. Gleichzeitig ist auf die unzureichende Datenlage für diese Therapieoption hinzuweisen.“
  • „Verbundbrücken können im Frontzahnbereich im gegebenen Indikationsrahmen und unter Beachtung der Konstruktionsempfehlungen (Abschnitt 8.2 – 8.6) als Therapieoption empfohlen werden. Gleichzeitig ist auf die unzureichende Datenlage für die Frontzahnregion hinzuweisen.“

Empfohlene Gestaltung

Zur Gestaltung der Verbundbrücken gibt es einen starken Konsens bei der Empfehlung, sie rigide, also festsitzend zu gestalten. Als evidenzbasierte Empfehlung heißt es: „Die rigide konstruierte Verbundbrücke kann in Form eines durchgängigen, definitiv zementierten Brückengerüstes oder durch die Einbeziehung eines zu verschraubenden Geschiebes gestaltet werden.“

Die Brücken sollen als Endpfeilerbrücken gestaltet sein, mit metallbasierten oder für dreigliedrige Brücken auch mit verblendeten Zirkoniumdioxidgerüsten (definitiv befestigt). Für andere, auch monolithische, keramische Materialen sei die Datenlage noch nicht ausreichend.

Die Leitlinie und der Methodenreport sind auf der Internetseite der DGZMK zum Herunterladen eingestellt.

Titelbild: Versorgung mit zahn-implantat-getragener Brücke im OK, Regio 25-27, Kontrollaufnahme sechs Jahre nach Eingliederung des Zahnersatzes. aus: Wentaschek S, Hartmann S. Die kombiniert zahn- und implantatgetragene festsitzende Verbundbrücke. Quintessenz 2016;67(6):719–728
Quelle: DGZMK/Quintessence News Prothetik Implantatprothetik Implantologie Patientenkommunikation Studium & Praxisstart

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