Bislang sind Konnektoren mit begrenzt gültigen Zertifikaten als Hardware nötig, um sich sicher mit der in der für Vertragszahnärzte und -ärzte gesetzlich vorgeschriebenen Telematikinfrastruktur zu verbinden. Jetzt kommt auch in der Gesundheitstelematik der Weg, der längst im gesamten Wirtschafts- und Bankwesen für sichere Verbindungen sorgt. Die Gematik hat dem Hersteller RISE die Anbieterzulassung für das TI-Gateway erteilt. „Damit steht ab sofort eine moderne und neue Anschlussmöglichkeit für die Telematikinfrastruktur, dem geschützten Gesundheitsdatennetz in Deutschland, zur Verfügung“, so die Gematik.
Derzeit nutzen Arzt- und Zahnarztpraxen, Krankenhäuser und Apotheken einen Konnektor, vergleichbar mit einem Internet-Router, um sich mit der TI zu verbinden. „Die Einführung des TI-Gateway ist nun ein entscheidender Schritt, um die Infrastruktur des deutschen Gesundheitsnetzes zu modernisieren und weiterzuentwickeln“, zeigt sich die Gematik überzeugt.
Hohe Kosten für Hardware und Austausch entfallen
Bereits bei der Einführung der TI-Anbindungspflicht mit Konnektoren war von IT-Experten diese Technologie als veraltet und zu teuer kritisiert worden. Für die Arzt- und Zahnarztpraxen war der Einsatz der Konnektoren ein aufwendiges und immer wieder mit Ausfällen belastetes Projekt, auch wenn die Kosten für Geräte und Anbindung über TI-Pauschalen von den Krankenkassen ausgeglichen wurden – inzwischen werden nur noch Betriebspauschalen von den Kassen übernommen. Als nach Auslaufen des Zertifikats nach fünf Jahren im Jahr 2022/2023 eine große Zahl von Konnektoren ausgetauscht werden mussten, weil diese nicht mit einen Softwareupdate aktualisiert werden konnten, erzeugte das erneut sehr hohe Kosten für die Kassen und Belastungen für den Praxisbetrieb.
Weniger Hardware, mehr Komfort
Mit dem TI-Gateway wird kein Konnektor mehr in den Einrichtungen vor Ort für die TI-Anbindung benötigt. Konfigurationen, Wartungsarbeiten und das Einspielen neuer Updates erfolgen damit zentral und werden durch den von der Gematik zugelassenen Anbieter durchgeführt. Neu ist auch, dass die Betriebsverantwortung mit dem TI-Gateway beim jeweiligen Anbieter liegt.
Nicht mehr mehrere Konnektoren nötig
Vorteile bestehen auch für größere Einrichtungen wie Krankenhäuser oder Medizinische Versorgungszentren (MVZ), die bisher eine Vielzahl an Konnektoren für die TI-Nutzung beschaffen und in den Einrichtungen selbst betreiben mussten.
Einfache Handhabung für neue Nutzergruppen
In den kommenden Jahren werden sich weitere Gesundheitsakteure an die TI anbinden: So sollen künftig zum Beispiel Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen oder auch Physiotherapie-Praxen von den TI-Anwendungen wie der ePA für alle oder dem sicheren Mailverfahren KIM profitieren. Auch die gewerblichen zahntechnischen Labore sollen – mit Testphase noch in diesem Jahr – auf freiwilliger Basis an die TI angebunden werden.
Für den TI-Zugang brauchen diese Einrichtungen keinen eigenen Konnektor mehr, sondern können direkt das TI-Gateway nutzen. Größerer IT-Support für die Installation oder Wartung eines Konnektors vor Ort ist somit nicht mehr notwendig, was insbesondere für kleinere Einrichtungen bisher eine Hürde darstellte.
So funktioniert das TI-Gateway
Die Einrichtungen verbinden sich per sicherem VPN-Zugang mit einem Rechenzentrum. „Dort steht in geschützter Umgebung ein Hochleistungskonnektor. Dieser wurde von der Gematik geprüft und zugelassen und ersetzt mit seiner Leistungsfähigkeit eine Vielzahl an Konnektoren“, heißt es. Dadurch können zum Beispiel über Ausbaustufen dieser Hochleistungskonnektoren mehrere tausend Institutionen gleichzeitig versorgt werden.
Was für den Anschluss benötigt wird
Mehr Infos zum neuen Verfahren gibt es auf der Themenseite der Gematik. Anwender benötigen für den Anschluss weiterhin eine gültige SMC-B Karte, eine Heilberufsausweis und mindestens ein E-Health-Kartenterminal. Dann können sie direkt mit einem zugelassenen TI-Gateway-Anbieter einen Vertrag abschließen und die entsprechende Software einrichten lassen. Wie die Gematik mitteilt, planen zeitnah weitere Hersteller neben RISE, eine Gateway-Lösung anzubieten und eine Anbieterzulassung zu beantragen.