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„Keine Rechtssicherheit für Praxen“ – KBV ist unzufrieden mit Entscheidung der Gematik-Gesellschafter

Seit Ende Mai gibt es in vielen Praxen Störungen in der Telematikinfrastruktur beim Versichertenstammdatenmanagement (VSDM). Grund ist ein Fehler bei einer Aktualisierung der Sicherheitszertifikate. Davon sind aber offensichtlich nicht alle Konnektoren betroffen. So meldete CGM, dass ihre KoCoBox Med+ bis auf vereinzelte Ausnahmen fehlerfrei arbeitet. Zahnarztpraxen scheinen auch nicht in dem Ausmaß von der Störung betroffen zu sein wie Arztpraxen.

Die für die TI zuständige Gematik hat Informationen und eine spezielle Download-Datei bereitgestellt, die in der Regel vom TI-Dienstleister der Praxis per Fernwartung oder vor Ort eingespielt werden muss. Dies soll laut Gematik unbedingt bis Ende Juni (= Ende des Quartals) erfolgen. Auch hieß es, dass den Anwendern keine Kosten im Zusammenhang mit diesem Problem entstehen sollen. Das scheint aber nun nicht mehr so sicher, so Thomas Kriedel, Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).

Wegen der TI-Störung dürften den Ärzten weder Kosten entstehen noch sollen sie Rechnungen erhalten. Das sei die klare Leitlinie der KBV, die sie auch in der Gematik vertrete. In der Gesellschafterversammlung der Gematik am 10. Juni 2020 sei aber gegen die Stimmen der KBV ein anderer Ansatz beschlossen worden, so die KBV. Das Bundesministerium für Gesundheit ist mit 51 Prozent Hauptgesellschafter der Gematik, der GKV-Spitzenverband hat 22,05 Prozent, die restlichen 24,95 Prozent dr Gesellschafteranteile verteilen sich auf die Bundesärztekammer, die Bundeszahnärztekammer, den Deutschen Apothekerverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und den Verband der Privaten Krankenversicherung.

Zustand der Unsicherheit in den Praxen nicht gelöst


Dr. Thomas Kriedel, Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (Foto: Lopata/axentis.de)

Der Kernsatz laute: „Die Gematik wird beauftragt, deutliche Gespräche mit den Spitzen der Dienstleister zu der Übernahme der Kosten durch die Pauschalen gem. Anlage 32 Bundesmantelvertrag zu führen mit dem Ziel, die Kosten nicht den Leistungserbringern in Rechnung zu stellen.“ Das bedeute, dass die Gematik den Dienstleistern vermitteln soll, dass sie keine Rechnungen an die Ärzte ausstellen sollen, da die Kosten durch die Pauschalen bereits abgedeckt seien. „Mit diesem Beschluss bin ich nicht einverstanden. Er löst nicht den Zustand der Unsicherheit für die Praxen“, kritisierte Dr. Thomas Kriedel, Mitglied des Vorstands der KBV. „Das ist keine akzeptable Lösung für die Praxen, die hier völlig unverschuldet von der technischen Störung in der Telematikinfrastruktur getroffen wurden“, sagte Kriedel weiter.

Höhe einer möglichen Kostenerstattung offen

Im Beschluss der Gematik heiße es zur Finanzierungsfrage lediglich unkonkret: „Sollten in einzelnen Fällen die Kosten nicht ausreichend über die Pauschalen gedeckt werden, werden die Kosten in angemessener Höhe erstattet.“ Gemeint ist die Betriebskostenpauschale nach der TI-Finanzierungsvereinbarung: Für die Wartung der TI-Komponenten und Updates erhalten Arztpraxen 248 Euro je Quartal. (Bei den Zahnarztpraxen wird laut Zusatzvereinbarung zum Bema (Anlage 11a) eine monatliche Betriebskostenpauschale von 83 Euro, ggfs. zuzüglich Zuschlägen, gezahlt.)

„Der Beschluss schafft keinerlei Rechtssicherheit für die Ärztinnen und Ärzte. Die Unsicherheiten bleiben bestehen“, kritisierte Kriedel. Die KBV fordert daher weiter, dass die Rechnung nicht an die Praxen gehen dürfe.

Quellen: KBV/Gematik/KZBV/Quintessence News

Titelbild: pixelnest/Shutterstock.com
Quelle: Quintessence News Telematikinfrastruktur Politik

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