Mit dem E-Health-Gesetz hat die Bundesregierung die Einführung einer digitalen Infrastruktur im Gesundheitswesen vorgeschrieben und einen Fahrplan mit Fristen festgelegt. Um sensible Patientendaten sicher übertragen zu können, brauchen die Praxen bestimmte technische Komponenten: einen Konnektor, ein neues E-Health-Kartenterminal, einen Praxisausweis (SMC-B) und einen speziellen VPN-Zugangsdienst.
Der Koblenzer Software-Spezialist CGM Dentalsysteme bietet mit seinem Konzept „Licence-to-chill“ alles aus einer Hand: die Geräte, das Know-How und den Service. Michaela Bicker, Leiterin Vertriebsmarketing bei CGM Dentalsysteme, berichtet bei den infotagen dental in Frankfurt am Main, wie das Konzept bei den Kunden ankommt.
Frist für die Anbindung der Praxen an die Telematikinfrastruktur verlängert
Die gute Nachricht für alle Praxisinhaber: Der Gesetzgeber hat die Frist für den Rollout der elektronischen Gesundheitskarte und den Start des Versichertenstammdatenmanagements um ein halbes Jahr verlängert, der Bundesrat hat Anfang November der Verlängerung zugestimmt. Jetzt haben die Praxen noch bis zum 31. Dezember 2018 Zeit, die Anbindung an die Telematikinfrastruktur umzusetzen.