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TI-Anbieter Telekom gibt bei Bestellung bis zum 31. März Installationsgarantie bis Ende Juni

Die Telekom informiert: Endspurt bei der Telematik-Infrastruktur – bis 31. März 2019 müssen Zahnärzte in Deutschland die Technik für ihre Praxis ordern. Die Telekom macht Kunden im Gesundheitswesen nun ein neues Angebot: Wer bis Ende des Monats ein Medical Access Port-Bundle bestellt, bekommt einen garantierten Installationstermin bis 30.Juni 2019. Hält die Telekom den Termin wider Erwarten nicht, bekommen Zahnärzte dafür Geld zurück. 250 Euro je Monat, in dem die Installation nicht nachgeholt wird, für maximal drei Monate. Dies gab das Unternehmen auf der IDS in Köln bekannt.

Zudem gilt ein Aktionsangebot: Wer im März das Telekom-Paket für die Praxis bestellt, kann 300 Euro sparen, das heißt, 200 Euro Rabatt auf das Medical Access Port-Bundle und 100 Euro auf den Praxisausweis (SMC-B). Detaillierte Informationen gibt es online bei der Telekom.

Kaufzurückhaltung im Markt

Mark Düsener, Chef der Telekom Gesundheitssparte Healthcare Solutions, sagt: „Wir haben fünfstellige Verkaufs- und Installationszahlen. Trotz Gesetzesfrist sehen wir im Markt noch viel Kaufzurückhaltung. Daher machen wir ein Installationsversprechen und Aktionsangebot. Wir können liefern und wollen jeden an die TI anschließen, der bis zum 31. März bestellt.“

Die Telekom ist 2018 als zweiter Telematik-Anbieter in den Markt gestartet. Das Starter-Paket Medical Access Port-Bundle besteht aus dem Telekom-Konnektor „Medical Access Port“, einem wahlweise stationären Kartenterminal oder einem Kartenterminal mit Tastatur, dem sicheren Anschluss der Praxis zum Gesundheitsnetz sowie Serviceleistungen. Kartenleser sowie Medical Access Port sind von vornherein mit den nötigen Sicherheitskarten ausgestattet. Die Chipkarten identifizieren die angeschlossenen Geräte im Gesundheitsnetz. Ohne diese Karten verbinden sich die Geräte nicht. Dies trägt zum hohen Sicherheitsniveau der Telematik-Infrastruktur bei.

Ohne Praxisausweis keine Installation

Zusätzlich zum „Medical Access Port-Bundle“ benötigen Ärzte den elektronischen Praxisausweis (SMC-B-Karte). Diese Karte müssen Ärzte spätestens zum Anschlusstermin haben, da ohne die Karte keine Installation möglich ist. Der Ausweis identifiziert und registriert die Praxis im Gesundheitsnetz. Alle kassenärztlichen sowie kassenzahnärztlichen Vereinigungen Deutschlands haben den Praxisausweis der Telekom für das Gesundheitsnetz zugelassen.

Per Heilberufeausweis elektronisch unterschreiben

Ebenfalls über die Telekom bestellbar ist auch der elektronische Heilberufsausweis (eHBA). Der wird für das digitale Unterschreiben von Dokumenten mittels qualifizierter elektronischen Signatur (QES) benötigt. Hinzubestellen lassen sich auch zusätzliche stationäre Kartenterminals oder -tastaturen sowie ein mobiles Kartenlesegerät. Nähere Informationen zu Leistungen und Preisen sind unter folgendem Link verfügbar: www.telekom.de/telematikinfrastruktur

Start mit Stammdaten

Der Medical Access Port unterstützt als erste Anwendung der Telematik-Infrastruktur das Versicherten-Stammdatenmanagement (VSDM). Damit werden die Versicherten-Stammdaten auf der elektronischen Gesundheitskarte ausgelesen und bei Bedarf online aktualisiert. Um die Aktualität der Versicherten-Stammdaten zu prüfen, kommuniziert die Anwendung VSDM über den Medical Access Port und eine sichere verschlüsselte Verbindung mit dem jeweiligen Kostenträger des Versicherten. Nötige Aktualisierungen werden dabei direkt auf die Karte geschrieben. Bislang bekam ein Versicherter bei Änderung seiner Versicherten-Stammdaten stets eine neue Plastikkarte. Die Kosten für neue Karten und Versand können die Krankenkassen nun sparen.

Künftig wird der Medical Access Port auch die Qualifizierte Elektronische Signatur (QES) ermöglichen. Mit dieser kann der Arzt rechtssicher elektronisch Dokumente unterschreiben, etwa elektronische Arztbriefe, die von Arzt zu Arzt gesendet werden. Weitere Anwendungen für die Telematikinfrastruktur sollen folgen, etwa das Notfalldaten-Management (NFDM) und der elektronische Medikationsplan (eMP) als eine Anwendung zur Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS).

Quelle: Telekom Telematikinfrastruktur Praxis Nachrichten

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