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Einführung der Telematikinfrastruktur hält Zahnärzte, Ärzte, Krankenkassen, Gesetzgeber und Industrie gleichermaßen in Atem

CGM informiert: Die letzte Spezifikationsänderung durch die gematik Ende Juni führte zu einer Verzögerung in der Gerätelieferung. Inzwischen ist die Technik fertig entwickelt und das Zulassungsverfahren bei der gematik voraussichtlich Ende September abgeschlossen; so dass ab Herbst geliefert werden kann.

Neben dem Konnektor benötigt die Praxis einen sicheren VPN-Zugangsdienst, um via Internet in die TI zu gelangen, sowie einen DSL-Internet-Zugang. Außerdem wird mindestens ein stationäres E-Health-Kartenterminal benötigt. Der VPN-Zugangsdienst wurde ebenso wie die Konnektoren und die E-Health-Kartenterminals speziell für die TI neu entwickelt und wird durch die gematik zugelassen.

Rechtzeitig TI-Anbindung sichert maximale Förderung

Die Finanzierung ist indes vom GKV-Spitzenverband und der KZBV geregelt worden und sieht vor, dass die Anschaffungskosten für TI-Komponenten, deren Installation und laufende Betriebskosten gefördert bzw. pauschal erstattet werden. Allerdings wurde die Rückvergütung degressiv geplant; d.h. dass in jedem Quartal die Rückvergütungspauschale für den Konnektor um 10% sinkt. Bis Jahresende werden die anfallenden Ausgaben zu 100 Prozent übernommen. Bis zu diesem Zeitpunkt wird allerdings kein anderer Anbieter als CGM einen zertifizierten Konnektor auf den Markt bringen können. Vielmehr ist frühestens im 2. Quartal 2018 mit technischen Alternativen zu rechnen. Schnelles Handeln ist also gefragt, um unnötigen Kosten und Terminengpässen zu entgehen. Aktuell ist CGM mit verschiedenen Standesorganisationen im Gespräch, um Kooperationsverträge zu erarbeiten, die sicherstellen, dass alle Mitglieder rechtzeitig angeschlossen werden können.

Quelle: CGM Dentalsysteme GmbH Telematikinfrastruktur

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