Videosprechstunden, Videofallkonferenzen und Telekonsile sind seit Oktober 2020 auch in der vertragszahnärztlichen Versorgung im Einsatz. Die neuen technischen Möglichkeiten sind sehr effizient und bringen viele Vorteile – für Zahnarztpraxen und Patienten gleichermaßen. Wie sich das in der Praxis umsetzen lässt, erläutert eine neue Broschüre.
Um Zahnärztinnen und Zahnärzten den Umgang mit den Leistungen zu erleichtern, hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) die Broschüre „Videosprechstunden, Videofallkonferenzen und Telekonsile in der vertragszahnärztlichen Versorgung – Die wichtigsten Informationen für Zahnarztpraxen“ veröffentlicht. Die Publikation zeigt Vertragszahnärzten und Praxisteams anschaulich auf, welche technischen Anforderungen und Voraussetzungen beachtet werden müssen, so die KZBV. Schritt-für-Schritt-Anleitungen bieten einen leicht verständlichen Überblick, etwa auf dem Weg von der analogen in die digitale Sprechstunde. Transparente Hinweise erleichtern zudem die Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen.
Über weitere Einsatzgebiete nachdenken
Foto: KZBV/Baumann
Erleichterungen bei der Betreuung Pflegebedürftiger
Erhebliche Erleichterungen mit diesen technischen Innovationen gehen insbesondere für sogenannte vulnerable Patientengruppen wie Pflegebedürftige und Menschen mit Beeinträchtigung einher, aber auch für betreuende Angehörige oder Pflegepersonal. „Etwa wenn lange Anfahrtswege vermieden oder der Bedarf dafür zumindest verringert werden kann“, sagte Hendges.
Als PDF kostenfrei abzurufen
Weitere Informationen auf der Internetseite
Weitere wichtige Informationen zu Videosprechstunden, Videofallkonferenzen, Telekonsilen und auch zu Anbietern solcher digitalen Dienstleistungen stellt die KZBV unter www.kzbv.de/videosprechstunden zur Verfügung. Materialien zu dem Thema speziell für Patienten sowie für die zahnärztliche Versorgung in Pflegeheimen und vergleichbaren Einrichtungen seien in Arbeit und sollen in Kürze veröffentlicht werden, so die KZBV.