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Mangelnde Technik und Wust an Vorschriften sorgt für Verärgerung – Geld auch für die Praxen

Die IT-Sicherheitsrichtlinie, die auf der Agenda der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung am 11. September 2020 stand, konnte von den Delegierten nicht beschlossen werden, da es noch keine Vorlage gibt. Vorstand und Delegierte diskutierten das Thema erneut kritisch. Ein Knackpunkt ist die Finanzierung. Und auch die Digitalisierung läuft nicht rund.

„Die Praxen stehen der Digitalisierung nicht erst seit der Corona-Krise offen gegenüber – nur nicht zu den jetzigen Bedingungen. Ärger löst eben nicht die Digitalisierung an sich aus, sondern die Art und Weise, wie sie vorangetrieben wird“, sagte Dr. Thomas Kriedel, Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) in Berlin. In den Praxen herrsche großer Frust – am meisten über die Masse an Vorgaben, über das Fehlen erforderlicher Technik und über die Kosten, die trotz Finanzierungszusagen bei ihnen hängenblieben.

Probleme in der praktischen Umsetzung


Dr. Thomas Kriedel ist im Vorstand der KBV für Telematik zuständig. (Foto Lopata/axentis.de)

Eines von vielen Beispielen für mangelnde Technik sei die Software für die neue Heilmittel-Richtlinie. „Jahrelang haben wir mit Erfolg auf Erleichterung für die Praxen hingearbeitet. Kurz vorm Ziel zeigt sich nun, dass nicht alle Softwarehäuser in der Lage sind, fristgerecht ihre Praxisverwaltungssysteme umzustellen“, so Kriedel. Ebenso kritisch sieht er die Entwicklung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Auch hier würden nicht alle Praxen rechtzeitig über die erforderlichen Komponenten der Telematik-Infrastruktur verfügen können. Die vom Gesetzgeber geplanten Starttermine könnten so nicht gehalten werden.

Kosten und Ausgestaltung der IT-Richtlinie offen

„Wer die Digitalisierung ernsthaft und nachhaltig voranbringen möchte, der muss die Praxen und ihre Belange ernst nehmen. Wir tun das“, versprach Kriedel. „Die Digitalisierung darf keine zusätzlichen Kosten, unnötigen Pflichten oder ausufernde Bürokratie für die Niedergelassenen bedeuten.“ Neben der Finanzierung ist die an die Praxis angepasste Ausgestaltung der IT-Richtlinie ein Streitpunkt – kleine Psychotherapeutenpraxen dürften nicht genauso behandelt und belastet werden wie große Praxisstrukturen und MVZ. Die Richtlinie müsse den Bedürfnissen der Praxen angepasst werden. Nach aktuellem Stand will der KBV-Vorstand jetzt noch einmal in Sondierungsverhandlungen zu den kritischen Themen eintreten. Dann könnte zur Vertreterversammlung im Dezember dieses Jahres eine Beschlussvorlage vorbereitet sein.

Digitalisierung der Praxen auch finanziell fördern


Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV (Foto: Lopata/axentis.de)

Die KBV hatte im Zusammenhang mit dem Krankenhausfinanzierungsgesetz schon kurz vor der KBV-Vertreterversammlung gefordert, nicht nur die Krankenhäuser mit einem mehr als vier Milliarden Euro umfassenden Investitionsprogramm für die IT bei der Digitalisierung zu unterstützen, sondern auch den Arztpraxen Zugang zu dieser Förderung zu verschaffen. Das geplante Milliardenpaket droht, die Ungleichheit bei der Unterstützung von stationärem und ambulantem Sektor zu verschärfen. „Grundsätzlich begrüßen wir die geplanten Fördermöglichkeiten der Krankenhäuser, die Investitionen in die Digitalisierung müssen aber gleichermaßen auch in die ambulante Versorgung fließen. Die digitalen Strukturen und Prozesse müssen sektorenübergreifend angeglichen werden“, forderte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV. KBV-Vize Dr. Stephan Hofmeister erklärte, nun sei die Politik in der Pflicht, Ärzte und Praxispersonal nicht im Stich zu lassen. „Auf den Kosten für die Digitalisierung dürfen die Niedergelassenen nicht komplett allein sitzen bleiben.“

Drohendes Gefälle in der Digitalisierung

„Um ein größer werdendes Gefälle der Digitalisierung zwischen Krankenhäusern und Niedergelassenen zu verhindern, sind die Fristen und Förderungen des ambulanten Sektors dem stationären anzugleichen“, appellierte Kriedel an Bund und Länder. Konsequenterweise seien deshalb Regelungen in das Krankenhausfinanzierungsgesetz aufzunehmen, mit denen die aus der Digitalisierung entstehenden Aufwände für die ambulante Versorgung ausgeglichen werden können. „Es sind keine nachvollziehbaren Argumente erkennbar, warum Arztpraxen nicht an dem mehr als vier Milliarden Euro schweren Investitionsprogramm teilhaben dürfen“, so Kriedel.

Apps auf Rezept am G-BA vorbei

Mit Sorge beobachtet Kriedel die Entwicklung, dass das Prinzip der Selbstverwaltung unterlaufen wird. So werde bei den Apps auf Rezept nicht der Gemeinsame Bundesausschuss für zuständig erklärt, sondern das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte – eine Behörde. „Der Gesetzgeber hat also eingespielte Prozesse verlassen. Wir versuchen nun von außen positiven Einfluss zu nehmen, ganz im Sinne der Praxen“, kündigte Kriedel an. Es stelle sich die Frage, ob das Prinzip von WANZ – also von wirtschaftlich, ausreichend, notwendig und zweckmäßig – gelte und ob der Arzt eine App verschreiben müsse, wenn der Patient es wünscht, so Kriedel.

Mit den Medizinischen Informationsobjekten MIOs habe die KBV bereits gezeigt, dass sie als zuverlässiger und kompetenter Partner bereitstehe. In Kürze folge der KIM-Dienst KV.dox. Dieser garantiere Praxen eine sichere und zuverlässige Kommunikation, so die KBV.

Titelbild: Den Rise/shutterstock.com
Quelle: KBV Telematikinfrastruktur Praxis Nachrichten Politik

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