Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat mit T-Systems einen zweiten Anbieter für die Ausgabe von elektronischen Praxisausweisen an Zahnarztpraxen zugelassen. Zudem fordert sie eine Fristverlängerung für die TI-Anbindung und verhandelt wegen der Pauschalen für die Praxen nach.
Die Karten – Fachbezeichnung Security Module Card Typ B (SMC-B) – werden auch Praxis- oder Institutionsausweis genannt und dienen der gesicherten Anmeldung an die Telematikinfrastruktur (TI). Praxen können den Ausweis über das Portal der für sie zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) beantragen.
Mehr Wettbewerb erhofft
„Von dem neuen Anbieter erhoffen wir uns mehr Wettbewerb und mehr Bewegung in der Preisgestaltung der Praxisausstattung für die Anbindung an die TI. Bisher hat sich das Angebot an technischen Komponenten leider verhaltener entwickelt, als angenommen“, sagte Dr. Karl-Georg Pochhammer, der für die TI zuständige stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KZBV.
Gesetzlich vorgesehener Zeitplan nicht zu halten
Der Anschluss von bundesweit rund 45.000 Zahnarztpraxen mache grundsätzlich Fortschritte, allerdings sei der gesetzlich vorgesehene Zeitplan für den Rollout nicht zu halten. „Eine Fristverlängerung für die flächendeckende Anbindung der Praxen, die wir bereits mehrfach gefordert haben, halten wir weiterhin für zwingend geboten. Jetzt ist der Bundesgesundheitsminister gefragt, bei den bislang vorgegebenen Fristen die nötige Flexibilität zu zeigen. Die Zahnärzteschaft ist nicht der Zahlmeister für Versäumnisse der Industrie!“
Fristverlängerung bis Ende 2019 gefordert
Nach aktuellen Stand muss ab dem 31. Dezember 2018 das sogenannte Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) in allen Praxen möglich sein. Für diesen Datenabgleich ist ein zertifizierter Anschluss einer Praxis an die TI erforderlich. Die KZBV hält die Verlängerung der Frist für unumgänglich – mindestens bis zum 1. Juli 2019, idealerweise aber bis zum 31. Dezember 2019.
Weiterführende Informationen zur TI: Gemeinsam mit der KZV Sachsen hat die KZBV ein Informationsvideo zur Anbindung an die TI veröffentlicht. Weitere Informationen stellt die KZBV in ihrer Praxisinformation „Anbindung an die Telematikinfrastruktur“ sowie auf ihrer Website zur Verfügung. Die Inhalte werden fortlaufend aktualisiert.
Anders als bei den Praxisausweisen gibt es für Konnektoren nach wie vor nur einen einzigen Hersteller. Dass bis Ende des Jahres alle Praxen mit einer ausreichenden Zahl an Konnektoren ans Netz gehen können, ist aus Sicht der KZBV nahezu ausgeschlossen. Erfolgt die Anbindung an die TI nicht fristgerecht, sieht das Gesetz finanzielle Sanktionen für die Praxen in Form von Honorarabschlägen vor.
Finanzierungspauschalen müssen neu festgelegt werden
Pochhammer kündigte an, dass die Pauschalen für die Finanzierung der Ausstattung für den TI-Anschluss aufgrund der seit Beginn des 2. Quartals bestehenden Unterdeckung neu festgelegt werden müssen. Um angesichts der aktuellen Marktsituation eine für die Praxen grundsätzlich kostendeckende Finanzierung herzustellen, laufen derzeit Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband.
Der fehlende Wettbewerb bei den Konnektor-Anbietern habe zu einer Preislage geführt, die eine Nachverhandlung der Pauschalen erforderlich mache. Die Möglichkeit der Anpassung der Pauschalen an die tatsächliche Marktsituation sei fester Bestandteil der Grundsatzfinanzierungsvereinbarung zwischen KZBV und GKV-SV.
Protestaktion und Kritik an eGK
Auch die Ärzteschaft fordert seit längerem eine Verlängerung der Frist und verhandelt über die Pauschalen. Zudem will das Bundesgesundheitsministerium weitere Anwendungen der TI beschleunigen. Vonseiten einiger Krankenkassen wurde das Projekt elektronische Gesundheitskarte (eGK) jüngst allerdings grundsätzlich in der aktuellen Form infrage gestellt. Zudem regt sich aufseiten der Zahnärzte und Ärzte erneut Widerstand gegen die gesetzlich verordnete Anbindung an die TI. Unter dem Titel „Rote Karte für die TI“ hat der Zahnarzt Dr. Thomas Weber aus Bayern mit Kollegen eine Postkartenaktion an Politiker gestartet.
Lesen Sie zum Thema Telematik auch den aktuellen Kommentar „An der Digitalisierung führt kein Weg vorbei".