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Immer noch viele offene Fragen bei der TI-Anbindung im Gesundheitswesen – Antwort auf Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion

„Die Antworten der Bundesregierung zeigen, dass es noch immer erhebliche Probleme mit der elektronischen Gesundheitskarte und Telematikinfrastruktur gibt“, so der FDP-Bundestagsabgeordnete Dr. med. dent. Wieland Schinnenburg. Er hatte mit weiteren Abgeordneten der FDP-Fraktion eine „Kleine Anfrage“ in Sachen Gesundheitstelematik an die Bundesregierung gestellt.

In seiner Analyse der Antworten stellt Schinnenburg, Mitglied im Gesundheitsausschuss für die FDP-Bundestagsfraktion, folgende Aspekte heraus:

  • Nach fünf Jahren muss im Prinzip ein Großteil der Hardware, insbesondere Konnektoren, in den Praxen ausgetauscht werden, da die dort fest integrierten Zertifikate dann ablaufen und die Geräte somit unbrauchbar werden. Die Gesellschaft für Telematik hat für dieses Problem noch keine Lösung gefunden (Frage 10).
  • Ab 1. Dezember 2019 müssen neu ausgegebene elektronische Gesundheitskarten mit einem NFC-Chip ausgestattet sein, der kontaktlose Funktionen ähnlich wie bei Kreditkarten ermöglicht. Allerdings werden erst in fünf Jahren alle elektronischen Gesundheitskarten über eine NFC-Funktion verfügen, also Ende 2024 (Fragen 3 & 4).
  • Apps, mit denen Versicherte auf ihre Daten zugreifen können, sollen erst ab Anfang 2021 verfügbar sein und dann auch nur für Teilfunktionen (elektronische Patientenakte) und auch nur auf Mobilgeräten (Frage 5).
  • Die angenommene Datensicherheit der Hardware-Konnektoren besteht nur in der Theorie, denn bei in Rechenzentren gehosteten Konnektoren werden die Daten zwischen Praxis und Rechenzentrum je nach Anbieter unterschiedlich übertragen (Frage 8), erst ab dem Rechenzentrum greift die standardisierte TI-Verbindung. Außerdem werden alternative Authentifizierungsverfahren entwickelt, die unabhängig von der elektronischen Gesundheitskarte einen Zugriff auf die Daten ermöglichen (Frage 5).
  • Es sind noch immer viele Praxen nicht an die Telematikinfrastruktur angeschlossen, die Bundesregierung gibt 110.000 angeschlossene Konnektoren an. Bei rund 102.000 ärztlichen und psychotherapeutischen Praxen und rund 51.000 niedergelassenen Zahnärzten dürften also gut 43.000 Praxen noch nicht angeschlossen sein.

Dr. Wieland Schinnenburg, MdB (Foto: Burgis Wehry/Schinnenburg)

Schinnenburg: „Leider zeigt die Bundesregierung im Bereich der elektronischen Gesundheitskarte ihre fehlende Digitalisierungskompetenz. Teure Hardware-Lösungen, die nach fünf Jahren unbrauchbar sein werden, fehlende aktuelle Schnittstellen für Endbenutzer wie NFC oder fehlende Apps sind ein Armutszeugnis. Ich fordere die Bundesregierung auf, hier mit allen Beteiligten schnell zu handeln und ein modernes, sicheres und benutzerfreundliches System zu schaffen, das für Ärzte und Versicherte wirkliche Vorteile bietet.“

In der Antwort der Bundesregierung heißt es unter anderem, dass die Feldtests für das Notfalldatenmanagement, den elektronischen Medikationsplan und die sichere Kommunikation zwischen den Leistungserbringern, die KOM-LE innerhalb des ersten Quartals 2020 beginnen werden. Von Anfang an werden beim Test der KOM-LE auch Zahnarztpraxen einbezogen. (Quelle: Stellungnahme Dr. Wieland Schinnenburg, Kleine Anfrage, BT-Drucksache 19/13320), Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage)

Titelbild: TunedIn by Westend61/Shutterstock.com
Quelle: Quintessence News Telematikinfrastruktur Politik

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