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FAQs zur TI (1)

In einer kleinen Serie gibt das Koblenzer Softwareunternehmen CGM Antworten auf häufige Fragen rund um die Telematikinfrastruktur (TI) in Zahnarztpraxen. Im ersten Beitrag geht es um die Definition der TI und gesetzliche Rahmenbedingungen.

Was ist das E-Health-Gesetz?

Das „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“ – kurz E-Health-Gesetz – schreibt einen konkreten Fahrplan für die Einführung der Telematikinfrastruktur und nutzbringender Anwendungen im Gesundheitswesen vor. Damit soll die Informationstechnologie in der Gesundheitsversorgung etabliert und somit die Wirtschaftlichkeit und Qualität der Patientenversorgung weiter verbessert werden. Mehr Informationen finden Sie auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums.

Was ist die Telematikinfrastruktur (TI)?

Die Telematikinfrastruktur (TI) ist eine digitale Datenautobahn. Diese vernetzt alle Beteiligten im Gesundheitswesen wie (Zahn-)Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Kassenärztliche Vereinigungen, Apotheken und Krankenkassen miteinander und wird einen sicheren und problemlosen Datenaustausch auch über Sektorengrenzen hinweg ermöglichen.

Im Unterschied zum Internet erhalten nur Personen Zugang zur TI, die ihre Identität zuvor elektronisch nachgewiesen haben. Auch alle Systeme, die sich in der Telematikinfrastruktur befinden oder an sie angebunden sind, weisen ihre Identität vor jedem Kommunikationsvorgang nach und sind durch die gematik geprüft und zugelassen.

Müssen alle Praxen teilnehmen?

Zahnärzte, Ärzte und Psychotherapeuten sind per Gesetz dazu verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2018 für eine Anbindung ihrer Praxis an die TI zu sorgen. Praxen, die keine Online-Prüfung der elektronischen Gesundheitskarte durchführen, müssen dann mit Honorarkürzungen rechnen. Auch die sinkenden Förderbeträge sprechen für eine zeitnahe Anbindung.

Worin besteht der Unterschied zwischen dem Internet und der Telematikinfrastruktur?

Die Telematikinfrastruktur ist ein sicheres Netz für das deutsche Gesundheitswesen und vom Internet wirksam getrennt. Ausschließlich berechtigte Nutzer können die Anwendungen und Systeme verwenden.

Die neue Telematikinfrastruktur vernetzt Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Apotheken und Krankenkassen miteinander und erleichtert so den sicheren Datenaustausch – auch über Sektorengrenzen hinweg. Sie ermöglicht den papierlosen und sicheren Datenaustausch mit identifizierten und autorisierten Kollegen im Klinik- und niedergelassenen Bereich, eine gesteigerte Arzneimitteltherapiesicherheit, Zeitersparnis durch Minimierung von aufwändigen Kommunikationsprozessen sowie stärkeres Einbeziehen des Patienten und das Nutzen selbsterfasster Gesundheitswerte.

Im Gegensatz zum Internet ist die TI also ein geschlossener, Beteiligten des Gesundheitswesens vorbehaltener Raum.

Aufmacherbild: ESB Professional/Shutterstock
Quelle: CGM Telematikinfrastruktur Praxis

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