Die Koblenzer CompuGroup Medical (CGM) Deutschland AG und die Münsteraner ZIS GmbH haben ihre Meinungsverschiedenheit über die Zulässigkeit des Vorgehens der ZIS GmbH bei der Auswahl und Vermittlung ausgewählter Angebote für eine Anbindung der Zahnarztpraxen an die Telematikinfrastruktur beigelegt. Die ZIS GmbH ist die Dienstleistungsgesellschaft der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe.
ZIS nimmt keine Bestellungen mehr entgegen
Beide Parteien zeigten sich zufrieden, dass eine einvernehmliche Regelung erzielt werden konnte. Diese sieht vor, dass die ZIS GmbH ab sofort keine Bestellungen von TI-Anbindungen mehr bewerben und entgegennehmen wird; aber die bisher von den Zahnarztpraxen abgeschlossene Verträge für die Installation der Anwendungen VSDM und QES weiter betreuen wird. Im Gegenzug verzichtet die CGM AG auf eine gerichtliche Klärung.
Zum Hintergrund: Die ZIS GmbH sah in ihrer Tätigkeit eine gesetzlich zulässige Beratung und verwies darauf, den Lieferanten für den Konnektor und den VPN-Zugangsdienst in einem Vergabeverfahren ausgewählt zu haben. An diesem Vergabeverfahren hatte die CGM AG zwar teilgenommen, aber kein Schlussangebot abgegeben. Die CGM AG sah den rechtlichen zulässigen Beratungsrahmen überschritten.
Praxen bei zeitnaher Anbindung unterstützen
Die CGM AG – der derzeit einzige Anbieter, dessen Konnektor und VPN-Zugangsdienst eine Zulassung von der Gematik erhalten haben – und die ZIS GmbH bekräftigen, dass es vorrangiges Ziel sein müsse, die Praxen bei einer zeitnahen TI-Anbindung zu unterstützen. Beide Unternehmen haben darüber hinaus verabredet, bei der Entwicklung von E-Health und Telematikinfrastruktur insgesamt enger zusammenzuarbeiten. Das soll demnächst erfolgen bei der Erprobung und Entwicklung neuer TI-Anwendungen. Weitere E-Health-Themen wollen die Unternehmen später in Angriff nehmen.