Der bundesweite Rollout der elektronischen Patientenakte (ePA für alle) wird frühestens zum Beginn des zweiten Quartals Anfang April 2025 erfolgen – auch wenn Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach zuletzt laut „Tagesspiegel“ schon von „spätestens April“ gesprochen hatte. Ursprünglich sollte der Rollout Mitte Februar beginnen, sofern die Tests in den Modellregionen erfolgreich verlaufen.
Das berichtete zuerst das „Deutsche Ärzteblatt“ unter Bezugnahme auf ein Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) an die Gesellschafter der Gematik. Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bestätigt das unter Verweis auf das Schreiben. Es sei trotz aller Bemühungen nicht gelungen, die Kernthemen zu lösen, heiße es im BMG-Schreiben. „So müsse sich die ePA zum einen in den Modellregionen bewähren, zum anderen müssten weitere technische Lösungen zur Erhöhung der Sicherheit in Abstimmung mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) umgesetzt und abgeschlossen sein. Vor diesem Hintergrund sei von einer frühestmöglichen bundesweiten Nutzung durch die Leistungserbringenden Anfang des zweiten Quartals 2025 auszugehen“, gibt das „Deutsche Ärzteblatt“ den Inhalt wieder. Damit verzögerten sich auch Anwendungen wie der digital gestützte Medikationsprozess bis zum Frühjahr 2026. Der nächste Release zur TI im Sommer soll dann zunächst Stabilisierungen für die ePA bringen sowie den geplanten TI-Messenger.
Kassen haben Akten für ihre Versicherten angelegt
Die Gematik meldete am 11. Februar 2025, die Krankenkassen hätten die Ausstattung ihrer Versicherten mit der ePA abgeschlossen. „Die gesetzlichen Krankenkassen haben am 10. Februar erfolgreich die Aktenanlage für ihre Versicherten, die nicht widersprochen haben, abgeschlossen. Auch erste private Krankenversicherungen haben ihre Mitglieder mit einer elektronischen Patientenakte (ePA) ausgestattet. Insgesamt wurden bisher 70 Millionen Akten (Stand: 11. Februar 2025) angelegt“, heißt es.
Technische Ausstattung der Testteilnehmer noch unvollständig
Allerdings seien erst etwa 80 Prozent der teilnehmenden (Zahn-)Arztpraxen und Apotheken in den TI-Modellregionen nach dreieinhalb Wochen der Pilotierung technisch ausgestattet. Das liege auch daran, wie die Hersteller das ePA-Modul ausrollten.
Die KBV hebt hervor, dass das BMG zwei Kriterien seien für den bundesweiten Rollout als maßgeblich ansehe. Zum einen müsse sich die elektronische Patientenakte (ePA) in den Modellregionen bewähren. Zum anderen müssten weitere technische Lösungen zur Erhöhung der Sicherheit in Abstimmung mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik umgesetzt und abgeschlossen sein.
Vor diesem Hintergrund sei von „einer frühestmöglichen bundesweiten Nutzung“ der ePA durch Praxen, Krankenhäuser und andere Einrichtungen Anfang des zweiten Quartals auszugehen, teilte das BMG weiter mit. Trotz aller Bemühungen und mit vollem Einsatz aller Beteiligten müssten aktuell mehr Zeit und Ressourcen für die Einführung und Stabilisierung der ePA eingeplant werden.
KBV begrüßt Verschiebung aufgrund unzureichender Tests
Die KBV begrüßt es, dass BMG und Gematik Konsequenzen aus der noch unbefriedigenden Testsituation ziehen. Die Praxen in den Modellregionen hätten die ePA bisher nicht in dem Umfang testen können, wie es nötig wäre, sagte Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner. Für einen Erfolg der ePA sei es unerlässlich, dass die ePA fehlerfrei und zuverlässig funktioniere und die aufgedeckten Sicherheitslücken geschlossen seien. „Alle Systeme müssen ausgereift sein, bevor bundesweit ausgerollt werden kann“, betonte Steiner.
Nächste Ausbaustufe auf März 2026 verschoben
Infolge des späteren Starttermins haben die Gesellschafter der Gematik am 13. Februar 2025 beschlossen, die nächste Ausbaustufe der ePA von Juli dieses Jahres auf März 2026 zu verschieben. Mit ihr soll unter anderem der elektronische Medikationsplan in der ePA folgen. Zudem haben Apotheken dann die Möglichkeit, in ihrer Filiale erworbene frei verkäufliche Arzneimittel in die Medikationsliste einzufügen. Dies alles soll das digitale Medikationsmanagement unterstützen.
Betroffen von der Verschiebung sind weitere Funktionen wie eine verbesserte Suche mithilfe von Metadaten und die Nutzung von Daten aus der ePA zu Forschungszwecken. Ab März 2026 soll auch eine Volltextsuche in der ePA möglich sein.
Erprobungsphase läuft seit 15. Januar 2025
Seit 15. Januar 2025 läuft die Erprobungsphase in den Modellregionen Hamburg und Franken sowie in den KV-Bereichen Nordrhein und Westfalen-Lippe. Dort sollen rund 300 Praxen und Krankenhäuser die ePA testen. Parallel dazu haben die Krankenkassen für ihre Versicherten eine Akte angelegt, sofern diese nicht widersprochen haben. Die Pilotphase war auf vier Wochen festgelegt. Danach wollte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ursprünglich entscheiden, ab wann die ePA ausgerollt wird.
Ausstattung der Praxen erst zum bundesweiten Rollout
Die Ausstattung aller Praxen mit der nötigen Software erfolgt mit Beginn des bundesweiten Rollouts. Erst dann sind Praxen verpflichtet und technisch auch in der Lage, die ePA ihrer Patienten einzusehen und zu befüllen. Patienten, die die neue ePA schon haben, können diese unabhängig davon bereits nutzen. Dies geht allerdings nur mit der ePA-App ihrer Krankenkasse.
Mit der App haben sie beispielsweise die Möglichkeit, Dokumente wie ältere Papierbefunde einzustellen. Auch können sie in der Medikationsliste sehen, welche Arzneimittel ihnen seit Anlegen der ePA per eRezept verordnet wurden. Sichtbar sind außerdem die Abrechnungsdaten, die die Krankenkassen automatisch einstellen – immer vorausgesetzt, der Patient hat dagegen keinen Widerspruch eingelegt.
Praxisaushang zum Ausdrucken
Praxen, die ihre Patientinnen und Patienten darauf hinweisen wollen, dass sie die ePA noch nicht nutzen können, können das Informationsblatt der KBV verwenden. Es kann heruntergeladen und in A4 oder A3 ausgedruckt werden.
Mit Material der KBV.