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CGM informiert zur aktuellen Situation bei Telematik und DSGVO

CGM informiert: Mit dem Telematik-Rollout und der Umsetzung der DSGVO wurden in Deutschland in den vergangenen acht Monaten zwei der größten Projekte auf den Weg gebracht. Nicht nur die Umsetzung der Telematikinfrastruktur in sämtlichen Zahnarztpraxen, auch das zusätzliche Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung stellt für viele Praxen eine echte Doppelbelastung dar.

„Da die DSGVO dabei in eine Vielzahl von Arbeitsabläufen hineinstrahlt, wird schnell klar, dass tatsächlich fast jede Zahnärztin und fast jeder Zahnarzt von den aktuellen Herausforderungen betroffen ist. Kein Wunder also, dass beide Projekte unter Zahnärztinnen und Zahnärzten zu einer extremen Verunsicherung führen; die Teilnehmer können auf Grund der teilweise ungeklärten Sachlagen kaum den vom Gesetzgeber geforderten Maßnahmen Folge leisten“, so das Unternehmen.

Verstärkung in Service und Support

Aufgrund des verstärkten Informationsbedarfes seitens der Praxisinhaber habe die CGM Dentalsysteme, Koblenz, beschlossen, in den Bereichen Service und Support ihren Mitarbeiterstamm um weitere 20 Prozent aufzustocken. „Wir sind sicher, dass nicht alle unsere Marktbegleiter die Gesetzesvorgaben in gleicher Qualität umsetzen konnten. Neben unseren bestens auf die TI und die DSGVO vorbereiteten Zahnarztinformationssysteme möchten wir unseren Anwendern aber auch mit unserem Service und Support zur Seite stehen“, so Sabine Zude, Geschäftsführerin der CGM Dentalsysteme. „Zwischenzeitlich war der Anruferansturm so groß, dass wir mehrfach nur sehr schlecht zu erreichen waren. Das darf natürlich nicht sein. Aus diesem Grund wird die Aufstockung des Personals mit Hochdruck realisiert“, so Zude weiter.

Einmalige Chance für bessere Kommunikation

Mit dem Stand Juni 2018 nutzten bereits 27.000 Praxen die TI – und damit die Online-Prüfung der eGK – täglich; mehr als 30.000 Praxen (davon mehr als 9.000 Zahnarztpraxen) haben sich bislang für die Anbindung entschieden. „Die Digitalisierung der Gesundheitsversorgung in Deutschland mithilfe der TI bietet die einmalige Chance, die medizinische Versorgung zum Wohl der Patienten signifikant zu verbessern, indem die Kommunikation zwischen den behandelnden Stellen untereinander und mit den Patienten beschleunigt und transparenter gestaltet wird“, so Uwe Eibich, CEO der CGM Deutschland AG.

Als Hersteller der notwendigen technischen Ausstattung für die Teilnahme an der Telematikinfrastruktur sowie von marktführenden Zahnarztinformationssystemen versichert man bei CGM: „Das Unternehmen ist in der Lage, alle Zahnarztpraxen, welche die Anbindung an die TI rechtzeitig bei der CGM bestellen, pünktlich bis zum 31. Dezember 2018 anzuschließen, und damit die Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte zu ermöglichen.“

Ebenfalls versichert die CGM, dass alle vom Unternehmen angebotenen Zahnarztinformationssysteme sowie die zugehörigen Plattformprodukte DSGVO-konform sind. Zu allen weiteren vom Gesetzgeber geforderten Maßnahmen, welche die Umsetzung in den Praxen selbst betreffen, seien mit dem letzten Update Hilfestellungs-Angebote direkt an die Anwender versendet worden, so das Unternehmen.

Titelbild: CGM
Quelle: CGM Telematikinfrastruktur

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