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Angleichung des ersten Studienabschnitts Medizin und Zahnmedizin möglich – Stellungnahmen zum Referentenentwurf zur Änderung der Approbationsordnung für Ärztinnen und Ärzte

(c) as-artmedia/shutterstock.com

Ende 2020 hat das Bundesgesundheitsministerium einen Referentenwurf zur Änderung der Approbationsordnung für Ärztinnen und Ärzte (ÄApprO) vorgelegt, die zum 1. Oktober 2025 in Kraft treten soll. Vertreter der Ärzteschaft und der Hochschullehrer sehen in ihren Stellungnahmen Positives, aber auch Versäumnisse und Fehlentwicklungen.

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), die Vereinigung der Hochschullehrer für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (VHZMK) und die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) haben zur Frist 15. Januar 2021 zu diesem Referentenentwurf für eine Änderung der Approbationsordnung für Ärzte und Ärztinnen (ÄApprO) Stellung bezogen. Dabei ging es auch um die Frage, ob und inwieweit die Studiengänge Medizin und Zahnmedizin stärker vernetzt werden können – dies ist ein zentrales Thema auch des Masterplans Medizinstudium 2020.

Klinische und theoretische Inhalte verknüpfen

In ihrer Stellungnahme betonen die drei zahnärztlichen Organisationen, dass die Zahnärzteschaft die Umsetzung eines Konzepts der kompetenzbasierten Ausbildung mit der Verknüpfung von klinischen und theoretischen Inhalten in der Approbationsordnung für Ärzte und Ärztinnen (ÄApprO) ausdrücklich begrüße. Dies folge der Empfehlung Wissenschaftsrat zur Weiterentwicklung der Zahnmedizin an den Universitäten in Deutschland aus dem Jahr 2005. Damals war für die Zahnmedizin gefordert worden, die Vermittlung von naturwissenschaftlichen Grundlagen mit klinischen Inhalten zu verbinden und dafür die Verknüpfung von human- und zahnmedizinischen Studiengängen zu etablieren.

Abgleich der Studiengänge aus der ZApprO verschoben

Diese Vorgaben waren im ursprünglichen Entwurf der jetzt in Kraft getretenen und ab Oktober 2021 wirksam werdenden Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO) auch umgesetzt worden, aber wurden nicht realisiert. Grund dafür war, dass die für die Vorbereitung des Masterplans Medizinstudium 2020 eingesetzte Expertenkommission empfohlen hatte, den engen Abgleich der Studiengänge Medizin und Zahnmedizin im Rahmen dieses Projekts vorzunehmen. „Nicht zuletzt aus diesem Grund wurde die Novellierung des ersten Abschnittes der zahnärztlichen Ausbildung in der ZApprO auf einen späteren Zeitpunkt verschoben“, so die Stellungnahme.

Synchronisierung der ersten beiden Studienabschnitte problemlos

Eine Synchronisierung der ersten beiden Studienabschnitte von Zahnmedizin und Medizin wäre problemlos möglich, so die Bewertung aus Sicht der Zahnärzteschaft. Sie ließe sich einfach und ohne grundsätzliche Änderungen am Referentenentwurf umsetzen. Es müsste lediglich der schriftliche Teil des Ersten Abschnittes der Ärztlichen Prüfung nach dem 4. Fachsemester festgesetzt werden. Ansonsten finden sich bereits seit der letzten Novellierung der ÄApprO etliche identische Lehrveranstaltungsstrukturen. Wie das im Detail aussehen könnte, ist auch in einem Beitrag in den zm 3/2021 vom 1. Februar 2021 dargestellt.

Für eine einheitliche schriftliche ärztlich-zahnärztliche Prüfung im ersten Abschnitt der Ausbildung müssten einige wenige Bereiche des ersten Abschnitts des Nationalen Lernzielkatalogs Zahnmedizin (NKLZ) und des Nationalen Lernzielkatalogs Medizin (NKLM) synchronisiert werden. Die Unterschiede zwischen Medizin und Zahnmedizin könnten durch Kompetenzlevel fachbezogen abgebildet werden, so die Bewertung aus zahnärztlicher Sicht. Diese Aufgabe könne problemlos in die geplante Weiterentwicklung des NKLZ zu einer neuen kompetenzorientierten Version analog dem NKLM 2.0 integriert werden.

Wechselmöglichkeiten sollten geregelt werden

Die Möglichkeit des Wechsels zwischen beiden Fächern innerhalb des ersten Studienabschnittes biete einen Effizienzgewinn bei der Studierendenausbildung. „Allerdings sollten, um das Risiko eines strategischen Studienbeginns im Fach Zahnmedizin mit einem von vorneherein geplanten Wechsel in die Humanmedizin zu minimieren, entsprechende Regelungen (zum Beispiel Wechselpartnerschaften) getroffen werden. Bestenfalls sollten die Zugangsvoraussetzungen für beide Fächer angepasst werden.“

Heute schon praktizierte synchrone Ausbildung

Dass sich eine synchrone Ausbildung im ersten Studienabschnitt von Medizin- und Zahnmedizinstudium umsetzen lasse, werde bereits heute durch einzelne Modellstudiengänge (zum Beispiel „HEICUDENT“ an der Universität Heidelberg), aber auch Regelstudiengänge (Goethe-Universität Frankfurt) erbracht.
Der Referentenentwurf zur ÄApprO werde von der Stärkung der allgemeinmedizinischen Versorgung geprägt, analog sollte die Rolle der Zahnmedizin für die Mundgesundheit beziehungsweise für die Orale Medizin als Primärversorger gewertet werden, so BZÄK, VHZMK und DGMZK.

Noch immer keine Regelung für Aufwandsentschädigung im PJ

Vonseiten der Ärzteschaft wird eine weitere Verdichtung des Medizinstudiums kritisiert. Auch ist es erneut nicht gelungen, eine Aufwandsentschädigung für das Praktische Jahr zu etablieren. Letzteres beklagen die Studierenden im Hartmannbund. „Dass die Trennung von vorklinischen und klinischen Ausbildungsinhalten aufgehoben wird, finden wir gut. Ebenso die Festschreibung digitaler Lehrmethoden, die Einbeziehung des Themas Patientensicherheit und die Aufteilung des Praktischen Jahres in Quartale, auch wenn es dabei sehr auf die Umsetzung ankommt“, erklären Anna Finger und Philip Simon, Vorsitzende des Ausschusses der Medizinstudierenden. Kein Verständnis haben die Studierenden jedoch dafür, dass es im „Kapitel PJ“ bei den Themen Aufwandsentschädigung und Trennung von Urlaubs- und Krankentagen weiterhin „Fehlanzeige“ heißt.

Ärzteschaft kritisiert weitere Verdichtung

Kritisch äußert sich der Hartmannbund allerdings mit Blick auf die Erhöhung der Gesamtstundenanzahl des Medizinstudiums um mehr als 800 Stunden. Dieses stehe in direktem Widerspruch zu den Forderungen des Masterplans Medizinstudium 2020. Die Einführung neuer wichtiger Studieninhalte, wie einer wissenschaftlichen Arbeit, erfordere eben auch die Streichung anderer, obsoleter Inhalte, heißt es in der Stellungnahme. Außerdem dürften - bei allem Verständnis für die Stärkung der Allgemeinmedizin - individuelle Gestaltungsmöglichkeiten für die Studierenden nicht verringert werden. Dies geschehe jedoch durch die inhaltliche Aufteilung der Blockpraktika und den allgemeinmedizinischen Prüfungsanteil des 3. Staatsexamens, der indirekt zu einem PJ-Quartal in einer Allgemeinmedizinischen Praxis verpflichten würde.

Die Bundesärztekammer (BÄK) begrüßt in ihrer Stellungnahme zum Entwurf ausdrücklich die deutlich stärker ausdifferenzierte Beschreibung des Ausbildungsziels. Positiv sei, dass insbesondere die Allgemeinmedizin und der Öffentliche Gesundheitsdienst mit der neuen Approbationsordnung gestärkt würden.

Der „Marburger Bund“ der Klinikärzte erklärte, es entspreche langjährigen Forderungen des Verbandes, dass Medizinstudierende von Beginn an mit Patienten und realem Handlungsgeschehen in Berührung kommen und im Studium zugleich auch basiswissenschaftliche und evidenzbasierte Grundlagen vermittelt werden. Vorrangiges Ziel der Novellierung müsse die Verbesserung der Qualität des Studiums sein. „Angehende Mediziner werden durch eine breit gefächerte Ausbildung zu kompetenten Ärztinnen und Ärzten und nicht durch verpflichtende Abschnitte oder Prüfungen in bestimmten Fächern“, heißt es in der Stellungnahme des Marburger Bunds zum Referentenentwurf

Schwachstellen Finanzbedarf und Kapazitätsrecht

Bedauerlich sei auch, dass die Politik es bislang versäumt habe, den durch die Neustrukturierung des Medizinstudiums entstehenden zusätzlichen Finanzbedarf zu ermitteln und keine Ambitionen habe, das Kapazitätsrecht grundlegend zu reformieren, so der Marburger Bund. Kritik übt der größte deutsche Ärzteverband an der Erhöhung von rund 500 Unterrichtsstunden, die sich im Wesentlichen auf die Anfertigung der wissenschaftlichen Arbeit, den größeren Umfang der Blockpraktika zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung und die Ausweitung des patientenbezogenen Unterrichts zurückführen lässt

Gemeinsame Ausbildung mit anderen Gesundheitsberufen positiv

Als positiv bewertet der Marburger Bund die Ansätze zu einer gemeinsamen Ausbildung mit anderen Gesundheitsberufen, da Interprofessionalität in der Gesundheitsversorgung der Zukunft eine besondere Rolle spielen werde. Gleiches gelte für kommunikative Kompetenzen, sowohl im Arzt-Patienten-Verhältnis wie auch in intra- und interprofessionellen Gesprächen.

Verstärkte Ausbildung im ambulanten Sektor

Auch eine verstärkte Ausbildung im ambulanten Sektor und die Einbeziehung entsprechender Lehreinrichtungen sei grundsätzlich richtig. Dies bereite Studierende umfassend auf eine mögliche Tätigkeit im ambulanten Sektor vor.

Kriterien für Qualifikation der Lehrpersonen wichtig

Es könne aber den Universitäten nicht allein überlassen werden, die qualitativen Anforderungen an entsprechende Lehreinrichtungen wie auch an die zukünftigen Lehrärztinnen und Lehrärzte zu definieren. Die Approbationsordnung müsse zwingend Kriterien und Vorgaben zur Qualifizierung der Lehrpersonen enthalten, fordert der Marburger Bund.

Eine mündliche Anhörung zum Referentenentwurf der ÄApprO (online) ist am 18. Februar 2021vorgesehen.
 

Quellen: Stellungnahme von BZÄK, DGZMK und VHZMK, Stellungnahme Marburger Bund,Deutsches Ärzteblatt,Hartmannbund
 

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