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Aktuelle Publikation des CHE Centrum für Hochschulentwicklung gibt Antworten

(c) ktasimar/Shutterstock.com

Medizinstudienplätze an deutschen Hochschulen sind heiß begehrt. Doch lohnt sich die Teilnahme an einem Medizinertest, für den man sich bis zum 15. Januar beziehungsweise 15. Juli bewerben muss? Und wie werden unterschiedliche Abiturnoten unterschiedlicher Bundesländer im Bewerbungsverfahren berücksichtigt? Diese und weitere Fragen zum Zulassungsverfahren in den medizinischen Fächern beantwortet eine aktuelle Publikation des CHE Centrum für Hochschulentwicklung.

Aktuell gibt es rund 100.000 Personen, die an einer von 41 Hochschulen in Deutschland das Fach Allgemeinmedizin studieren. Die Nachfrage bei Studieninteressierten ist dabei seit Jahren ungebrochen. Für die rund 10.000 zu vergebenden Studienplätze im aktuellen Wintersemester gab es laut Angaben der Stiftung für Hochschulzulassung rund eine Million Bewerbungen von rund 50.000 Bewerberinnen und Bewerbern.

Ein Grund für die hohen Bewerbungszahlen ist auch das geänderte Zulassungsverfahren, das seit dem Sommersemester 2020 gilt. So ist es mittlerweile möglich, sich auf dem Portal Hochschulstart.de für sämtliche Studienangebote in Medizin und auch in den übrigen bundesweit zulassungsbeschränkten Fächern Zahnmedizin, Pharmazie und Tiermedizin zu bewerben.

Hoher Stellenwert der Abi-Note

Einen hohen Stellenwert beim Auswahlverfahren hat weiterhin die Abiturnote. So werden 30 Prozent der Studienplätze je Hochschule an die sogenannten „Abiturbesten“ vergeben. Dafür ist in Regel ein Abitur-Durchschnitt von 1,0 oder 1,1 nötig.

Die oft stark diskutierte beschränkte Vergleichbarkeit der Abschlüsse nach Bundesland wird dabei im Vergabeverfahren berücksichtigt, erläutert Cort-Denis Hachmeister: „Die Abiturnoten werden beim Zulassungsverfahren für ein Medizinstudium anhand von Ranglisten vergleichbar gemacht. Wenn etwa mein Abiturschnitt in meinem Bundesland genau in der Mitte aller Bewerber landet, werde ich damit auch bundesweit in der Mitte der Rangliste einsortiert.“ So sollen Benachteiligungen für Bewerber aus Bundesländern mit vermeintlich schwereren Abiturprüfungen ausgeglichen werden, erläutert der Experte für Hochschulzugang beim CHE.

Praktische Erfahrung, Wartezeit und eigene Auswahlverfahren

Bei weiteren 10 Prozent der Studienplätze wird nicht die Schulnote, sondern bisherige praktische Erfahrung oder Wartezeit berücksichtigt. Bei den übrigen 60 Prozent wählen die Hochschulen in eigenen Auswahlverfahren aus. Dabei spielen sowohl Noten als auch Kriterien wie Eignungstests eine Rolle.
Zu den bekanntesten Eignungstests gehören der Test für Medizinische Studiengänge (TMS), bekannt auch als „Medizinertest“ oder das Hamburger Auswahlverfahren für medizinische Studiengänge (HAM bzw. HAM-nat). Die Anmeldefrist für beide Tests, die nur einmal jährlich durchgeführt werden, endete in diesem Jahr am 15. Januar 2021. Dieser Termin war gleichzeitig auch die Deadline für eine Studienplatzbewerbung für das Sommersemester 2021.

Die Teilnahme an einem solchen kostenpflichtigen Studierfähigkeitstest stuft der CHE-Experte als sinnvoll ein. „Bei beiden Auswahlverfahren für ein Medizinstudium, die neben der Abiturbesten-Quote greifen, werden die Ergebnisse solcher Auswahltests berücksichtigt. Mit einem guten Testergebnis kann man seine Zulassungschancen nur verbessern, aber nicht verschlechtern“, so Hachmeister.

Die Neuerscheinung „CHE kurz + kompakt – Auswahlverfahren Medizinstudium“ in der Reihe „CHE kurz + kompakt“ gibt  auf insgesamt sechs Seiten jeweils Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema. Eine kommentierte Linkliste und Checklisten für nächste Schritte und weitere Recherchen runden das Infopaket im pdf-Format ab. Autor der Publikation ist Cort-Denis Hachmeister.

Die Bewerbungsfrist für ein Studium in den Fächern Human-, Tier- und Zahnmedizin sowie Pharmazie endete für das Sommersemester am 15. Januar 2021. Für das Wintersemester ist die Bewerbungsfrist für Neu-Abiturienten in der Regel der 15. Juli, Tiermedizin wird nur zum Wintersemester angeboten. Informationen dazu findet man auch auf dem Portal „Hochschulstart.de“. Ausgenommen sind Studienplätze an privaten Hochschulen.

Bewerbungen erfolgen über das Portal hochschulstart.de der Stiftung für Hochschulzulassung, dort gibt es auch einen Terminkalender mit aktuellen Informationen zu den jeweiligen Fristen. Auch eine Bewerbung ohne Abitur für das Studium der Medizin, Zahnmedizin und Tiermedizin ist mit entsprechender Berufserfahrung möglich. Alles weitere dazu findet sich in der separaten Veröffentlichung „CHE kurz + kompakt – Studium ohne Abitur: Medizin und Pharmazie“.


 

Quelle: CHE Centrum für Hochschulentwicklung med.dent.magazin Praxis Bunte Welt Nachrichten

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