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Online-Antrag seit 16. Juni möglich – gezahlt wird bei Bedürftigkeit für Juni, Juli und August

Seit 16. Juni 2020 können Studierende, die infolge der Corona-Pandemie in besonders akuter Not und unmittelbar auf Hilfe angewiesen sind, Überbrückungshilfe in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses bei ihrem Studenten- beziehungsweise Studierendenwerk beantragen.

Die Anträge können auf einem bundesweit zugänglichen, einheitlichen Online-Tool gestellt werden. Dafür hat das Deutsche Studentenwerk (DSW) als Dachverband der deutschen Studentenwerke ein eigenes Portal geschaffen: www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de.

Für Studierende aus dem In- und Ausland

Antragsberechtigt sind Studierende aus dem In- und aus dem Ausland, die an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland immatrikuliert sind. Die Anzahl der Semester oder das Alter sind keine Ausschlussgründe. Entscheidend ist die nachgewiesene, akute pandemiebedingte Notlage.

Nicht antragsberechtigt sind Studierende an Verwaltungsfachhochschulen oder Bundeswehrhochschulen, Studierende im berufsbegleitenden Studium beziehungsweise dualen Studium, Gasthörer/innen sowie Studierende an staatlich nicht anerkannten Hochschulen.

Über das Portal werden die Anträge der Studierenden automatisch an das für sie zuständige Studenten- oder Studierendenwerk weitergeleitet. Die Anträge werden ab dem 25. Juni 2020 von den 57 im DSW organisierten Studenten- und Studierendenwerke bearbeitet und ausgezahlt.

Zwischen 100 und 500 Euro

Je nach nachgewiesener Bedürftigkeit können zwischen 100 Euro und 500 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss gezahlt werden. Die Überbrückungshilfe kann jeweils für die Monate Juni, Juli und August 2020 beantragt werden. Entscheidend ist der Kontostand vom Vortag der Antragsstellung. Wer beispielsweise noch 200 Euro auf dem Konto hat, kann für den Monat der Antragsstellung 300 Euro Überbrückungshilfe erhalten.

Auszahlungen voraussichtlich ab 25. Juni 2020

Achim Meyer auf der Heyde, der Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks, erläutert die Dimension des Vorhabens: „Wir sind uns mehr als bewusst, dass viele Studierende akut finanzielle Hilfe benötigen und diese eher erwartet haben. Aber es handelt sich um ein ambitioniertes Projekt. Wir mussten in wenigen Wochen ein völlig neues online-gestütztes Förderverfahren für die bundeseinheitliche Überbrückungshilfe entwickeln. Uns ist wichtig, dass die Studierenden nun erstmal für den Juni die Hilfe beantragen können. Da wir parallel noch das Online-Portal programmieren müssen, können die Auszahlungen voraussichtlich erst ab dem 25. Juni 2020 erfolgen.“

Online-Antragstellung: www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de oder www.überbrückungshilfe-studierende.de


BMBF-Hotline zur Überbrückungshilfe:
Telefon: 0800 26 23 003
E-Mail: ueberbrueckungshilfe-studierende@bmbf.bund.de


Antworten auf die wichtigsten Fragen: https://www.bmbf.de/de/wissenswertes-zur-ueberbrueckungshilfe-fuer-studierende-11509.html


Studierende hatten wegen fehlender Unterstützung demonstriert

Zunächst hatte das Bundesbildungsministerium nur günstigere KfW-Studienkredite angeboten und Fristverlängerungen beim Bafög per Erlass geregelt. Studierende hatten deswegen mehrfach demonstriert und ihren Unmut über die fehlende Unterstützung für in Existenznot geratene Studierende geäußert.

Bundesbildungsministerin Anja Karliczek erklärte nun zur Überbrückungshilfe: „Die Corona-Pandemie hat in Deutschland die gesamte Gesellschaft erfasst. Ziel der Bundesregierung ist es, Härten für die Menschen in Deutschland abzufedern und so gut wie möglich durch diese schwere globale Krise durchzukommen. Dies gilt auch für Studierende.

Mir ist bewusst: viele Studierende haben ihre Jobs verloren, bei vielen ist die Unterstützung durch ihre Familie weggebrochen. Deshalb habe ich von Beginn der Pandemie an umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um Härten für Studierende abzufedern. Wir haben ein Paket geschnürt, das neben Anpassungen des BAföG eine Überbrückungshilfe mit zwei Sicherungsnetzen umfasst. Das ist ein umfassendes Paket, das der aktuellen Ausnahmesituation entspricht“.

Keine Nachteile beim Bafög

Beim Bafög sollen Geförderte keine Nachteile erleiden, wenn zum Beispiel Lehrangebote oder Prüfungen wegen der Corona-Pandemie nicht stattfinden können. Verdienen die Eltern pandemiebedingt weniger, kann ein Aktualisierungsantrag für den laufenden Bafög-Bewilligungszeitraum gestellt werden. „Die Anrechnungsregeln im BAföG haben wir angepasst: Wer in der aktuellen Krise in systemrelevanten Branchen unsere Gesellschaft unterstützt, behält damit seine volle Bafög -Förderung“, so Karliczek.

Der KfW-Studienkredit ist seit Mai bis Ende März 2021 für alle zinslos gestellt und seit Juni für ausländische Studierende geöffnet, die bislang nicht antragsberechtigt waren. Seit 1. Juni können auch ausländische Studierende den KfW-Studienkredit beantragen. Das betrifft Bürger von Drittstaaten und EU-Bürger, die sich seit weniger als drei Jahren in Deutschland aufhalten.

Viele Studierende hätten dieses Angebot genutzt: Im Mai habe sich die Zahl der Anträge im Vergleich zum April mehr als vervierfacht. „Das entspricht einem Finanzvolumen im Mai von über 167 Millionen Euro. Auch die rund 60.500 Studierenden, die schon bisher einen Studienkredit bezogen haben, werden durch die Zinsvergünstigung bis Ende März 2021 entlastet. Das ist Hilfe, die spürbar im Portemonnaie der Betroffenen ankommt“, so die Ministerin.

Titelbild: Damir Khabirov/Shutterstock.com
Quelle: BMBF med.dent.magazin Bunte Welt

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