Im Jahr 2019 wurden bundesweit 42.500 im Ausland erworbene berufliche Abschlüsse als vollständig oder eingeschränkt gleichwertig zu einer in Deutschland erworbenen Qualifikation anerkannt. 65 Prozent aller Anerkennungen (27.700) waren in medizinischen Gesundheitsberufen zu verzeichnen. Das entspricht einem Plus von 24 Prozent gegenüber dem Jahr 2018 (22.300).
Das geht aus den Zahlen hervor, die das Statistische Bundesamt (Destatis) am 26. August veröffentlicht hat. 15.500 Anerkennungen erfolgten alleine bei Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pflegern (+ 49 Prozent gegenüber 2018). Damit habe sich der positive Trend der vergangenen Jahre fortgesetzt: Seit 2016 (5.600) hat sich die Zahl der Anerkennungen in diesem Beruf annähernd verdreifacht, so das Amt.
4.700 Anerkennungen für Ärzte, 839 Anträge von Zahnärzten
Der zweithäufigste anerkannte Beruf war Arzt/Ärztin (7.400). Zahlen zur Anerkennung von Zahnärztinnen/Zahnärzten liegen nicht vor, wie das Statistische Bundesamt auf Nachfrage mitteilte. Es wurden laut Bericht des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) 2019 aber 849 Anträge auf Erteilung der zahnärztlichen Approbation gestellt. Damit liegen Zahnärzte auf Platz vier bei der Zahl der Anträge.
Es folgen Anerkennungen der länderrechtlich geregelten Berufe Ingenieur/-in (2. 800), Lehrer/-in (2.000) und Erzieher/-in mit 900 Anerkennungen.
Berufsabschlüsse aus Syrien am häufigsten anerkannt
Unter allen 42.500 positiv beschiedenen Anträgen wurden am häufigsten in Syrien erworbene Abschlüsse (4.100) anerkannt, wenngleich 2019 seltener (-15 Prozent) als noch 2018 (4.800). Danach folgen Abschlüsse aus Bosnien und Herzegowina (3.500), den Philippinen (3.000), Serbien (2.900), Polen (2.100) und Rumänien (2.100). Den mit Abstand größten Zugewinn verzeichneten Anerkennungen von Berufsabschlüssen aus den Philippinen (+1.700). Nach Regionen betrachtet lagen Anerkennungen von Abschlüssen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union (12.500), übrigem Europa (14.300) und Asien (11.700) deutlich vor anderen Regionen der Welt.
58 Prozent der Anträge kommen von Frauen
Insgesamt bearbeiteten die für die Anerkennung zuständigen Stellen im Jahr 2019 rund 57 300 (2018: 50.500) Anerkennungsverfahren, darunter 43.100 Neuanträge (2018: 39.100). Über die Hälfte (58 Prozent) der Verfahren wurde von Frauen beantragt (33.500), der Großteil davon für die Anerkennung eines medizinischen Gesundheitsberufs (23.400).
Zentrale Anlaufstelle für ZFA in Münster
Die jetzt vorgelegte Statistik zum Anerkennungsgesetz berichtet von 204 Anträgen auf Anerkennung als ZFA im Jahr. Seit 2012 gibt es die zuständige Stelle nach Paragraf 8 BQFG für die Überprüfung der Gleichwertigkeit ausländischer Qualifikationen mit dem deutschen Referenzberuf der/des Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) zentral bei der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe, um eine bundesweite Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit der Durchführung des Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahrens zu gewährleisten.
Die ZÄK Westfalen-Lippe gibt einmal im Jahr einen Sachstandsbericht als zentrale Stelle zur Feststellung der Gleichwertigkeit für ZFA. Die Bundeszahnärztekammer stellte dazu auf Nachfrage aktuell folgende Zahlen aus Münster zur Verfügung: Im Jahr 2017 wurden 88 neue Anträge gestellt, im Jahr 2018 waren es 104, in 2019 waren es 89 Anträge (Stand: 30. September 2019). Über den gesamten Erhebungszeitraum 1. April 2012 bis 30. September 2019 gab es 4.297 Anfragen. Es sind 522 Anträge auf Feststellung der Gleichwertigkeit mit dem Referenzberuf ZFA gestellt worden, auf welche 462 Überprüfungsentscheidungen (einschließlich zurückgezogener Anträge) folgten.
Die Mehrheit der eingereichten Berufsabschlüsse wurde in europäischen Ländern erworben (81 Prozent). Es kommen laut ZÄKWL zunehmend Anfragen von Institutionen, wie Arbeitsverwaltungen, zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Zudem ließen sich viele EU-Ausländer beraten, um temporär in Deutschland zu arbeiten.
Rechtlicher Anspruch auf Anerkennungsverfahren
Im Anerkennungsverfahren können Fachkräfte mit ausländischen Berufsabschlüssen prüfen lassen, ob ihre Qualifikation mit dem jeweiligen deutschen Referenzberuf gleichwertig ist. Das Anerkennungsverfahren stellt somit sicher, dass die Qualifikationsanforderungen für eine Berufsausübung in Deutschland erfüllt sind.
Der rechtliche Anspruch auf ein Anerkennungsverfahren besteht unabhängig vom Wohnort. Auch im Ausland lebende Personen können daher einen Antrag auf Anerkennung stellen - und nutzen diese Möglichkeit zunehmend: Anträge aus dem Ausland verzeichneten im Jahr 2019 einen Zuwachs von gut 65 Prozent zum Vorjahr. Sie machen damit knapp 30 Prozent aller im Jahr 2019 gestellten Anträge aus.
Seit dem Start des Anerkennungsgesetzes 2012 wurden in bundesrechtlich und landesrechtlich geregelten Berufen sowie für Zeugnisbewertungen in akademischen Berufen zusammen mehr als 350.000 Anträge eingereicht. Die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung wurde vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gemeinsam mit dem Bundesarbeitsministerium und der Bundesagentur für Arbeit eingerichtet und hat im Februar 2020 ihre Arbeit aufgenommen.
Quellen: Statistisches Bundesamt/BIBB/BZÄK/BMBF
Aktualisiert um die Angaben aus der Statistik des BIBB am 28. Augsut 2020, 9 Uhr. -Red.