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Kurznachrichten und Informationen aus der (dentalen) Welt – Oktober 2022

Mehr eAU: Digitalisierung nimmt stark an Fahrt auf

Der Anteil elektronischer Krankschreibungen (eAU) nimmt deutlich zu. Das geht aus einer aktuellen Auswertung der Krankenkasse Barmer hervor. Demnach lag der Anteil der eAU, die die Kassen von Ärztinnen und Ärzten digital übermittelt bekommen, in Kalenderwoche (KW) 22 dieses Jahres (30. Mai bis 5. Juni) bei rund 20 Prozent und in KW 42 (17. bis 23. Oktober) bei fast 79 Prozent. Das entspricht fast einer Vervierfachung. An einzelnen Tagen übersteigt die Quote inzwischen sogar 80 Prozent deutlich. Zugleich sank die Fehlerquote bei den eAU von knapp sechs auf rund 0,3 Prozent, so die Kasse.

Quelle: Barmer
„Im Bereich der Krankschreibungen nimmt die Digitalisierung im Gesundheitswesen stark an Fahrt auf. Wir geben alles daran, dass auch andere wichtige Projekte wie etwa die elektronische Patientenakte sich zunehmend durchsetzen. Wichtig ist, dass die Bundesregierung ihr Vorhaben zeitnah umsetzt, wonach allen Versicherten im Opt-Out-Verfahren eine elektronische Patientenakte zur Verfügung gestellt wird“, sagte Prof. Dr. med. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der Krankenkasse. Für die eAU formulierte der Barmer-Chef eine wünschenswerte Digital-Quote von 95 Prozent.

Mit Beginn des Jahres 2023 können Arbeitgeber die AU-Daten ihrer Beschäftigten nur noch elektronisch bei den Kassen abrufen. Dazu laufe im kompletten Jahr 2022 ein Pilotprojekt zum Datenaustausch, man verzeichne ein stetig steigendes Interesse an dem Verfahren. Im ersten Halbjahr habe es 128.000 Abrufe und seit Juli bereits mehr als 116.000 Downloads gegeben. „Die Unternehmen zeigen ein starkes Interesse am digitalen eAU-Verfahren. Wir gehen deshalb zuversichtlich ins kommende Jahr, ab dem die digitale Krankschreibung flächendeckend von allen Unternehmen eingesetzt wird“, sagte Straub. Informationen zum Verfahren biete die Kasse für Arbeitgeber in ihrer Seminarreihe „Änderungen in der Sozialversicherung“ an, die ab dem 24. November beginnt. (Quelle: Barmer)
 

GKV-FinStG durch den Bundesrat

Auch der Bundesrat hat das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) jetzt abgesegnet. Das nicht zustimmungspflichtige Gesetz wurde in der Bundesratssitzung vom 27. Oktober 2022 behandelt. Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf gefordert, die Leitungen nach der neuen PAR-Richtlinie von der Deckelung des Punktwerts und des Honorarvolumens für die Zahnärzte in den Jahren 2023 und 2024 komplett auszunehmen. Die Ampel-Koalition ist dieser Forderung nicht gefolgt und hat nur die PAR-Leistungen für Pflegebedürftige von der Budgetierung ausgenommen. (Quellen: Bundesrat/QN)
 

NWD heißt ab 1. Februar 2023 „Plandent“

Angekündigt wurde es bereits, zum 1. Februar 2023 wird die Umbenennung vollzogen: Aus Nordwest Dental, kurz NWD, wird „Plandent“. Damit trägt die deutsche Dentalfachhandelsgruppe des finnischen Dentalunternehmens Planmeca nun auch den Namen der finnischen Handelsgruppe. Laut Planmeca-CEO Heikki Kyöstilä hat sich Plandent seit 1972 zum zweitgrößten dentalen Handels- und Serviceunternehmen in Europa entwickelt. NWD gehört bereits seit 20 Jahren zur Planmeca-Gruppe. (Quelle: NWD)
 

BZÄK: Sinnvolle Digitalisierung wagen, Umständliches verdient keinen Artenschutz

Sinnvolle Digitalisierung hat das Potenzial, die Versorgung zu verbessern und kann helfen, aktuelle und künftig noch größere Probleme (demografischer Wandel, Fachkräftemangel) zu lösen. Dabei geht es nicht um „wie elektrifizieren wir bürokratische Prozesse“, sondern um „wie gestalten wir Prozesse digital besser“, so die Bundeszahnärztekammer (BZÄK).

Ein schlechtes Beispiel sei die Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) in Deutschland: Die AU-Bescheinigung wird von der Praxis mit KIM direkt an die Krankenkasse übertragen, jeder Patient erhält trotzdem zwei Ausdrucke (für eigene Unterlagen und für den Arbeitgeber). Wer für das Arbeitgeberverfahren, die direkte Übermittlung von der Krankenkasse an den Arbeitgeber, verantwortlich sein soll, war jahrelang ungeklärt. Für die Praxen gebe es keine Aufwands- oder Zeitersparnis. Im Gegenteil, es wird eine weitere Verwaltungsaufgabe übertragen, die sie vorher nicht hatten (digital + Druck).

In den jährlichen Berichten zum Bürokratieabbau wird die eAU seit Jahren als die Maßnahme zum Bürokratieabbau überhaupt angepriesen.
Die BZÄK definiert ihre Forderungen so:

  • Digitale Neugestaltung von Prozessen – Umständliches und Unverständliches verdient keinen Artenschutz.
  • Eine funktionsfähige TI – eine Datenautobahn, die – anders als heute – viele Auffahrten und keine Schlaglöcher hat.
  • Digitale Anwendungen, die ausreichend getestet, seriös evaluiert und auskömmlich finanziert sind – Praxen sind keine Beta-Tester.
  • Patienten mit elektronischer Patientenakte (ePA), elektronischem Medikationsplan (eMP), Notfalldatenmanagement (NFDM) etc. – bisher sind sie äußerst selten.
  • Strukturierte Daten für Versorgung und Forschung – aber nicht, um die IT-Branche mit noch mehr Daten zu beschenken.
  • Man erwarte, dass die Politik Praxen bei der Digitalisierung unterstützt und nicht umgekehrt.

Fristen, Sanktionen und Schuldzuweisungen helfen nicht - Anreize und Nutzen müssen im Mittelpunkt stehen. Zudem müssten die Krankenkassen ihre Versicherten stärker informieren und mit geeigneten elektronischen Gesundheitskarten und elektronischen Patientenakten ausstatten. (Quelle: BZÄK)
 

Formlabs gründet neuen Geschäftsbereich für Healthcare

Formlabs, ein führender Hersteller von 3D-Druckern, gründet einen neuen Geschäftsbereich für das Gesundheitswesen und ernennt Guillaume Bailliard zum President Healthcare. Mit mehr als 25.000 verkauften 3-D-Druckern für das Gesundheitswesen seien die 3-D-Drucker des Unternehmens bereits die am häufigsten eingesetzten auf dem Markt. Mit dem neuen Geschäftsbereich konzentriert sich Formlabs nun stärker auf den schnell wachsenden Markt für 3-D-Druck im Gesundheitswesen, um die Bedürfnisse von Anbietern, Herstellern medizinischer Geräte, Ärzten und Patienten noch besser bedienen zu können, heißt es.

Die Gesundheitsbranche habe die Bedeutung und die Vorteile des 3D-Drucks für medizinische und zahnmedizinische Anwendungen bereits erkannt. Die zunehmende öffentliche Unterstützung und Finanzierung des 3D-Drucks im Gesundheitswesen sowie die Einführung digitaler Arbeitsabläufe und Fertigung hätten die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass der 3-D-Druck in diesen Märkten in den nächsten Jahren wachsen werde, heißt es. Die Erschwinglichkeit und Zugänglichkeit der 3D-Drucklösungen und -materialien von Formlabs haben es ermöglicht, dass medizinische und zahnmedizinische Anwendungen als flexible Lösung anerkannt werden und zugleich die Anforderungen für medizinische Geräte, Zahnersatz, Implantate, Prothetik und mehr erfüllen.

Mit der Ernennung von Guillaume Bailliard und der Gründung des Healthcare-Bereichs verdoppele Formlabs sein Angebot an 3-D-Drucklösungen, um den technologischen Fortschritt bei medizinischen und zahnmedizinischen Anwendungen zu unterstützen. Weitere Informationen auf der Internetseite des Unternehmens. (Quelle: Formlabs)
 

Gematik verteidigt Konnektorenaustausch

Die TI-Betreibergesellschaft Gematik verteidigt die Entscheidung für den Austausch aller Konnektoren, deren Lizenzen bis August 2023 auslaufen. Für die Geräte, deren Lizenz danach abläuft, werde nach Alternativen zum Austausch gesucht. Grund für die Erklärung waren Aktivitäten des Chaos Computer Clubs (CCC), der für die Konnektoren eine Update-Alternative angeboten hatte. Die vom CCC veröffentlichten Ergebnisse seien nicht neu. Die Gesellschafter der Gematik (Bundesgesundheitsministerium mit 51 Prozent Anteil, Kassen und Leistungserbringer) hätten sich aber für den Austausch als kurzfristig beste Lösung entschieden. „Bei allen Zertifikaten, deren Gültigkeit bis August 2023 abläuft, ist danach wegen veralteter Technik ein Austausch des Konnektors die einzig sinnvolle Alternative. Der Hardwaretausch wurde als insgesamt sicherste und wirtschaftlichste Lösung identifiziert“, so die Gematik. (Quelle: Gematik)
 

Gesundheits-IT-Verband „bvitg“ widerspricht Kritik

Den Konnektorentausch und die damit verbundenen Kosten als Industrieversagen darzustellen, sei weder sachgerecht, noch bringe sie Deutschland weiter in der Diskussion rund um die Digitalisierung des Gesundheitswesens. Der Bundesverband Gesundheits-IT „bvitg“ bedauert sehr, dass der gerade begonnene partizipative Prozess des Ministeriums für Gesundheit durch ein unterstelltes Marktversagen der Industrie torpediert wird.

„Vergessen wird in der aktuellen Diskussion und Berichterstattung, dass die Spezifikationen für die Konnektoren nicht von der Industrie kommen, sondern von der Gematik, in denen sowohl die KBV als auch die GKV Gesellschafter sind und das Bundesministerium für Gesundheit mit 51 Prozent die Mehrheitsanteile besitzt. Die Entscheidung, die Konnektoren zu tauschen, oblag den offiziellen Stellen der Gematik.“

Die technischen Vorgaben für ePa, MIO oder das W-Rezept seien von staatlichen oder Organen der Selbstverwaltung vorgegeben – wie auch die der Konnektoren.  „Die Industrie hat keine Chance, zu performen, wenn das Fundament auf Sand gebaut ist. Wir fordern seit Jahren, dass der Verband früher in die Vorgaben für IT-Projekte eingebunden wird“, konstatiert Melanie Wendling, Geschäftsführerin des Verbands. Konnektoren seien eine rein deutsche Lösung. Dass sich in diesem stark reglementierten Markt Hersteller der Herausforderung gestellt haben, die Vorgaben einer bekanntermaßen veralteten Technologie zu erfüllen, sollte im Nachhinein nicht mit Fingerzeigen bestraft werden. (Quelle: bvitg)
 

Prävention als Fundament für lebenslange Mundgesundheit

Anlässlich des diesjährigen Barmer-Zahnreports haben Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und Bundeszahnärztekammer (BZÄK) einmal mehr den Stellenwert von Prävention und Prophylaxe in der modernen Zahnmedizin betont. Zugleich übten die zahnärztlichen Bundeskörperschaften deutliche Kritik an der aktuellen Regierungspolitik, die durch Budgetierung und Deckelung eine präventionsorientierte Versorgung erheblich erschwere.

„Die Zahnärzteschaft hat in den vergangenen Jahrzehnten einen erfolgreichen Wandel gestaltet – weg von der kurativen, hin zu einer präventiven Ausrichtung der Zahnheilkunde. ‚Vorsorgen statt versorgen‘ lautet unser Motto. Damit haben wir den Grundstein gelegt, um für alle Menschen beste Voraussetzungen für ein lebenslang gesundes Gebiss und eine dauerhaft gute Mundgesundheit zu schaffen. Dies sind nicht nur wesentliche Faktoren für eine stabile Allgemeingesundheit, sondern auch für soziale Anerkennung und Integration“, sagte Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstands der KZBV.

Prof. Dr. Christoph Benz, Präsident der BZÄK: „Die Investitionen in Vorsorge zahlen sich aus, denn so wird eine wesentlich kostenintensivere Krankheitslast vermieden – über viele Jahre hinweg. Bestätigt wird der präventionsorientierte Versorgungsansatz auch von Seiten der Wissenschaft. So zeigte die repräsentative Deutsche Mundgesundheitsstudie, wie sich die Mundgesundheit der Bevölkerung in den vergangenen Jahren weiter verbessert hat. Die Karies bei Kindern wurde auf ein Zehntel reduziert, gesundheitliche Ungleichheiten entlang sozialer Gradienten wurden abgebaut. Dank des Zusammenspiels von Individual- und Gruppenprophylaxe gehört Deutschland zu den Ländern mit den niedrigsten Kariesprävalenzen bei 12-Jährigen. Bei Erwachsenen ist die Zahl der Füllungen rückläufig, Zahnverluste haben sich halbiert. Senioren weisen durchschnittlich fast sieben mehr eigene Zähne auf als noch zur Jahrtausendwende.“ (Quelle: BZÄK/KZBV)


Barmer Zahnreport: Unterschiede zwischen Ost und West werden kleiner

Die Zahngesundheit im jungen und mittleren Lebensalter wird in Deutschland immer besser. Zwischen den Jahren 2012 und 2020 ist bei 20-Jährigen der mittlere Zeitraum ohne invasive Zahntherapie um mehr als sechs Monate auf 4,4 Jahre gestiegen. Bei den 40-Jährigen gab es einen Zuwachs um drei Monate auf 1,9 Jahre. Das geht aus dem aktuellen Zahnreport der BARMER hervor, den die Krankenkasse am 20. Oktober 2022 in Berlin vorgestellt hat. Der Report hat für verschiedene Alterskohorten untersucht, über welchen Zeitraum sie keine invasive Zahntherapie wie zum Beispiel Wurzelbehandlungen, Füllungen, Parodontitisbehandlungen, neue Kronen oder Zahnextraktionen benötigten.

Wie aus dem Zahnreport weiter hervorgeht, sind fast 12 Prozent der 60-Jährigen zwischen den Jahren 2012 und 2020 ohne invasive Zahnbehandlungen ausgekommen. Bei den 40-Jährigen traf dies auf gut 11 Prozent zu und bei den 20-Jährigen auf knapp 24 Prozent. Dabei zeige sich in der jüngsten Alterskohorte, dass die Unterschiede zwischen Ost und West, die in den Zahnreporten der vergangenen Jahre immer wieder auffielen, offenbar geringer werden.

Laut Zahnreport hängt die Zahnversorgung auch vom Alter ab. Demnach ist die Zahl der zwischen den Jahren 2012 und 2020 therapiefreien Versicherten im sehr jungen und im hohen Alter am größten. Zwischen 40 und 50 Jahren waren die wenigsten Versicherten in den neun Folgejahren ohne Therapie. Ab etwa 70 Jahren nimmt die Zahl der langfristig therapiefreien Versicherten stark zu. „Im mittleren Lebensalter kommen die wenigsten Versicherten langfristig ohne Therapie aus. Dies mag auch an der in dieser Phase zunehmend auftretenden Parodontitis liegen, die zum Therapiebedarf beiträgt. Dieser wird im Alter wieder weniger, was unter anderem an der abnehmenden Anzahl der Zähne liegt“, sagte Zahnreport-Autor Walter.

Warum Männer über den Großteil ihres Lebens häufiger therapiefrei sind als Frauen, konnte Walter allerdings aus den Daten nicht erklären. „Frauen nehmen offenbar mehr zahnärztliche Leistungen in Anspruch als Männer. Zugleich verlieren sie weniger Zähne“, konstatierte Straub. (Quelle: Barmer)
 

Trendbefragung: Sieben Fragen zur Implantologie

Andrii Yalanskyi/Shutterstock.com
„Es passiert aktuell viel, das uns Implantologen vermittelt, angeboten und nahegelegt wird. Aber: Wie denken wir darüber, welche Erwartungen haben wir, und wo möchten wir Impulse setzen“, so Prof. Dr. Bilal Al-Nawas, Uni Mainz, Marianne Steinbeck, pip-Herausgeberin, Miesbach, und Dr. Andreas Bachmann, Agentur AB.jetzt, Hofheim. Sie haben eine Online-Trendbefragung dazu initiiert und freuen sich über rege Beteiligung. Die Umfrage läuft bis 5. November 2022 und ist über diesen Link zu erreichen.

Die Initiatoren bedanken sich bei allen, die mitmachen: „Selbstverständlich werden wir Sie persönlich über die Ergebnisse informieren. Eventuell gibt es dann auch schon Interpretationen von Branchenvertretern und Verbänden.“ (Quelle: pip)
 

„Schwarzer Tag für die Mund- und Allgemeingesundheit“

„Für die Mund- und Allgemeingesundheit in Deutschland ist das ein schwarzer Tag“, so die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung zur Verabschiedung des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes im Bundestag am 20. Oktober 2022. Mit der im Gesetz enthaltenen strikten Budgetierung für 2023 und 2024 werden der Versorgung die erst kürzlich zugesagten Mittel für die neue, präventionsorientierte Parodontitis-Therapie wieder entzogen. Durch die im Bundestag auf den letzten Metern eingebrachten Änderungen der Koalition werden alleine die Finanzmittel für die Behandlung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung zur Verfügung gestellt.

Der Vorsitzende des Vorstands der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Dr. Wolfgang Eßer zeigte sich fassungslos angesichts dieses zynischen und beispiellosen Vorgehens: „In zahlreichen Gesprächen und in der Expertenanhörung im Bundestag wurde klar dargelegt, dass die strikte Budgetierung das faktische Aus für diese wichtige Behandlung bedeutet. So wichtig die Versorgung vulnerabler Gruppen ist, eine Ausnahmeregelung für die Parodontitis-Therapie hätte alle GKV-Versicherten einschließen müssen. Die weit überwiegende Mehrheit der Patientinnen und Patienten, die dringend auf eine wirksame und auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft basierende Behandlung angewiesen ist, bleibt mit dieser Entscheidung auf der Strecke. Das, was uns die Ampel hier präsentiert, ist nichts anderes als ein politisches Feigenblatt und ein Frontalangriff auf die präventive Patientenversorgung."

Die Änderungen im Bundestagsverfahren sehen ferner eine Evaluierung der Auswirkungen der Budgetierung auf die Parodontitis-Versorgung im September 2023 vor. "Trial and error auf dem Rücken der Patienten ist der falsche Weg. Umgekehrt wird ein Schuh draus: Sein Versprechen zu halten, eine Parodontitis-Behandlung für alle zu ermöglichen und dann zu evaluieren - das wäre verantwortungsvoll", kritisiert Eßer.

„Mit diesem Gesetz verschließt die Ampel wissentlich die Augen vor den gesundheitlichen Folgen für unsere Patienten und wirft gleichzeitig die von ihr gepredigten Prinzipien von Nachhaltigkeit und Prävention in der Gesundheitsversorgung vollständig über Bord. Das ist schlichtweg absurd und verantwortungslos." (Quelle: KZBV)

Impfterminportal für Baden-Württemberg

Mehr als 700 Zahnärztinnen und Zahnärzte in Baden-Württemberg haben die Landeszahnärztekammer und ihre Bezirkszahnärztekammern geschult, damit die seitens der Politik geforderten Voraussetzungen zum Impfen in eigener Praxis erfüllt sind. „Die Landeszahnärztekammer hat seit Beginn der Pandemie mehrfach ihre Motivation unterstrichen, darauf hinzuwirken, dass auch Zahnärztinnen und Zahnärzte impfen dürfen. Wir freuen uns, dass Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha unsere Ambitionen stets unterstützt hat. Es war der Landeszahnärztekammer daher auch ein großes Anliegen, selbst praktische ärztliche Notfall-Schulungen anzubieten, damit die Zahnärzteschaft die Voraussetzungen zum Impfen erfüllt“, sagt LZK-Präsident Dr. Torsten Tomppert.

Mit Erfüllung der Voraussetzungen des Paragrafen 20b Infektionsschutzgesetz sind Zahnärztinnen und Zahnärzte grundsätzlich zur Durchführung von Covid-19-Schutzimpfungen berechtigt. Aber erst durch Änderungen der Coronavirus-Impfverordnung zum 25. Mai 2022 konnten Zahnärztinnen und Zahnärzte auch als Leistungserbringer Covid-19-Schutzimpfungen in der eigenen Praxis oder im Rahmen von Besuchen erbringen und abrechnen.
Zusätzlich mussten sie erfolgreich an einer ärztlichen Schulung teilgenommen haben, um impfen zu können. Diese Schulung besteht aus einem praktischen und einem theoretischen Teil. Gemeinsam mit Ärztinnen und Ärzten sowie Apotheken bietet die Zahnärzteschaft nun rund 10.000 Impftermine pro Woche im Terminportal für Baden-Württemberg an und ist Teil der landesweiten Impfkampagne. (Quelle: IZZ)
 

In eigener Sache: Online-Fortbildungsplattform DENTORY

Seit Frühjahr 2020 bietet die von American Dental Systems und dem Quintessenz Verlag realisierte Online-Fortbildungsplattform DENTORY für Zahnärztinnen und Zahnärzte vielfältige Möglichkeiten der Fortbildung – vom Case Report über Videos on demand bis zum Live-Webinar. Im Fokus stehen vor allem junge Zahnmedizinerinnen und Zahnmediziner, das Angebot ist aber für alle Altersgruppen interessant, die sich fortbilden oder ihre Fähigkeiten vertiefen möchten.

Nach Initiierung der Online-Fortbildungsplattform DENTORY und kontinuierlichem Engagement in der Konzeption, Planung und Realisierung hat sich American Dental Systems zum 30. September 2022 als Kooperationspartner aus der operativen Tätigkeit des Gemeinschaftsprojekts zurückgezogen. Der Quintessenz Verlag wird das Angebot zunächst alleinverantwortlich fortführen. American Dental Systems und der Verlag arbeiten im Bereich Fortbildung weiterhin eng zusammen, werden sich in Zukunft aber stärker auf eigene Schwerpunkte konzentrieren.

American Dental Systems wird sein bereits seit 30 Jahren bestehendes Engagement im Fortbildungsbereich weiter intensivieren. Neben den Präsenz-Workshops, die in ganz Deutschland und Österreich stattfinden, baut das Unternehmen dabei auf seine eigenen Online-Kurse – die ePractice32 Live Dental Hands-On-Trainings. Die interaktiven Live-Kurse, die in sämtlichen Fachrichtungen angeboten werden, führen das Konzept der DENTORY-Box mit zum Kurs passenden Modellen, Instrumenten und Materialien fort. Sie bieten eine moderne und leicht zugängliche, an der Praxis orientierte Fortbildungsmöglichkeit für Zahnärztinnen und Zahnärzte, die Techniken von zu Hause aus erlernen oder vervollkommnen möchten.

Der Quintessenz Verlag wird sich zukünftig strategisch noch mehr auf Online- und Präsenz-Fortbildungen ausrichten, die sowohl Praxis als auch Theorie im Fokus haben. Zielgruppen sind Zahnärztinnen und Zahnärzte, Zahntechnikerinnen und Zahntechniker und das Praxisteam. Das Angebot aus Webinaren, Hybrid- und Online-Kongressen wird der Verlag gemeinsam mit seinen renommierten Autorinnen und Autoren, Fachgesellschaften und Partnern aus der Dentalindustrie weiterentwickeln und verstärken. (Quelle: Quintessenz Verlags GmbH)
 

GKV-FinStG: Ausnahmen nur für PAR-Therapie bei Pflegebedürftigen

Der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags hat am 19. Oktober 2022 die Beschlussempfehlung für das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) für die abschließende Beratung des Gesetzes am 20. Oktober 2022 vorgelegt. Danach wird es bei den im Gesetz vorgesehenen Kürzungen bei den Vergütungsvolumina und Punktwerten für die vertragszahnärztliche Versorgung (ohne Zahnersatz) in den Jahren 2023 und 2024 bleiben. Auch werden nicht alle Leistungen der PAR-Richtlinie, sondern nur diejenigen der PAR-Richtlinie für Versicherte mit Pflegegrad oder Eingliederungshilfe aus den Kürzungen ausgenommen. Dafür soll das Bundegesundheitsministerium bis zum 30. September 2023 evaluieren, wie sich die Kürzungen des Anstiegs der Gesamtvergütung und des Punktwerts auf den Versorgungsumfang nach PAR-Richtlinie bei den Versicherten ausgewirkt hat. Die Zahnärzteschaft hatte in den Beratungen des Gesetzentwurfs darauf hingewiesen, dass die Kürzungen die bessere Versorgung der Patienten nach der gerade erst zum 1. Juli 2021 in Kraft getretenen PAR-Richtlinie konterkarieren und gefährden.

Nachtrag: Das Gesetz wurde  mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionin 2. und 3. Lesung am Nachmittag gemäß der Beschlussempfehlung beschlossen.(Quelle: Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses – Deutscher Bundestag/QN)
 

Gematik schaltet zum 31. Oktober ab: Konnektoren von RISE dringend updaten

Im Kontext des Sicherheitsproblems „log4j“ hat die Gematik in den vergangenen Monaten entsprechende Maßnahmen zur Behebung der Schwachstelle ergriffen. Die VPN-Zugangsdienste werden seit mehreren Monaten aufgefordert, ihre Leistungserbringer zu informieren, dass es erforderlich ist, die Software betroffener Konnektoren der Firma RISE zu aktualisieren.

Praxen, die von der „log4j“-Schwachstelle weiterhin betroffen sind (und noch kein Update durchgeführt haben), wurden deshalb in der vergangenen Woche von ihren zuständigen VPN-Zugangsdienst-Anbietern nochmals aufgefordert, ein Update auf eine aktuell zugelassene Version durchführen, heißt es. Sollte diese Aktualisierung nicht durchgeführt werden, kann dies zur Folge haben, dass die betreffende Praxis nach dem 31. Oktober 2022 keinen Zugang mehr zur TI hat. Zu diesem Zeitpunkt werden die VPN-Zugangsdienste zur Gewährleistung der Sicherheit der TI von der Gematik aufgefordert, den Zugang zur TI für nicht aktualisierte RISE-Konnektoren zu sperren.

Welche Konnektoren betroffen sind, ist auf dem Fachportal der Gematik eingestellt. Um eine solche Sperrung zu vermeiden ist es daher wichtig, dass Praxen unbedingt der Aufforderung durch ihren DVO oder den VPN-Zugangsdienst nachkommen und eine entsprechende Aktualisierung vornehmen, sofern diese zur Aufrechterhaltung der TI-Anbindung notwendig ist. Sollte der Konnektor gesperrt worden sein, kann er nach Aufspielen des Updates wieder freigeschaltet werden. Das ist allerdings in der Regel nicht via Fernwartung möglich, es muss ein IT-Dienstleister in die Praxis kommen. (Quelle: Gematik)


FVDZ ehrt Julius Beischer und Dr. Michael Rumpf

Anlässlich der Hauptversammlung des Freien Verbands Deutscher Zahnärzte (FVDZ) in Bonn wurden am 13. Oktober 2022 die langjährigen Mitglieder Julius Beischer (Landesverband Niedersachsen) und Dr. Michael Rumpf (Landesverband Rheinland-Pfalz) mit dem Ehrenzeichen in Gold des Verbands geehrt. Der Bundesvorsitzende Harald Schrader würdigte das jahrzehntelange Engagement Beischers weit über den Landesverband hinaus. Die Landesvorsitzende aus Rheinland-Pfalz, Dr. Ulrike Stern, nahm die Auszeichnung Rumpfs persönlich vor und würdigte dessen Verdienste – er war unter anderem lange Jahre Kammerpräsident der Zahnärztekammer Rheinland-Pfalz – in Reimform. Die Delegierten der Hauptversammlung bekundeten ihre Zustimmung zur Auszeichnung mit anhaltendem Beifall und zum Teil Standing Ovations. (Quelle: QN)
 

GKV: Finanzierungslücke vom Schätzerkreis bestätigt, geringere Beitragserhöhung möglich

Der Schätzerkreis für die Gesetzliche Krankenversicherung hat die im kommenden Jahr drohende Finanzierungslücke für die GKV mit ihren 73 Millionen Versicherten in Höhe von rund 17 Milliarden Euro bestätigt. Bezieht man die Einsparungen aus dem geplanten GKV-Finanzstabilisierungsgesetz ein, ergibt sich vorläufig ein rechnerischer durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz von 1,5 Prozent, so der GKV-Spitzenverban. Damit könnte der Anstieg der Zusatzbeitragssätze mit durchschnittlich + 0,2 Beitragssatzpunkten etwas geringer ausfallen, als bisher erwartet.

Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands: „Jeder Euro zum Schließen der Finanzierungslücke, der nicht durch steigende Zusatzbeiträge finanziert werden muss, zählt für die Menschen. Es ist richtig, die etwas höheren Rücklagen im Gesundheitsfonds, die ja ursprünglich von den Beitragszahlenden eingezahlt wurden, dafür zu nutzen, die Zusatzbelastungen für die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler abzumildern.“

Das geplante Gesetz werde allerdings bestenfalls die Finanzierungslücke im kommenden Jahr schließen, gefordert sei aber mittelfristig finanzielle Stabilität. „Die auskömmliche Gegenfinanzierung der medizinischen Versorgung der ALG-II-Empfangenden, die die gesetzliche Krankenversicherung im Auftrag des Staates übernommen hat, ist ein überfälliger Schritt auf diesem Weg. Wir sprechen immerhin von rund zehn Milliarden Euro, die der Staat für diese Leistung pro Jahr zu wenig an die gesetzlichen Krankenkassen zahlt. Faktisch subventionieren die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler mit diesem Betrag den Bundeshaushalt“, so Pfeiffer. (Quelle: GKV-Spitzenverband)
 

95 Prozent der Bevölkerung besitzen Antikörper gegen Corona

Den Zwischenergebnissen der „IMMUNEBRIDGE-Studie“ zum Immunisierungsgrad in der Bevölkerung gegen SARS-CoV-2 zufolge, die am 13. Oktober 2022 veröffentlicht wurden, haben 95 Prozent der Menschen in Deutschland Antikörper gegen das Coronavirus.

Dazu erklärt Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger: „Demnach ist ein Großteil der Menschen in Deutschland im kommenden Herbst und Winter moderat bis gut gegen schwere Corona-Verläufe geschützt. Dank der Studiendaten können Modelle verbessert werden, um verschiedene Pandemie-Szenarien zu simulieren. Auch diese zeigen, dass wir gut für den Herbst und Winter aufgestellt sind. Mit Blick auf den Entscheidungsspielraum der Länder heißt das: Sie müssen nur dann auf zusätzliche Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz zurückgreifen, falls sich eine neue, gefährlichere Variante durchsetzen sollte.“

Immunbridge-Sprecher Prof. Dr. Hendrik Streeck, Institut für Virologie, Universitätsklinik Bonn, ergänzt: „Die Studie zeigt eindrucksvoll, wie effektiv eine Vernetzung der Wissenschaft in Deutschland funktionieren kann, insbesondere auch weil diese Ergebnisse nachhaltig für weitere Projekte einsetzbar sind. 95 Prozent der Bürgerinnen und Bürger hierzulande haben inzwischen eine Grundimmunität entwickelt. Dies bedeutet in der Pandemie-Bekämpfung, dass Infektionszahlen nicht mehr in erster Linie ausschlaggebend sind, sondern wie viele Patienten im Krankenhaus ‚wegen‘ Corona behandelt werden. Die Daten zeigen aber auch, dass wir eine deutliche Immunitätslücke in den Risikogruppen haben und das Impfkampagnen bei über 70-Jährigen dringend notwendig sind.“ (Quelle: BMBF)
 

Green Lab auf der Fachdental Südwest: Influencerin lädt ein

Zahnärztin und Influencerin Judith Grieger lädt im Youtube-Video zum Besuch des neuen „Green Lab“ auf der Fachdental Südwest am 14. und 15. Oktober 2022 auf der Messe Stuttgart ein. Im Fokus: die neuen elektrischen Zahnbürsten von Oral B. Die iO-Zahnbürsten des Unternehmens, das auch Founding Partner der Initiative „DIE GRÜNE PRAXIS“ ist, sind dort zu erleben. Mehr zum Green Lab und zum Wettbewerb um den „Fachdental Award goes green“ gibt es hier. (Quelle: QN)
 

Geschäftsführerwechsel bei der Scheu Group

Die Scheu Group, bestehend aus den Firmen Scheu-Dental GmbH, CA Digital GmbH und Smile Dental GmbH hat am 10. Oktober 2022 bekanntgegeben, dass man die Zusammenarbeit mit dem CEO Markus Bappert im gegenseitigen Einvernehmen beendet hat. Die Gesellschafter, Beirat und Mitarbeiter bedauern diese Entscheidung sehr und bedanken sich bei Herrn Bappert für die sehr gute und erfolgreiche Zusammenarbeit in den vergangenen zweieinhalb Jahren.
Die Aufgaben von Herrn Bappert werden laut Unternehmen bis auf weiteres von den Geschäftsführern Alexander Müller (CFO) und Dr. Yong Min Jo (Leiter Geschäftsentwicklung) wahrgenommen. (Quelle: Scheu Group)
 

Practice Pink-Programm bei Henry Schein gestartet

Henry Schein, Inc. gab am 5. Oktober 2022 den jährlichen Start des Practice Pink-Programms zur Unterstützung gemeinnütziger Organisationen bekannt, die sich der Krebsforschung und -prävention widmen. Practice Pink ist eine weltweite Initiative von Henry Schein Cares, dem globalen Programm für soziale Verantwortung des Unternehmens.

Quelle: Henry Schein
Mit Practice Pink unterstützt Henry Schein gemeinsam mit Nichtregierungsorganisationen und Zulieferern in ganz Nordamerika und Europa zahnmedizinisches und medizinisches Fachpersonal dabei, das Bewusstsein für die Heilung von Brustkrebs und anderen Krebsarten zu schärfen und zu unterstützen. Indem sie ihren Kunden eine Vielzahl rosafarbener Produkte anbietet, darunter Verbrauchsmaterialien für die Gesundheitsfürsorge, Praxisbedarf und Kleidung, unterstützt Practice Pink wichtige Maßnahmen zur Krebsforschung und -prävention. In 16 Jahren hat Henry Schein mehr als 1,8 Millionen Dollar in Verbindung mit Practice Pink gespendet.

Für die Aktion in Deutschland wählen Henry Schein Dental und Henry Schein Medical eine Reihe von Produkten aus dem Sortiment aus, von deren Erlös ein Teil an den Verein Brustkrebs Deutschland e.V. gespendet wird. Ziel ist es, mit den auffällig pinken Produkten Menschen aktiv auf das Thema Brustkrebs und die Bedeutung regelmäßiger Brustkrebsvorsorge hinzuweisen. Die Kampagne läuft wie in den vergangenen Jahren vom 1. Oktober bis zum 30. November 2022. Weitere Informationen über diese Produkte erhalten Kunden direkt bei Henry Schein Dental und Henry Schein Medical in Deutschland. (Quelle: Henry Schein)
 

Eckhard Lüdering scheidet aus ApoBank-Vorstand aus

Eckhard Lüdering, langjähriges Mitglied des Vorstands der ApoBank, ist mit Ablauf des 30. September 2022 aus der Düsseldorfer Genossenschaftsbank ausgeschieden. Dr. med. dent. Karl-Georg Pochhammer, Vorsitzender des Aufsichtsrats: „Herr Lüdering leistet seit vielen Jahren großartige Arbeit für die ApoBank, davon seit mehr als einem Jahrzehnt als Mitglied des Vorstands. Er ist ein herausragender Manager, der die besonderen Anforderungen der ApoBank als Bank für Heilberufe und den Gesundheitssektor bestens kennt und versteht. Im Namen des gesamten Aufsichtsrats bedanke ich mich sehr herzlich bei ihm für die hervorragenden Leistungen und die exzellente Zusammenarbeit. Wir bedauern seinen Weggang sehr. Für die Zukunft wünschen wir ihm weiterhin viel Erfolg und alles Gute.“

Holger Wessling soll vorübergehend das Risikoressort bis zum Jahresende leiten. Ab 1. Januar 2023 übernimmt, vorbehaltlich der formalen Zustimmung durch die Aufsicht, Sylvia Wilhelm die Verantwortung für das Ressort. Wilhelm wurde vor kurzem bereits als Nachfolge für Eckhard Lüdering neu in den Vorstand der apoBank berufen. Sie verfügt über eine umfassende Expertise in der Kreditanalyse und im Risikomanagement, ist seit zehn Jahren bei der Volkswagen Bank GmbH tätig und verantwortet dort das Finanzielle und Nicht-finanzielle Risikomanagement. (Quelle: ApoBank)
 

Neuer Vorstand für die KZV Baden-Württemberg

Die in diesem Jahr neugewählte Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KZV BW) hat sich in der ersten Oktoberwoche zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammengefunden. Im Mittelpunkt der Versammlung standen wichtige Personalentscheidungen für die kommenden Jahre.

Der neue Vorstand (von links) Dr. Peter Riedel, Vorsitzender Dr. Torsten Tomppert  und Ass. jur. Christian Finster. Bild: IZZ BW
Der neue Vorstand (von links) Dr. Peter Riedel, Vorsitzender Dr. Torsten Tomppert und Ass. jur. Christian Finster. Bild: IZZ BW
Als Vorsitzender der Vertreterversammlung wurde der bisherige Amtsinhaber Dr. Dr. Alexander Raff, niedergelassener Zahnarzt aus Stuttgart, im Amt bestätigt. Weiterhin wählte die Vertreterversammlung den dreiköpfigen Vorstand der KZV BW für die kommende sechsjährige Amtsperiode, die am 1. Januar 2023 beginnt. Die seit 2008 amtierende Vorstandsvorsitzende Dr. Ute Maier sowie das langjährige Vorstandsmitglied Dipl.-Volkswirt Christoph Besters hatten im Vorfeld der VV angekündigt, nicht wieder zu kandidieren.

Als Vorsitzender des Vorstandes wurde Dr. Torsten Tomppert, Zahnarzt mit eigener Praxis in Esslingen und amtierender Präsident der Landeszahnärztekammer (LZK BW), gewählt. Den neuen Vorstand komplettieren Dr. Peter Riedel, niedergelassener Zahnarzt aus Waldkirch (Landkreis Emmendingen) sowie Ass. jur. Christian Finster, der in seinem Amt bestätigt wurde. (Quelle: KZV BW)

 

30 Millionen Versicherte haben Parodontitis

Mehr als 30 Millionen Versicherte in Deutschland sind an einer Parodontitis erkrankt und bedürfen einer wirksamen Therapie, so die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV). Unbehandelt ist die Volkskrankheit die häufigste Ursache für vermeidbaren Zahnverlust. Parodontitis hat nachweislich Wechselwirkungen mit Allgemeinerkrankungen wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes und ist ein Risiko für Schwangere, an Demenz Erkrankte und Patienten mit schweren Verläufen bei Infektionen mit dem Coronavirus.

Die im GKV-FinStG vorgesehene Budgetierung und Deckelung der Ausgaben hätte in der vorliegenden Fassung des Gesetzes zur Folge, dass Parodontitis-Behandlungen zum Teil nicht zu Ende geführt und neue Behandlungen nicht begonnen werden können. Eine Änderung des Gesetzentwurfs ist daher zwingend notwendig für den Erhalt der Mund- und Allgemeingesundheit von Millionen von Versicherten. Um eine Versorgung nach dem Stand der Wissenschaft gewährleisten zu können, ist es entscheidend, dass die Parodontitis-Behandlung extrabudgetäre Leistung wird. Anderenfalls würde gesetzlich Versicherten ein Leistungsanspruch wieder entzogen, der erst in 2021 – nach jahrelangen Bemühungen im Konsens aller Beteiligten und mit Zustimmung des Bundesgesundheitsministeriums – in den GKV-Leistungskatalog aufgenommen und als „Quantensprung“ für die Prävention in Deutschland begrüßt wurde. (Quelle: KZBV)
 

Dr. Georg Bach erneut zum DGZI-Präsidenten gewählt

Feierliche Übergabe der DGZMK-Mitgliedsurkunde durch Prof. Dr. Dr. Jörg Wiltfang (Mitte) an DGZI-Präsident Dr. Georg Bach (rechts) und Vizepräsident Dr. Rolf Vollmer (links).
Feierliche Übergabe der DGZMK-Mitgliedsurkunde durch Prof. Dr. Dr. Jörg Wiltfang (Mitte) an DGZI-Präsident Dr. Georg Bach (rechts) und Vizepräsident Dr. Rolf Vollmer (links).
Quelle: DGZI
Anlässlich der diesjährigen Mitgliederversammlung der DGZI – Deutsche Gesellschaft für Zahnärztliche Implantologie am 29. September 2022 im Vorfeld des 51. Internationalen Jahreskongresses der Gesellschaft wurde Dr. Georg Bach erneut zum Präsidenten der DGZI gewählt. Der Freiburger Fachzahnarzt für Oralchirurgie ist bereits seit vielen Jahren im Vorstand und als Präsident im Verband aktiv und konnte die Mitglieder mit seiner Arbeit und seinem Engagement erneut überzeugen.

Als neuer, alter DGZI Präsident konnte Dr. Bach während des Kongresses in Berlin aus den Händen des Präsident elect der Deutschen Gesellschaft für Zahn-. Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK), Prof. Dr. Dr. Jörg Wiltfang (Kiel), die Mitgliedsurkunde als kooperierendes Mitglied in der DGZMK entgegen nehmen.

Wiltfang begrüßte in einem feierlichen Akt die DGZI damit offiziell als kooperierendes Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferzahnheilkunde und betonte, dass die Aufnahme der DGZI als Praktikergesellschaft mit mehr als 50-jähriger Tradition eine Bereicherung für die Arbeit der DGZMK darstellt. (Quelle: DGZI)
 

Anhörung zum GKV-FinStG: Änderung des Entwurfs zwingend notwendig

Der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags hat am 28. September 2022 den Entwurf des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes (GKV-FinStG) beraten. Zu einer entsprechenden Expertenanhörung wurde auch der Vorstand der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) als Sachverständiger geladen. In seiner Stellungnahme forderte der Vorsitzende des Vorstands der KZBV, Dr. Wolfgang Eßer, Änderungen am Regierungsentwurf ein, um die Umsetzung der erst im vergangenen Jahr eingeführten, präventionsorientierten Parodontitis-Behandlung weiterhin sicherstellen zu können.

Eßer unterstrich einmal mehr die Bedeutung der neuen Parodontitis-Richtlinie für die Versorgung: „Für die Behandlung dieser Volkskrankheit ist die neue Richtlinie ein Quantensprung.“ Die gravierenden Auswirkungen einer strikten Budgetierung, wie sie im GKV-FinStG vorgesehen ist, seien schlichtweg nicht gesehen worden.
„Eine Änderung des Entwurfs ist daher zwingend notwendig für den Erhalt der Mund- und Allgemeingesundheit. Um eine Versorgung nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft gewährleisten zu können, ist es entscheidend, dass die Parodontitis-Behandlung extrabudgetäre Leistung wird. Anderenfalls würden gesetzlich Versicherte faktisch wieder eines Leistungsanspruches beraubt, der erst im vergangenen Jahr nach jahrelangen Bemühungen im großen Konsens aller Beteiligten in den GKV-Leistungskatalog aufgenommen wurde.“ Leistungskürzungen bei der Parodontitisversorgung wären zudem mit erheblichen Folgekosten für das GKV-System sowohl im ärztlichen als auch zahnärztlichen Bereich verbunden, betonte Eßer.

Mit ihrer fachlich fundierten Forderung nach Herausnahme der Parodontitis-Behandlung aus der Budgetierung, die zuletzt auch vom Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf aufgegriffen wurde, bringe sich die Vertragszahnärzteschaft als Berufsstand mit Know-how und Expertise konstruktiv in das Gesetzgebungsverfahren ein. „Wir Zahnärzte haben die Versorgung in den vergangenen Jahren präventionsorientiert fortentwickelt, den zahnärztlichen Leistungskatalog im Einvernehmen mit Kassen und Patientenvertretung an den Stand der Wissenschaft angepasst und die Mundgesundheit auch für vulnerable Gruppen mit speziellem Behandlungsbedarf kontinuierlich verbessert. Um eine langfristige finanzielle Stabilität der GKV-Finanzen zu erzielen, dürfen nachweislich wirksamen Präventions- und Prophylaxe-Leistungen wie der neuen Parodontitis-Therapie nicht die finanzielle Grundlage entzogen werden“, sagte Eßer.

Die abschließenden Beratungen zum GKV-FinStG im Bundestag finden voraussichtlich Ende Oktober statt. Weitere Informationen können auf der Website der KZBV abgerufen werden. (Quelle: KZBV)
 

Erhöhung des Mindestlohns und Anhebung der Entgeltgrenze für Minijobber

Der gesetzliche Mindestlohn ist zum 1. Oktober 2022 auf zwölf Euro brutto je Stunde angehoben worden. Da für geringfügig entlohnte Minijobber ab dem 1. Oktober 2022 die Entgeltgrenze von 450 Euro auf 520 Euro im Monat angehoben wurde, dürfen diese in Zukunft weiterhin maximal 43,33 Stunden im Monat arbeiten. Durch die Mindestlohnerhöhung von 10,45 Euro brutto auf zwölf Euro brutto pro Stunde bei gleichzeitiger Anhebung der Entgeltgrenze auf 520 EUR vermindert sich die erlaubte Höchstarbeitszeit dieses Mal nicht.

Arbeitet ein Minijobber länger, wird die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig. Informationen zu den Auswirkungen des gesetzlich geregelten Mindestlohns auf Zahnarztpraxen hat die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg in einem Merkblatt zusammengefasst. (Quelle: KammerKompakt der LZK Baden-Württemberg)
 

Auf einen Blick: Schaubild zu Corona-Tests aktualisiert

Einen kurzen Überblick zu Testungen auf SARS-CoV-2 gibt ein Schaubild der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), das jetzt aktualisiert wurde. Es zeigt auf einer Seite, welche Tests in den Arztpraxen grundsätzlich möglich sind und wer Anspruch hat.

Das aktualisierte Schaubild berücksichtigt die Änderungen der Coronavirus-Testverordnung, die das Bundesministerium für Gesundheit zum 1. Juli 2022 eingeführt hat. Diese betreffen vor allem die Anspruchsvoraussetzungen für Bürgertestungen.

Einen kostenfreien PoC-Antigentest erhalten aktuell nur bestimmte Personengruppen, unter anderem Kinder unter fünf Jahren und pflegende Angehörige. Andere Personen, zum Beispiel die an Veranstaltungen in Innenräumen wie Konzerten teilnehmen und sich testen lassen wollen, müssen sich mit drei Euro an den Kosten beteiligen.

Die KBV stellt das Schaubild kostenlos zum Herunterladen bereit. Als Service gibt es zudem eine für den Druck optimierte Fassung. (Quelle: KBV)
 

Exocad: DentalCAD-Kunden können gegen eine einmalige Gebühr auf das Ultimate Bundle upgraden

Exocad
Exocad, ein Unternehmen von Align Technology, Inc., und einer der führenden Anbieter von dentaler CAD-/CAM-Software, hat am 30. September 2022 die Veröffentlichung eines zeitlich begrenzten Ultimate Trade-up Angebots bekannt. Exocad Kunden mit einem unbefristeten DentalCAD-Dongle, der vor dem 31. August 2022 aktiviert wurde, können von dem „Upgrade to Ultimate“ Angebot profitieren und ihre DentalCAD-Lizenzen gegen eine einmalige Gebühr auf ein Ultimate Bundle upgraden. Das Angebot gilt unabhängig vom Alter der Softwarelizenz sowie der Anzahl freigeschalteter Module. Ultimate Bundles bieten die größte Bandbreite an enthaltenen Exocad-Modulen.

Kunden profitierten vom Ultimate Trade-up Angebot gleich dreifach: Sie erhalten ein Upgrade auf die aktuelle Softwareversion DentalCAD 3.1 Rijeka, eine mit allen Ultimate Bundle DentalCAD-Modulen ausgestattete Lizenz, sowie Zugriff auf die DentalCAD-Software der nächsten Generation innerhalb der kommenden zwölf Monate. Das Angebot gilt vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2022. Interessierte Kunden können sich für weitere Informationen an ihren bevorzugten Exocad-Vertriebspartner wenden. Weitere Informationen auf der Aktionswebsite des Unternehmens. (Quelle: Exocad)
 

Dentsply Sirona: Glenn Coleman neuer Chief Financial Officer, Andreas Frank neuer Executive Vice President Product Group

Glenn Coleman
Glenn Coleman
Foto: Dentsply Sirona
Glenn Coleman wurde mit Wirkung zum 26. September 2022 zum Executive Vice President und Chief Financial Officer bei Dentsply Sirona ernannt. Er folgt auf Barbara Bodem, die seit Mai 2022 als Interims-CFO tätig war. Glenn Coleman kommt mit 30 Jahren Erfahrung im Bereich Finanzmanagement zu Dentsply Sirona. Er wechselte von der Integra Lifesciences Holdings Corporation („Integra“), wo er zuletzt als Executive Vice President und Chief Operating Officer tätig war und zuvor als Chief Financial Officer. Coleman hat einen Bachelor of Science von der Montclair State University und besitzt seit mehr als 25 Jahren eine Zulassung als Wirtschaftsprüfer in New Jersey.

Andreas Frank
Andreas Frank
Foto: Dentsply Sirona
Der deutschstämmige Andreas Frank ist dem Executive Leadership Team des Unternehmens als Executive Vice President Product Group beigetreten. Er soll das gesamte Geschäftsfeld Verbrauchsmaterialien, Implantate und Clear Aligner führen und ist auch für „Corporate Development and Strategy“ zuständig. Er wurde anlässlich der Dentsply Sirona World 2022 Mitte September 2022 in Las Vegas ernannt. Die Verantwortlichen für die Geschäftsbereiceh berichten an ihn, Frank selbst berichtet direkt an CEO Simon Campion.

Frank blickt auf eine lange Karriere im Dental- und Gesundheitsbereich, unter anderem als Vice President Business Development und als Director Corporate Development bei Danaher Corporation, wo er für die Entwicklung des Dentalbereichs zuständig war. Andreas Frank hat einen Master in Economics and Business Administration (Otto Beisheim School of Management, Koblenz), und eine MBA der University of Texas in Austin, McCombs School of Business. (Quelle: Dentsply Sirona)

 

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