Die potenziell größte Patientengruppe sind in Deutschland die Senioren. Seit dem vergangenen Jahr existieren für die zahnmedizinische Betreuung älterer und alter Menschen hierzulande neue Abrechnungsmöglichkeiten speziell in der prophylaktischen Betreuung. Denn seit Mitte 2018 gilt der im Gemeinsamen Bundesausschuss durchgesetzte Paragraf 22a SGB V. Allerdings werden die damit verbundenen Möglichkeiten in der Praxis noch eher selten genutzt. Um das zu ändern und einen Überblick über die erfolgreiche Umsetzung der BEMA Positionen 174a, 174b und 107a zu bieten, präsentierten die Uniklinik Köln und die Deutsche Gesellschaft für AlterszahnMedizin (DGAZ) ein gleichnamiges Symposium, zu dem Mitte Februar 140 Teilnehmer in den Großen Hörsaal der Zahnklinik Köln kamen.
In fünf Schritten zum Erfolg
Nach der Begrüßung durch den „Hausherrn" Prof. Dr. Michael J. Noack und DGAZ-Vorstandsmitglied Dr. Dirk Bleiel erhielten die Teilnehmer einen perfekten Überblick, der mit der Beschreibung des geriatrischen Patienten durch DGAZ-Präsidentin Prof. Dr. Ina Nitschke, MPH (Uni Leipzig), begann. Anschließend referierte DGAZ-Vizepräsident Prof. Dr. Christoph Benz über das Kernthema „Seniorenprophylaxe ,auf Kasse'? Wo geht die Reise hin?". Dann stellte ZA Andreas Kruschwitz (KZV Nordrhein) die neuen BEMA-Positionen aus Sicht der KZV vor, ehe Dr. Bleiel über die Betreuung von Senioren in der Praxis sprach und dabei fünf Schritte zum Erfolg empfahl.
Beim Thema „Neue Präventionskonzepte im Praxistest" berichtete Dr. Dr. Greta Barbe über ihre Forschungsergebnisse an der Uni Köln. Konkrete Tipps aus der Praxis für die Umsetzung der neuen BEMA lieferte dann Dr. Cornelius Haffner, Landesbeauftragter der DGAZ Bayern. Verdichtet wurden die Erkenntnisse dieses Nachmittags abschließend in einer Podiumsdiskussion unter Leitung von Prof. Noack, an der sich das Auditorium aktiv beteiligte. Einhelliger Tenor: Ein gewinnbringender Nachmittag in der praxisnahen Fortbildung zum Thema SeniorenzahnMedizin.
Markus Brakel, Mettmann