Der 5. Mai ist der Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. Das Motto 2019 lautet „#MissionInklusion – Die Zukunft beginnt mit Dir“. Auch in der Zahnarztpraxis ist Inklusion ein wichtiges Thema. Was kann auch in der nicht spezialisierten Praxis geleistet werden, was sollte man vorher wissen und wann sollte man besser an den Spezialisten überweisen?
Aufgrund ihrer körperlichen und/oder kognitiven Einschränkungen können Menschen mit Behinderung oftmals nicht selbst für eine gute Mundhygiene sorgen. Betreuungs- oder Pflegepersonen empfinden die Hilfestellung bei der Mundpflege meist als besonders schwierig. Daher haben Patienten mit Handicap ein stark erhöhtes Risiko für Karies und Parodontalerkrankungen. Um diesen Patienten besser zu helfen, lässt sich einiges tun. Welche Voraussetzungen für die Behandlung dieser Patientengruppe erfüllt sein müssen und was in der Situation selbst zu beachten ist, zeigt der Übersichtsbeitrag von Dr. Doortje Cramer-Scharnagl im Quintessenz Team-Journal 12/2017.
Höheres Risiko
Es fängt schon im Kindesalter an: Untersuchungen gehen davon aus, dass die Karieserfahrung behinderter Kinder um mindestens 50 Prozent höher liegt als die anderer Kinder. Bei der Zahl fehlender Zähne sind die Unterschiede noch viel gravierender.
Den Erfordernissen einer modernen Zahnarztpraxis entsprechend, wendet sich das „Quintessenz Team-Journal“ an das gesamte zahnärztliche Team - den Zahnarzt und seine Mitarbeiterinnen, von der Auszubildenden bis zur Dentalhygienikerin. Neben dem Basiswissen für die Auszubildende sorgen Beiträge aus dem klinischen Bereich für ein Kompetenz-Plus. Mehr Infos zur Zeitschrift, zum Abo und zum Bestellen eines kostenlosen Probehefts finden Sie im Quintessenz-Shop.
Weitreichende Folgen
Der vorzeitige Verlust der Milch- oder der 6-Jahr-Molaren kann die Gebissentwicklung negativ beeinflussen, indem er zu einem Engstand oder zur Wanderung/Kippung einzelner Zähne beziehungsweise Zahngruppen führt. Wenn dann noch regelmäßige Zahnarztbesuche unterbleiben, weil das Individualprophylaxe-Programm nicht mehr greift, die Betreuer zu oft wechseln oder „Zuständigkeitsfragen“ nicht geklärt sind, verschärft sich die Problematik im Erwachsenenalter weiter. Das bedeutet eine zusätzliche Benachteiligung für Menschen mit Handicap – nicht zuletzt, weil die Mundgesundheit sich nachhaltig auf die Allgemeingesundheit auswirkt.
Rechtzeitig weiterverweisen
Wenn Ihre eigene Praxis zur Behandlung behinderter Patienten nicht in der Lage ist, verweisen Sie die Patienten beziehungsweise ihre Betreuungspersonen an entsprechend spezialisierte Praxen. Sorgen Sie dafür, immer ein aktuelles Verzeichnis der ZÄK zur Hand zu haben.
Typische Schwierigkeiten
Je nach Art der Behinderung kann es zu ganz unterschiedlichen Schwierigkeiten kommen, die die Zahngesundheit beeinträchtigen. Einige Beispiele:
- Die Zahnhygiene ist wegen motorischer Schwierigkeiten eingeschränkt.
- Die Zahnhygiene ist wegen kognitiver Beeinträchtigungen eingeschränkt.
- Die Zahnhygiene durch Pflegepersonen ist nicht ausreichend (technische Probleme, persönliche Hemmschwelle, Zeitmangel in Pflegeeinrichtungen).
- Es müssen Medikamente eingenommen werden, die sich negativ auf die Mundgesundheit auswirken.
- Orofaziale Fehlbildungen oder besondere Essgewohnheiten bewirken, dass die Nahrung lange im Mund behalten wird.
- Schmerzen können nicht gezielt ausgedrückt werden.
- Die Art der Beeinträchtigung bewirkt, dass die Patienten bei der Behandlung nicht „mitarbeiten“ können.
- Die Patienten sind von der unbekannten Praxisumgebung und unbekannten Personen überfordert (vor allem bei geistig behinderten Patienten kann es wie bei Kindern zu starken Angstreaktionen kommen).
- Generell oder aufgrund der Erfahrung schwieriger Eingriffe besteht erhöhte Angst vor der Behandlung.
Genaue Absprache
Erkundigen Sie sich genau, welche speziellen Schwierigkeiten bei Ihrem Patienten vorliegen. Ist er bei der Zahnpflege ständig auf die Hilfe Dritter angewiesen, kann er mit der Hilfe Dritter die Zähne selbst pflegen oder eventuell sogar allein die Zahnpflege durchführen? Bei Kindern und kognitiv beeinträchtigten Menschen müssen zur Klärung dieser Fragen die Betreuungspersonen mit herangezogen werden.
Zur Prophylaxe motivieren
Wenn die Behandlung grundsätzlich erschwert ist, kommt der Prophylaxe eine besonders hohe Bedeutung zu. Hier ist Ihr Motivationstalent gefragt. Betreuer und Angehörige müssen unbedingt mit einbezogen werden. Das Ziel lautet, die natürliche Bezahnung so weit wie möglich zu erhalten, zumal viele Behinderungen Zahnersatz erschweren.
Recall
Bieten Sie besonders engmaschige Kontrolltermine (zum Beispiel alle drei Monate) an. Wichtig ist, dass Ihr Erinnerungsservice die Menschen erreicht, die für die regelmäßigen Zahnarzttermine auch wirklich zuständig sind: bei körperlich behinderten Erwachsenen also in der Regel den Patienten selbst, bei Kindern die Eltern und bei kognitiv beeinträchtigten Menschen zum Beispiel die Betreuer oder die Pflegedienstleitung des Heimes.
Mundhygiene
Zeigen Sie angemessene, für den jeweiligen Patienten umsetzbare Mundhygiene-Maßnahmen. Lassen Sie sich von Menschen mit körperlichem Handicap genau erklären, wie ihnen die Mundpflege erleichtert werden könnte: Wären um Beispiel dickere Zahnbürsten-Griffe oder eine Abstütz-Möglichkeit beim Zähneputzen hilfreich? Seien Sie einfallsreich – gerade ungewöhnliche Ideen sind oft die besten.
Tipp: Dreikopfzahnbürste
Für Menschen, die beim Putzen ganz oder teilweise auf Fremdhilfe angewiesen sind, ist oft eine Dreikopfzahnbürste hilfreich. „Selbstputzer“ können von einer elektrischen Zahnbürste mit Schalltechnologie profitieren. Viele Modelle haben außerdem verdickte Handstücke, die auch unter erschwerten Bedingungen gut zu greifen sind. Bei der PZR in der Praxis kann ein Zahnbänkchen den Patienten helfen, den Mund entspannt offenzuhalten.
Motivieren Sie zur regelmäßigen PZR und erläutern Sie den besonders hohen Nutzen, den Reinigung und Fluoridierung haben, wenn die tägliche Zahnpflege nicht optimal ablaufen kann. Zur Not können PZR und/oder Fluoridierung in mehrere Teilschritte aufgeteilt werden.
Fissurenversiegelung
Es konnte gezeigt werden, dass die Fissurenversiegelung an bleibenden Molaren die mittlere Karieserfahrung behinderter Kinder deutlich senkt. Klären Sie die Patienten aktiv über diese Möglichkeit auf.
Infos und Schulungen
Geben Sie Ihren Patienten beziehungsweise deren Betreuern Informationen über die Entstehung von Zahn- und Mundkrankheiten an die Hand. Hierzu gehören auch Tipps zur zahngesunden Ernährung sowie zur Auswahl geeigneter Hilfsmittel (Bürstenarten, Mundpflege-Fingerlinge, …) und Produkte (Fluorid-Gels, Zahnpflegekaugummis, Spülungen, …). Einige Praxen bieten solche Pflegetipps auch auf Ihrer Homepage zum Download an, zum Beispiel für Menschen mit körperlicher Behinderung.
Tipp: Betreuer schulen
Sehr sinnvoll sind Schulungen für Betreuer und Angehörige, die behinderten Menschen bei der Zahnpflege behilflich sind. Es ist nämlich gar nicht so leicht, einer anderen Person die Zähne zu putzen. Die richtige Technik und der Austausch mit anderen helfen, Hemmschwellen zu überwinden.
Spezialsprechstunde
Eine gute Idee kann auch die Einführung einer Behindertensprechstunde sein, bei der für die einzelnen Patienten mehr Zeit zur Verfügung steht. Spezielle Vorbereitungstermine können helfen, Ängste abzubauen, und erleichtern damit die eigentliche Behandlung. In bestimmten Fällen (zum Beispiel für Kinder mit leichter oder mittelgradiger geistiger Behinderung) kann ein Rollenspiel hilfreich sein, bei dem das Kind die Rolle des Behandelnden einnimmt.
Psychologische Tipps
Was für alle Patienten gilt, gilt für behinderte Patienten umso mehr: Das A und O bei der Behandlung ist eine ruhige, freundliche Behandlungsatmosphäre und der Aufbau von Vertrauen. Ist aufgrund des Alters oder der Behinderung ein Vertrauensaufbau durch Sprache nicht möglich, kann respektvolle körperliche Zuwendung helfen, Ängste zu lindern und Sicherheit zu vermitteln. Achtung: Die Eltern beziehungsweise Begleitpersonen müssen dann stets anwesend sein!
Typfrage
Vieles lässt sich lernen, aber nicht alles. Manche Mitarbeiter finden einfach leichter einen Draht zu behinderten Menschen als andere. Vor allem bei der Behandlung von kognitiv beeinträchtigten Patienten und Kindern mit Behinderung sollte eine ZFA zum Einsatz kommen, die eine entsprechend positive Persönlichkeit „mitbringt“.
Vertrauensbildende Maßnahmen
Kommen Patienten mit Handicap mit Eltern, Verwandten oder Betreuern in die Praxis, sollten Sie diesen gegenüber ebenso aufmerksam sein wie gegenüber den Patienten selbst. Zum einen sind die Begleitpersonen oftmals besonders eng vertraut mit dem Patienten. Ihr Vertrauen in das Behandlungsteam „färbt“ dann auf den Patienten „ab“. Zum anderen haben gerade Eltern oft Sorge, dass dem Behandlungsteam ihr behindertes Kind „lästig“ werden könnte. Auch dieses Gefühl kann sich negativ auf die Behandlungssituation auswirken. Wenn Sie den Eltern diese Sorge nehmen, erleichtern Sie damit in der Regel den Behandlungsablauf.
Auf Augenhöhe
Begeben Sie sich bei der Kommunikation möglichst auf das körperliche „Höhenniveau“ des Patienten, besonders bei Kindern und Rollstuhlfahrern. Stuhlhöhen sollten entsprechend angepasst werden – ein Gespräch „auf Augenhöhe“ ist viel besser zum Vertrauensaufbau geeignet als eines „von oben herab“.
Organisatorische Tipps
Einstiegs-Sitzung
Die erste Sitzung sollte nur der Untersuchung, Befundung, Mundhygiene-Demonstration und/oder Prophylaxe dienen und nicht länger als 20 Minuten dauern. Spätere Sitzungen sollten maximal eine halbe Stunde umfassen. Vermeiden Sie lange Wartezeiten, denn sie können psychisch und auch körperlich sehr belastend sein. Der erste Termin am Morgen ist von den Wartezeiten her gesehen ideal.
Tipp: Geschwister einbeziehen
Bei behinderten Kindern kann es hilfreich sein, Geschwister mit in den Behandlungsraum zu nehmen (natürlich nur, wenn sie schon groß genug und entsprechend kooperativ sind).
Angst vermindern
Wenn Sie Patienten haben, die möglicherweise unter verstärkter Angst leiden, legen Sie Instrumente, die nicht benötigt werden, außer Sichtweite. Die Instrumente, die verwendet werden, können Sie vor dem Einsatz zeigen und erklären. Der Patient sollte sie auch anfassen dürfen. Vermeiden Sie dabei Worte, die mit Schmerz assoziiert werden könnten, wie Bohrer, Spritze, Zange. Legen Sie mit Ihrer Arbeit nicht sofort los, sondern gönnen Sie dem Patienten eine kurze Eingewöhnungsphase in die neue Situation.
Handreichungen zum Download
Über den Ablauf einer Behandlung und notwendige Vorbereitungen können Sie die Begleitpersonen vorab schriftlich informieren. Ein Beispiel, wie eine solche Handreichung zur Behandlung von Menschen mit geistiger Behinderung aussehen kann, bietet die LAG AVMB Baden-Württemberg e.V. zum Download an (www.aemgb.de).
Positiver Abschluss
Falls es doch einmal zu einer Problemsituation kommt, versuchen Sie, den Termin zu einem positiven Abschluss kommen zu lassen. Bei geistig behinderten Patienten können Sie um Beispiel eine früher bereits gut akzeptierte Maßnahme durchführen – und wenn es nur das Ausspülen des Mundes ist. Bei rein körperlich gehandicapten Patienten ist die Bandbreite für eine „positive Abschlusswendung“ viel größer. Wie wäre es einfach mit einem dicken Lob für den ausgestandenen Termin?
Ein Beitrag von Dr. phil. Doortje Cramer-Scharnagl, Edewecht
Zum Weiterlesen
Nitschke I, Schulte AG. Zur Mundgesundheit von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen in Deutschland – eine systematische Übersicht (Review) auf der Grundlage aktueller Einzelstudien (2000–2012). IDZ-Information Nr. 3/12. www.idz-koeln.de (Abruf 05.10.2017).
Cichon P, Grimm WD (Hrsg.). Klinik der Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen bei behinderten Patienten. Hannover: Schlütersche, 1998.
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung. Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter. Gemeinsame Pressekonferenz am 16.06.2010, Berlin.