0,00 €
Zum Warenkorb
  • Quintessence Publishing Deutschland
Filter
2088 Views

Grundrechte beider Parteien sind zu beachten – Interesse des Arbeitgebers ist höher zu bewerten

(c) Orathai Mayoeh/Shutterstock

Arno Zurstraßen M. A.

Ein Arbeitgeber kann für einen ausscheidenden Mitarbeiter Dank empfinden und ihm für die Zukunft alles Gute und viel Erfolg wünschen – oder auch nicht. Ob die fast immer genutzte Formel zum Dank am Ende eines Arbeitszeugnisses verpflichtend ist, hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) zu entscheiden (Urteil vom 25.01.2022, AZ 9 AZR 146/21).

Im „Team Journal – Präventionsmedizin und Oralprophylaxe“ wird das Fachwissen vermittelt, das ZMP, DH, Zahnärztinnen und -ärzte und alle Fortbildungswilligen für einen erfolgreichen Arbeitsalltag brauchen. Besonders hervorzuheben ist der Fokus auf die Präventionsmedizin in der Rubrik „Interdisziplinär“, die den Patienten als Ganzes betrachtet. Mehr Infos zur Zeitschrift, zum Abo und zum Bestellen eines kostenlosen Probehefts finden Sie im Quintessenz-Shop.

Der Fall

Ein Arbeitnehmer war vom 01. März 2017 bis zum 31. März 2020 bei einem Personaldienstleister tätig. In einem zur Erledigung eines Kündigungsschutzverfahrens geschlossenen gerichtlichen Vergleich verpflichtete sich der Personaldienstleister unter anderem dazu, dem Kläger ein qualifiziertes wohlwollendes Arbeitszeugnis zu erteilen, das er wie folgt formulierte: 

„Zusammenfassend bestätigen wir Herrn J, dass er die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erledigte.“ Dagegen ist der Arbeitnehmer gerichtlich vorgegangen und wollte den Arbeitgeber dazu verpflichten, eine Dankesformel aufzunehmen.

Das Urteil

Das Arbeitsgericht Mönchengladbach hat in erster Instanz die Auffassung des Arbeitgebers bestätigt. Daraufhin ging der Arbeitnehmer in Berufung vor das Landesarbeitsgericht Düsseldorf. Dieses verpflichtete den Arbeitgeber zur Dankesformel. Die dagegen eingelegte Revision zum BAG durch den Arbeitgeber hatte Erfolg.

Das BAG sah keine Pflicht, eine Dankesformel in ein Arbeitszeugnis aufnehmen zu müssen. Insbesondere bezog das Gericht sich bei der Begründung auf die widerstreitenden Grundrechte der beiden Parteien. Diese seien bei der Auslegung des einfachen Rechts ebenfalls zu beachten.

Aufseiten des Arbeitsgebers seien die Meinungsfreiheit des Art. 5 Abs. 1 Grundgesetzt (GG) und seine durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Unternehmerfreiheit und aufseiten des Arbeitnehmers aufgrund der durch eine Schlussformel erhöhten Bewerbungschancen dessen Berufsausübungsfreit (Art. 12 Abs. 1 GG) und – gegebenenfalls – das aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG abgeleitete allgemeine Persönlichkeitsrecht betroffen.

Das Interesse des Arbeitgebers, seine innere Einstellung zu dem Arbeitnehmer sowie seine Gedanken- und Gefühlswelt nicht offenbaren zu müssen, sei dabei höher zu bewerten als das Interesse des Arbeitnehmers an einer Schlussformel. 

Take-home-message

Zumeist endet ein Arbeitszeugnis mit einer Schlussformel, die neben Dank auch teilweise Bedauern und Wünsche für die Zukunft zum Ausdruck bringt. Fehlt eine solche Schlussformulierung, so mag dies als Entwertung des Arbeitszeugnisses angesehen werden.

Das BAG hat allerdings die zwischenzeitliche Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf nicht bestätigt und die mittlerweile als gefestigt anzusehende Rechtsprechung nicht geändert. Ein Dank am Ende eines Arbeitszeugnisses bleibt demnach nicht verpflichtend.

Ein Beitrag von Arno Zurstraßen, Köln

Literatur auf Anfrage über news@quintessenz.de

Reference: Team Praxisführung Bunte Welt

AdBlocker active! Please take a moment ...

Our systems reports that you are using an active AdBlocker software, which blocks all page content to be loaded.

Fair is fair: Our industry partners provide a major input to the development of this news site with their advertisements. You will find a clear number of these ads at the homepage and on the single article pages.

Please put www.quintessence-publishing.com on your „adblocker whitelist“ or deactivate your ad blocker software. Thanks.

More news

  
1. Jul 2025

Kurz und knapp

Kurznachrichten und Informationen aus der (dentalen) Welt – Juli 2025
27. Jun 2025

Wandel durch Wissen – wenn Lernen zum Teil des Alltags wird

Oliver Schumacher mit Tipps, wie innovative Lernansätze die Unternehmenskultur verändern
24. Jun 2025

UP(T)DATE: PAR und UPT

„Veränderungen erkennen. Strategien entwickeln. Zukunft sichern.“ – Webinare am 9. und 10. Juli 2025
24. Jun 2025

Periimplantäres Gewebe vs. Parodont

Update für das Team – Gesundes periimplantäres Gewebe ist von essenzieller Bedeutung
24. Jun 2025

Koalitionsvertrag bietet Chancen für Fachberufe im Gesundheitswesen

Verband medizinischer Fachberufe: Nachbesserungen sind nötig – faire Gehälter, Tarifverträge, mehr Beteiligung, bessere Rahmenbedingungen
19. Jun 2025

Kollagen und Vitamin C in der Zahnmedizin

Strukturelle Grundlagen, klinische Relevanz und Empfehlungen für den Praxisalltag – DH Birgit Schlee empfiehlt, den Blick auch auf die Versorgung der Patienten mit diesem Vitamin zu richten
19. Jun 2025

Was Mundspülungen in der Prävention leisten können

Listerine-Symposium auf der EuroPerio11: moderne Mundpflege ist mehr als mechanische Reinigung
17. Jun 2025

Von hellem Hautkrebs bis Lärmschwerhörigkeit und Allergien

Ärzte und Ärztinnen müssen Verdacht auf eine Berufskrankheit melden – Portal der Unfallversicherungsträger

Related books