Homeoffice, Online-Bestellungen oder -Terminvereinbarungen: Corona gilt als Digitalisierungsbeschleuniger. Zwar ist etwa die Telematikinfrastruktur (TI) schon heute Pflicht und die Kommunikation im Medizinwesen (KIM) oder das Notfalldatenmanagement, die einen medizinischen Mehrwert für alle Beteiligten schaffen, finden bereits Verwendung. Doch damit steht die Entwicklung nicht still: Für 2021 und 2022 stehen neue E-Health-Anwendungen wie die ePA oder die eAU in den Startlöchern. CGM Dentalsysteme präsentiert verschiedene Neuerungen von denen Zahnarztpraxen profitieren können. Denn auch das zeigt die Krise: Praxen, die heute noch strukturell analog unterwegs sind, haben es schwer. Mit einem Praxispartner wie CGM Dentalsysteme kann sich das ändern. Für den Anschluss an die TI und für die Digitalisierung der Zahnarztpraxis bietet sie alle Hard- und Softwarelösungen sowie Support aus einer Hand.
eHealth-Anwendungen in der dentalen Praxis: Wo stehen wir?
Die Kommunikation im Medizinwesen (KIM) ermöglicht eine sichere digitale Kommunikation – und verbindet erstmalig alle TI-Nutzer im Gesundheitswesen über Einrichtungs-, System- und Sektorengrenzen hinweg. Dafür ist neben der entsprechenden Hardware auch eine KIM-Mailadresse notwendig, anschließend wird das Postfach in CGM Z1.PRO eingerichtet. Übergreifende Kommunikation wird mit KIM ganz einfach und schützt nicht nur Patientendaten, sie erleichtert vor allem den Praxisalltag. Alle TI-Teilnehmer können jetzt im CGM KIM-Onlineshop (www.ti-kim.de) individuelle KIM-Adressen und Postfächer bestellen.
Bereits ausgeliefert ist das Notfalldatenmanagement (NFDM): Damit kann der Patient sich für die Speicherung eines Notfalldatensatzes entscheiden, der Medikation, Allergien und Unverträglichkeiten, Diagnosen und weitere Informationen, die bei einem Notfall für die behandelnden Ärzte relevant sein können, sowie wichtige Kontaktdaten auf der eGK speichert. Zahnärzt*innen dürfen zwar keinen Datensatz anlegen, diesen aber anwenden und ergänzen. Diese neue TI-Anwendung ist in Z1.PRO kostenfrei nutzbar. Auch auf den Weg gemacht hat sich die elektronische Patientenakte (ePA), die die Krankenkassen ihren Versicherten seit 1. Januar 2021 anbieten müssen.
Coming soon in 2021: Das tut sich in der TI
Ab 1. Juli 2021 müssen alle Arzt- und Zahnarztpraxen die ePA in ihrer Praxis unterstützen – die CGM Dentalsysteme steht hier als zuverlässiger Partner bereit. Zudem sind Zahnärzte verpflichtet, nach einer Übergangsfrist ab 1. Oktober 2021 Arbeitsunfähigkeitsdaten (eAU) via TI unmittelbar elektronisch an die zuständige Krankenkasse zu schicken. Die CGM hat in Vorbereitung auf die Einführung der eAU bereits jetzt den Zugriff auf den ICD-10-Katalog zur Verfügung gestellt. Zum 1. Juli 2021 wird darüber hinaus das eRezept eingeführt, das zum 1. Januar 2022 verpflichtend in der Praxis anzuwenden ist. Auch für 2022 gibt es gute Aussichten: Elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren stehen hier auf der Agenda.