Sich für die gesundheitspolitische Arbeit mit der neuen Bundesregierung gut an den Start bringen, über aktuelle Probleme und Lösungen vor allem in der Telematikinfrastruktur und mit der elektronischen Patientenakte, aber auch bei Leitlinien und diversen weiteren Aufträgen informieren, die neue IT-Sicherheitsrichtlinie endlich verabschieden – das waren wesentliche Aufgaben der Vertreterversammlung (VV) der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) am 4. und 5. Juni 2025 in Köln. Aber auch eine Neuwahl zum Vorstand gehörte diesmal dazu.
Die Frühjahrsvertreterversammlung der KZBV ist üblicherweise eine sogenannte Arbeits-VV. Bereits im November 2024, als das Aus der Ampel-Regierung in die Herbst-Vertreterversammlung in Bonn platzte, hatten die Delegierten Vorarbeiten für die Positionierung im Wahlkampf und gegenüber einer neuen Bundesregierung geleistet. Und auch diese VV in Köln war im Vorfeld intensiv vorbereitet worden. Berichte, Anträge und Richtlinien waren bereits in Ausschüssen und Beiratssitzungen und vor der VV diskutiert und abgestimmt worden. In der VV mit regulär 60 Mitgliedern sind 34 hauptamtliche Vorstandsmitglieder der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, 26 kommen als ehrenamtliche Delegierte aus den Vertreterversammlungen der KZVen – darunter viele Vertreter der Zahnärztekammern und Kammerpräsidien. Das führte auch dazu, dass die Diskussion der Vorstandsberichte kurz ausfiel und alle vorgelegten Anträge einstimmig ohne Enthaltungen angenommen wurden. (Alle politischen Beschlüsse sind auf der Internetseite der KZBV eingestellt.)
Klare politische Positionierung
Im Fokus: Die politische Positionierung der Vertragszahnärzteschaft zu den gesundheitspolitischen Herausforderungen – Stichwort Finanzkrise und steigende Beiträge in der Gesetzlichen Krankenversicherung mit hohem Handlungsdruck – und Plänen des Koalitionsvertrags, Stichwort Förderung der Prävention. Der Vorsitzende des Vorstands der KZBV, Martin Hendges, zeigte in seinem Vortrag mit Blick auf frühere gesundheitspolitische Entscheidungen mit starken finanziell negativen Auswirkungen auf die Zahnärzteschaft die möglichen Szenarien und ihre Erfolgswahrscheinlichkeit auf und spiegelte diese vor dem Hintergrund der Präventionserfolge und die veränderte Morbidität. Daraus resultiere ein veränderter Behandlungsbedarf – weg von Füllungen und Zahnersatz, dafür ein hoher Bedarf an Parodontalbehandlungen und Prävention. Dem habe die Zahnärzteschaft mit ihren Konzepten zum Beispiel für die Zahnersatz-Festzuschüsse, für Pflegebedürftige und Kleinkinder und nicht zuletzt der Aktualisierung der PAR-Richtlinie der Politik gegenüber Rechnung tragen und so neue Leistungen in die Versorgung bringen können.
Pauschale Ausgabenkürzungen gehen zulasten der Prävention und der Patienten
Ziel müsse es sein, Ausgabenkürzungen nach der Rasenmähermethode, wie sie von den Krankenkassenspitzen unter dem Stichwort „Ausgabenmoratorium“ propagiert werden, entgegenzutreten und der Politik die Folgen dieser pauschalen Kostendämpfungsmaßnahmen für die Gesundheit der Versicherten darzulegen. Hendges warnte davor, auf „Ausgrenzungsdiskussionen“ für die Zahnmedizin oder Teile davon einzusteigen – denn Zahnmedizin sei ein unverzichtbarer Teil der Medizin. Und vergangene Versuche in diese Richtung hätten für Patienten und Praxen sehr negative Folgen gehabt.
Parodontitistherapie als Früherkennung und Vorsorge verankern
© KZBV/Darchinger
Sicherstellung der Versorgung ist Zahnärztethema
Zu einem leistungsfähigen Gesundheitssystem gehöre auch, die zahnärztlichen Versorgungsstrukturen zukunftsfest zu machen. Dazu muss es gelingen, das Netz der freiberuflichen Praxen nachhaltig zu stärken. Hierzu braucht es einen politischen Gestaltungswillen für niederlassungsfreundliche Rahmenbedingungen sowie Unterstützung für die Anstrengungen der Selbstverwaltung in diesem Bereich. Das im Koalitionsvertrag angesprochene Thema der Bedarfsplanung auf Länderebene löse die Probleme nicht, so der Tenor der VV.
Regulierung der iMVZ endlich angehen
Die Vertreterversammlung fordert die Bundesregierung zudem dazu auf, bis spätestens Ende des Jahres einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die nachgewiesenen Gefahren von investorenbetriebenen MVZ – sogenannten iMVZ – für die Patientenversorgung wirksam eindämmt. „Wir sind sehr froh, dass die Politik den dringenden Handlungsbedarf in Bezug auf iMVZ endlich erkannt hat. Jetzt ist entscheidend, dass wirksame Instrumente auch gesetzlich verankert werden. Eine räumliche sowie eine fachliche iMVZ-Gründungsbeschränkung für Krankenhäuser ist dabei unverzichtbar, lediglich Transparenz über Eigentümerstrukturen zu schaffen, reicht hier nicht aus“, sagte Hendges.
Zusätzlich müsse der längst überfällige Bürokratieabbau im Gesundheitswesen von der Bundesregierung umfassend und vor allem zügig angegangen werden, um die zahnärztliche Versorgung mit zielgenauen Maßnahmen sowohl bei der Praxisgründung als auch im Versorgungsalltag schnellstmöglich zu entlasten.
Digitalisierung braucht Anreize, keine Sanktionen
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Problem mit Austausch von TI-Komponenten weiter ungelöst
Eine nach wie vor ungelöste „Baustelle“ ist der aus dem Auslaufen der Verschlüsselungsalgorithmen RSA2028 zum Ende dieses Jahres resultierende Austausch- und Anpassungsbedarf von Hardware und PVS in der Telematikinfrastrukur. Dann soll nur noch der neue Verschlüsselungsalgorithmus ECC256 eingesetzt werden dürfen. Die Frist sei zu kurz, so Pochhammer, darauf habe man die Gematik bereits vor langem aufmerksam gemacht.
Ziel müsse es sein, eine längere Übergangsfrist zu erreichen, da der Austausch von Konnektoren, Heilberufeausweisen etc., die noch nicht mit ECC arbeiten können, bis zum Jahresende nicht mehr zu schaffen sei. In vielen anderen europäischen Staaten habe man pragmatisch die Laufzeit verlängert, so Pochhammer. „Die Frist zu halten, mag formal korrekt sein. Auch für möglichst hohe Anforderungen an die Sicherheit der ePA und die Absicherung der Praxis-IT finden sich Argumente, aber wir müssen in erster Linie immer die Umsetzbarkeit für die Zahnarztpraxen im Abgleich mit der tatsächlichen Bedrohungslage im Auge behalten. Das ist unsere Aufgabe! Darum müssen wir uns kümmern“, erklärte er.
Neue IT-Sicherheitsrichtlinie verabschiedet
Verabschiedet wurde von den Delegierten auch die neue IT-Sicherheitsrichtlinie für die Praxen. Diese soll in Kürze zusammen mit begleitendem Informationsmaterial auf der Internetseite der KZBV zur Verfügung stehen und behandelt nun auch Themen wie die Nutzung von Cloudlösungen und cloudbasierten Anwendungen.
Funktionalität der ePA bestimmt ihre Akzeptanz in den Praxen
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Sie erläuterte auch den Stand für den zahnärztlichen Befundbericht, der künftig von den Praxen für die ePA genutzt werden soll. Das Ziel sei, so viel wie nötig, so wenig wie möglich einpflegen zu müssen, die Daten sollten ideal aus dem PVS übernommen werden können. „Die ePA ist kein Medium zum Austausch komplexer Behandlungsdaten zwischen den Behandlern“, betonte Maier, zumal man nie wissen könne, welche Daten der Patient geblockt habe. Für den digitalen Austausch von Befunden etc. zwischen den Praxen gebe es KIM.
Sie empfahl aber allen Praxen, sich so früh wie möglich mit der ePA und ihrer Anwendung in der Praxis zu befassen – eine Empfehlung, die auch vom hamburgischen KZV-Vorstandsvorsitzenden Dr. (Ro) Eric Banthien unterstützt wurde. Es zeige schnell, wo es Probleme gebe, die man dann auch den Experten melden sollte. Nur so könne die ePA praxistauglich werden.
Perspektive der Praxis in der Leitlinienarbeit
Zu ihrem Aufgabenbereich gehört neben diversen Qualitätssicherungsthemen auch die Leitlinienarbeit. Hier bringe die KZBV immer wieder die Sicht der Praxis und die praktische Evidenz ein, auch mit dem Ziel, für die Praxis unrealistische Vorgaben in den Leitlinien zu vermeiden. Aktuell erweise sich eine in Vorbereitung befindliche Leitlinie zur zahnärztlichen Betreuung geriatrischer Patienten unter diesem Blickwinkel als schwierig. Für eine Leitlinie zum Einsatz von Intraoralscannern sei die wissenschaftliche Evidenz vielfach noch schwach.
Dr. Ute Maier scheidet auf eigenen Wunsch aus dem Vorstand aus
Für Ute Maier (Jahrgang 1959) war es der letzte Bericht vor der Vertreterversammlung, denn sie hat sich entschlossen, ihr Vorstandsamt Ende September 2025 niederzulegen. Bis dahin wird sie aber ihre Aufgaben vollumfänglich erfüllen, so Maier in ihrer Rede. Seit Mitte der 1980er-Jahre war sie ehrenamtlich und später hauptamtlich in der Standespolitik aktiv, zunächst in Baden-Württemberg und kurzzeitig auch im ehrenamtlichen KZBV-Vorstand. Von 2008 bis 2022 war sie hauptamtliche Vorstandsvorsitzende der KZV Baden-Württemberg und lange Jahre die einzige Frau unter den Vorstandsmitgliedern der KZVen und KZBV. Sie genießt durch ihre engagierte, ziel- und zukunftsorientierte Arbeit, ihre klaren Positionen und ihr Verhandlungs- und Vermittlungsgeschick in der Standespolitik, Zahnärzteschaft und Gesundheitspolitik hohe Anerkennung und Respekt.
Meike Gorski-Goebel als Nachfolgerin gewählt
Als Nachfolgerin wurde von der Vertreterversammlung mit starker Mehrheit (50 von 52 abgegebenen Stimmen) Ass. jur. Meike Gorski-Goebel zur neuen stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden der KZBV gewählt. Sie tritt ab 1. Oktober 2025 ihre neue Aufgabe an.
„Mit Meike Gorski-Goebel haben wir eine fachlich-versierte Persönlichkeit für den Vorstand gewinnen können, die mit ihrer juristischen Expertise die Arbeit im Vorstand gemeinsam mit Martin Hendges und Dr. Karl-Georg Pochhammer sehr gut ergänzen wird. Die zahnmedizinische Versorgung befindet sich in einer schwierigen Situation, der Berufsstand ist mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert. Daher ist es wichtiger denn je, dass die KZBV als vertragszahnärztlicher Selbstverwaltungspartner sich mit klaren Konzepten in die politische Debatte einbringt, um die notwendige Neuausrichtung der Gesundheitspolitik mitzugestalten“, so Dr. Holger Seib, Vorsitzender der Vertreterversammlung der KZBV.
Seit 1999 in der KZV-Welt tätig
Meike Gorski-Goebel ist seit 2015 stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen, wo sie seit 1999 zuvor bereits als Geschäftsführerin und Justitiarin tätig war. Zudem ist sie seit März 2023 stellvertretende Vorsitzende der Vertreterversammlung der KZBV und war Mitglied der AG Frauenförderung der KZBV. Sie stammt aus einer standespolitisch aktiven Zahnärztefamilie im Siegerland. Sie war bereits 2023 als mögliches KZBV-Vorstandsmitglied im Gespräch, hatte damals aber nicht kandidiert.
Zu ihrer Wahl sagte Gorski-Goebel: „Mit ihrem Votum zur neuen stellvertretenden Vorsitzenden der KZBV haben die Vertreterinnen und Vertreter mir ihr großes Vertrauen ausgesprochen – dafür bedanke ich mich. Ich freue mich sehr darauf, gemeinsam mit meinen beiden Vorstandskollegen als starkes Team sowie mit den Fachkolleginnen und -kollegen des Hauses die Interessen des zahnärztlichen Berufsstandes in den kommenden Jahren zu vertreten. Ob es um die Förderung der Niederlassung, den Abbau von Bürokratielasten oder den Ausbau einer praxistauglichen und nutzenstiftenden Digitalisierung geht – die Aufgaben und Herausforderungen, die vor uns liegen sind zweifelsfrei vielfältig. Es gilt, die zahnärztliche Versorgung zukunftsfest zu machen. Umso wichtiger ist es, mit einem gemeinsamen und koordinierten Vorgehen als starker Selbstverwaltungspartner aufzutreten und die vor uns liegenden Aufgaben tatkräftig anzupacken. In diesem Sinne begrüße ich auch das Angebot der neuen Bundesgesundheitsministerin Nina Warken zum Dialog. Denn nur so entstehen gute und auf Dauer angelegte politische Lösungen für die Patientenversorgung.“
Wieder im sanierten und ertüchtigten Zahnärztehaus
Foto: Quintessence News
Der für die Sanierung verantwortliche stellvertretende Vorstandsvorsitzende Dr. Karl-Georg Pochhammer dankte nicht nur den Mitarbeitern, Architekten und Bauunternehmen für den Umbau. Er dankte vor allem den Delegierten als Vertreterinnen und Vertreter der Vertragszahnärzteschaft dafür, dass sie diese Sanierung und die Kosten bewilligt und getragen haben.
Dr. Marion Marschall, Berlin
Alle politischen Beschlüsse sowie die öffentlichen Teile der Reden der Vorstandsmitglieder sind auf der Internetseite der KZBV veröffentlicht.
Mit Material der KZBV.