0,00 €
Zum Warenkorb
  • Quintessence Publishing Deutschland
Filter
3266 Views

Im Durchschnitt steigt die Empfehlung um rund 5 Prozent und variiert nach Berufserfahrung und Qualifikation

(c) YAKOBCHUK VIACHESLAV/Shutterstock.com

Ab dem 1. April 2024 empfiehlt die Zahnärztekammer Nordrhein (ZÄK NR) höhere Beträge für die Vergütung von Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA). Dies hat der Vorstand in seiner Sitzung am 20. März 2024 einstimmig beschlossen.

„Mit der Erhöhung der Vergütungsempfehlung wollen wir deutlich machen: Gute Mitarbeitende verdienen nicht nur Wertschätzung, sondern auch ein gutes Gehalt“, sagt Dr. Thomas Heil, Vizepräsident der Zahnärztekammer Nordrhein.

„Berufsbild ZFA muss erkennbar attraktiver gestaltet werden“

Die Empfehlung soll Praxisinhaberinnen und Praxisinhabern eine Orientierung bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen bieten und die Anpassung der Beträge soll die Abwanderung der Praxismitarbeiter in andere Berufe und Tätigkeitsfelder stoppen. „Das Berufsbild ZFA muss erkennbar attraktiver gestaltet werden. Unser Praxisteam darf sich nicht zur One-Man-Show entwickeln“, so Heil.

So steigen die empfohlenen Vergütungswerte im Durchschnitt um 5 Prozent und liegen über der Vereinbarung zwischen dem Verband medizinischer Fachberufe e.V. und der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen für Zahnmedizinische Fachangestellte in Hamburg, Hessen, Niedersachsen, im Saarland und in Westfalen-Lippe.

Empfehlung variiert nach Qualifikation und Berufserfahrung

Unterteilt wird die Tabelle zur Vergütung einerseits in sechs gehaltlich aufsteigende Tätigkeitsgruppen, angefangen bei ungelernten Arbeitskräften über ausgebildete ZFA bis hin zu fortgebildeten Mitarbeitenden wie Zahnmedizinische Prophylaxeassistenten/-innen (ZMP), Fachwirten/-innen für zahnärztliches Praxismanagement (FZP) und Dentalhygieniker/-innen (DH). Andererseits wird von Berufsanfängern bis zu Mitarbeitenden mit mehr als 28-jähriger Tätigkeit zwischen zehn verschiedenen Stufen der Berufserfahrung unterschieden.

So startet eine frisch ausgelernte ZFA nach Empfehlung mit einem Einstiegsgehalt von 2.415 Euro pro Monat, während für eine DH mit 28 oder mehr Jahren an Berufserfahrung ein Monatsgehalt von 4.143 Euro empfohlen wird. Die Empfehlungen zur monatlichen Vergütung beziehen sich auf eine 40-Stunden-Woche.

Anpassung gilt auch für Ortszuschläge

Da sich Fixkosten wie beispielsweise Miethöhen in Nordrhein mitunter erheblich voneinander unterscheiden, soll es für Kreise und kreisfreie Städte mit hohen beziehungsweise sehr hohen Lebenshaltungskosten einen monatlichen Ortszuschlag geben. Die Einteilung erfolgt anhand der Daten des Deutschlandatlas.

Somit wird für Kreise und kreisfreie Städte mit hohen Lebenshaltungskosten, dazu zählen der Rhein-Kreis-Neuss, die Stadt Leverkusen, der Rhein-Erft-Kreis, der Rheinisch-Bergische Kreis sowie der Rhein-Sieg-Kreis, der Ortszuschlag von 69 Euro auf 72 Euro pro Monat angehoben. Für die kreisfreien Städte mit sehr hohen Lebenshaltungskosten – Bonn, Düsseldorf und Köln – ergibt sich eine Erhöhung des Ortszuschlags von 138 Euro auf 145 Euro pro Monat.

Weitere Gratifikationen oder leistungsbezogene Zulagen sind dagegen nicht Gegenstand der Vergütungsempfehlungen und können individuell zwischen Arbeitgeber/-in und Arbeitnehmer/-in ausgehandelt werden. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass persönliches Engagement und Leistung eines Mitarbeitenden wesentliche Faktoren in der Gehaltsgestaltung sind.

Höhe der Ausbildungsvergütung

Die Empfehlung für die Höhe der Ausbildungsvergütung hatte der Vorstand bereits zum 1. Januar 2024 angepasst. Diese beträgt 975 Euro für das erste Ausbildungsjahr, 1.050 Euro für das zweite Ausbildungsjahr sowie 1.150 Euro für das dritte Ausbildungsjahr.

Daniel Schrader, ZÄK Nordrhein

Reference: Praxisführung Team Nachrichten

AdBlocker active! Please take a moment ...

Our systems reports that you are using an active AdBlocker software, which blocks all page content to be loaded.

Fair is fair: Our industry partners provide a major input to the development of this news site with their advertisements. You will find a clear number of these ads at the homepage and on the single article pages.

Please put www.quintessence-publishing.com on your „adblocker whitelist“ or deactivate your ad blocker software. Thanks.

More news

  
11. Jul 2024

„Ich könnte mir vorstellen, auch Mentor zu sein“

Erfolgreich selbstständig als Zahnarzt mit sozialem Engagement – Dr. André Wöhner ist Gast in Folge #16 von Dental Minds
8. Jul 2024

Die Zukunft der Praxissoftware liegt in der Cloud

Open Telekom Cloud für DS4 von Dampsoft – viele Vorteile für die Praxis
4. Jul 2024

Kennen Sie Ihre Signaturstärken?

Dr. Susanne Woitzik über einzigartige Stärken und ihren gezielten Einsatz auch im Team – kostenfrei an neuer Studie teilnehmen und profitieren
2. Jul 2024

Totalprothetik mit Gewinn?

Neue Workshop-Serie mit Dr. Jürgen Wahlmann – Vom ungeliebten Verlustbringer zum profitablen Standbein
26. Jun 2024

Bessere Möglichkeiten für lebenslanges Lernen schaffen

DIE zur „Bildung in Deutschland 2024“: Es besteht weiterhin bildungspolitischer Handlungsbedarf
25. Jun 2024

Wie individuell ist die Individualprophylaxe heute noch?

DH Birgit Schlee warnt vor der Gefahr, dass sich die Prophylaxe wieder zur „Gießkannenprophylaxe“ entwickelt
25. Jun 2024

Kündigung ohne Abmahnung

RA Alexander Bredereck erklärt, warum es auch auf die Dauer der Beschäftigung und das Verhalten ankommt
25. Jun 2024

DDS.Berlin: Erste Digital Dentistry Show startet nächstes Wochenende

Neue Messe mit ausschließlich digitalen Technologien bietet mehr als 70 Ausstellende aus 12 Ländern