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Flächendeckende vertragszahnärztliche Versorgung sicherstellen – Unterstützung für Neuniederlassung, Praxisübernahme, Anstellung

(c) grebeshkovmaxim/Shutterstock.com

Nicht nur der demografische Wandel sorgt dafür, dass es in einige Regionen der Bundesrepublik Deutschland – nicht nur in den östlichen Bundesländern – schon jetzt oder perspektivisch zu wenig Vertragszahnärzte gibt, um die gewohnte flächendeckende Versorgung sicherzustellen und aufrecht zu erhalten. Seit 2020 haben daher auch die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) gesetzlich verankert die Möglichkeit, nach Paragraf 105 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) Maßnahmen zu ergreifen, um dem entgegenzuwirken. Dazu gehört ein Strukturfonds zur Finanzierung von Fördermaßnahmen.

Die KZV Hessen hat auf ihrer 11. ordentlichen Vertreterversammlung am 24. Juni 2022 in Frankfurt einen solchen Strukturfonds zur Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung und zur Abwendung von Versorgungsengpässen in Hessen beschlossen. Die Förderrichtlinie und entsprechende Regelungen treten am 1. Januar 2023 in Kraft, so die KZV.

Neuniederlassungen, Praxisübernahmen oder Anstellungen

Durch die Bereitstellung von Finanzmitteln sollen gezielt Neuniederlassungen oder Praxisübernahmen sowie Anstellungen von Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzten in bestimmten Planungsbereichen gefördert werden, heißt es. Dabei wird zudem differenziert zwischen „besonders förderfähigen“ beziehungsweise „förderfähigen“ Regionen, die noch festgelegt werden müssen.

Halbjährliche Festlegung der Fördergebiete

Die Festlegung dieser Fördergebiete erfolgt halbjährlich zum 1. Januar und zum 1. Juli eines jeden Jahres durch den Vorstand der KZV Hessen. Dafür wird ein „Strukturfonds-Versorgungsgrad“ ermittelt, in den sowohl die Altersstruktur der im Gebiet niedergelassenen Vertragszahnärzteschaft als auch andere infrastrukturelle Faktoren einfließen können. Um die betroffenen Planungsbereiche kleinräumig betrachten zu können, wird dieser Versorgungsgrad zudem auf Gemeindeebene berechnet, sodass eine Differenzierung der Fördersummen möglich ist. Diese Ermittlungen laufen derzeit noch.

Alle Informationen auf der Website der KZVH

Die Ermittlung der Fördergebiete steht noch aus und wird nach Abschluss der Berechnungen auf der KZVH-Website veröffentlicht. Anträge auf Förderung können erst nach Festlegung der Fördergebiete gestellt werden.

Hinterlegt sind bereits die Förderrichtlinie und die Regelung, wie der anteilige Beitrag der hessischen Vertragszahnärzteschaft zum Strukturfonds aufgebracht wird, die am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Die KZV Hessen und die Krankenkassen stellen Finanzmittel zu gleichen Teilen in den Strukturfonds ein, der Anteil der KZV Hessen beträgt im Jahr 2023 0,1 Prozent der Gesamtvergütungen.

Eigene Ansprechpartnerin in der KZV

Wer sich zukünftig in Hessen in einem förderfähigen Gebiet niederlassen oder eine Vertragszahnärztin oder einen Vertragszahnarzt anstellen möchte, kann sich gerne direkt an Elena Schuchart, Ansprechpartnerin für den Bereich Versorgungsförderung der KZVH, wenden. Sie ist telefonisch unter (069) 6607-394 oder per E-Mail zu erreichen.

 

Reference: med.dent.magazin Praxisführung Politik Praxis Nachrichten

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