0,00 €
Zum Warenkorb
  • Quintessence Publishing Deutschland
Filter
2695 Views

Ordnungsgemäße Aufklärung muss auch durch Zeugen belegt werden können

Die Grundregel in einem Prozess zwischen dem Patienten und seinem Zahnarzt lautet: Der Patient muss den Behandlungsfehler, der Zahnarzt seine ordnungsgemäße Aufklärung beweisen. Reicht dazu aber auch die Vorlage eines vom Patienten unterschriebenen Aufklärungsbogens aus?

Gute Patientendokumentation von Vorteil

Zunächst: Der Zahnarzt kann natürlich seine ordnungsgemäße Aufklärung des Patienten durch Vorlage seiner Patientendokumentation beweisen, wenn sein Eintrag dort gewissen Anforderungen genügt. Was gilt aber, wenn er – wie so oft – dort nichts notiert hat?

Unterzeichneter Aufklärungsbogen reicht nicht aus

Verfügt der Zahnarzt über einen unterzeichneten Aufklärungsbogen, so reicht dessen Vorlage allein nicht aus. Denn dieser Aufklärungsbogen beweist nur, dass ein Patient einen solchen Bogen unterschrieben hat. Er belegt aber grundsätzlich nicht, dass das Gespräch entsprechend aufgeklärt hat. Der Aufklärungsbogen wird daher nur als Indiz für ein solches Gespräch betrachtet.

Kammergericht Berlin verlangte Zeugen

Das Kammergericht Berlin hat zu Recht in einem Urteil vom 12. März 2018 (Az.: 20 U 127/16) verlangt, dass der für eine Aufklärung notwendige Gesprächsinhalt durch einen Zeugen bewiesen werden muss. Nach Lage der Dinge muss also der Zahnarzt das Zeugnis der anwesenden Stuhlassistentin/Praxismitarbeiterin anbieten.

Ständige Aufklärungspraxis bezeugen

Kann sich die Mitarbeiterin nicht mehr an das konkrete Gespräch erinnern, hilft aber folgender ,,Trick“: Es reicht meistens aus, wenn die Mitarbeiterin bei Gericht erklärt, dass der Zahnarzt in vergleichbaren Fällen stets und ausnahmslos immer in der gleichen Weise aufklärt. Um das auch erfolgreich bei Gericht durchzubringen, bedarf es mitunter intensiver Gespräche vor dem Prozess. Also auch hier gilt wieder: Glück auf!

Die bessere Lösung ist hier – wie in viele Fällen – unbestritten aber die korrekte und ausnahmslose Dokumentation auch der Aufklärung in der Patientenakte.

RA Frank Ihde, Rechtsanwalt und Notar, Hannover

Frank Ihde, Rechtsanwalt und Notar

Rechtsanwalt und Notar Frank Ihde, Hannover (Jahrgang 1954), studierte Rechtswissenschaften in Berlin und Göttingen. Seit fast 25 Jahren ist er praktizierender Rechtsanwalt auf dem Gebiet des Arzt- und Medizinrechtes. Neben seiner Tätigkeit als Anwalt hat er jahrelange Erfahrung als Geschäftsführer des Berufsverbandes der Augenoptiker im Umgang mit Krankenkassen und auf dem Gebiet des Sozialversicherungsrechtes gesammelt. Seit 1996 hat er sich auf dem Gebiet des Zahnarztrechtes durch viele Publikationen und Seminare einen Namen gemacht. Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein sowie seit 2004 Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht e.V. Die Notarbestellung erfolgte im Jahr 2002. Zum Mandantenstamm der Kanzlei Ihde&Coll zählen neben den Zahnärzten und Humanmedizinern auch verschiedene Kliniken. (Foto: Ihde)


Titelbild: Ocskay Mark/Shutterstock.com
Reference: Kanzlei Ihde&Coll Dokumentation Team

AdBlocker active! Please take a moment ...

Our systems reports that you are using an active AdBlocker software, which blocks all page content to be loaded.

Fair is fair: Our industry partners provide a major input to the development of this news site with their advertisements. You will find a clear number of these ads at the homepage and on the single article pages.

Please put www.quintessence-publishing.com on your „adblocker whitelist“ or deactivate your ad blocker software. Thanks.

More news

  
12. Nov 2024

Muss ich eigentlich validieren?

Mathias Lange gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Validierung
29. Oct 2024

„Viele Themen lassen sich in der Cloud besser abbilden“

Datenschutz, Datensicherheit, digitale Anwendungen – Stefan Mühr spricht in Folge #19 von „Dental Minds“ über die Zukunft von Praxisverwaltungssystemen zwischen Cloud und TI
30. Sep 2024

Keine Pflicht zur Wiedereinbestellung von Patienten

Verantwortung liegt beim Patienten – bei Recall-System Versand der Erinnerung dokumentieren
4. Sep 2024

Platzsparwunder für die Zahnarztpraxis

Lisa Mini ist das „Rennauto“ unter den Typ-B-Sterilisatoren von W&H
3. Sep 2024

Elektronische Gebrauchsanweisungen (eIFUs) sind nachhaltiger und sicherer

BVMed-Factsheet informiert über Vorteile der eIFUs für Medizinprodukte
30. Aug 2024

MIO als digitale Revolution

Was Medizinische Informationsobjekte (MIO) können – und für wen sie entwickelt wurden
20. Aug 2024

Mobile Scanstation mit ausgezeichnetem Design

Planmeca Imprex gewinnt den Red Dot Award 2024 in der Sparte Produktdesign
16. Aug 2024

DZR Blaue Ecke – GOZ 2290: Das gilt für die Abrechnung

Wenn der Leistungstext den Passus „und Ähnliches“ enthält