0,00 €
Zum Warenkorb
  • Quintessence Publishing Deutschland
Filter
1744 Views

LSG Neustrelitz hebt sachlich-rechnerische Berichtigung nach erfolgter Schätzung auf

Kassenzahnärztliche Vereinigungen (KZVen) ersparen sich immer wieder gerne die mit der einzelfallbezogenen Berichtigung der Abrechnung verbundene Arbeit und ziehen es vor, das gesamte Quartalshonorar „nach Gutsherrenart“ einfach zu schätzen. Voraussetzung war, dass dem Zahnarzt eine einzige wenigstens grob fahrlässige falsche Abrechnung nachzuweisen war.

In einem solchen Fall war nach sehr alter Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) aus dem Jahr 1997 die so genannte Sammelerklärung des Zahnarztes unwirksam, so dass das Honorar des Zahnarztes laut BSG im Wege der Schätzung oft auf den Landesdurchschnitt gekürzt werden durfte.

Keine Regelung im alten Primärkassen-BMV

Das Landessozialgericht (LSG) Neustrelitz hat nun auf Antrag von Ihde & Coll. im Wege einer Eilentscheidung erklärt, dass dafür wahrscheinlich die Rechtsgrundlage fehlte. Denn der alte Bundesmantelvertrag für den Primär–Kassenbereich sah – anders als der für den Ersatzkassenbereich einschlägige Vertrag – diese Verfahrensweise nicht vor. Das LSG neigt dazu, diese Regelungslücke nicht zu schließen.

Hoffnung auf Korrektur

Praktisch ergibt sich daraus, dass jedenfalls bis zum 30. Juni 2018 (danach gilt der neue kassenübergreifende Bundesmantelvertrag) erfolgte Berichtigungen nicht zulässig waren. Da oftmals sehr hohe Kürzungen mit dieser Verfahrensweise verbunden waren, dürfte bei vielen Zahnärzten die berechtigte Hoffnung bestehen, dass solche Kürzungen zurückgenommen werden müssen.

Widerspruch oder Wiederaufnahmeantrag

Voraussetzung ist natürlich, dass der Zahnarzt Widerspruch gegen eine solche Entscheidung eingelegt hat. Hat er dies nicht getan, kommt aber gegebenenfalls ein Wiederaufnahmeantrag in Frage. Das müsste in jedem einzelnen Fall gesondert geprüft werden.

RA Frank Ihde, Rechtsanwalt und Notar, Hannover

Frank Ihde, Rechtsanwalt und Notar

Rechtsanwalt und Notar Frank Ihde, Hannover (Jahrgang 1954), studierte Rechtswissenschaften in Berlin und Göttingen. Seit fast 25 Jahren ist er praktizierender Rechtsanwalt auf dem Gebiet des Arzt- und Medizinrechtes. Neben seiner Tätigkeit als Anwalt hat er jahrelange Erfahrung als Geschäftsführer des Berufsverbandes der Augenoptiker im Umgang mit Krankenkassen und auf dem Gebiet des Sozialversicherungsrechtes gesammelt. Seit 1996 hat er sich auf dem Gebiet des Zahnarztrechtes durch viele Publikationen und Seminare einen Namen gemacht. Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein sowie seit 2004 Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht e.V. Die Notarbestellung erfolgte im Jahr 2002. Zum Mandantenstamm der Kanzlei Ihde &Coll. zählen neben den Zahnärzten und Humanmedizinern auch verschiedene Kliniken. (Foto: Ihde)


Titelbild: echoevg/Shutterstock.com
Reference: Kanzlei Ihde&Coll Praxis Praxisführung

AdBlocker active! Please take a moment ...

Our systems reports that you are using an active AdBlocker software, which blocks all page content to be loaded.

Fair is fair: Our industry partners provide a major input to the development of this news site with their advertisements. You will find a clear number of these ads at the homepage and on the single article pages.

Please put www.quintessence-publishing.com on your „adblocker whitelist“ or deactivate your ad blocker software. Thanks.

More news

  
22. Jul 2024

Kurz und knapp

Kurznachrichten und Informationen aus der (dentalen) Welt – Juli 2024
18. Jul 2024

So testet Stiftung Warentest Zahnzusatzversicherungen

Es wurden mehr als 280 Tarife berücksichtigt – aktuelle Testergebnisse in Finanztest 8/2024 veröffentlicht
18. Jul 2024

Immer up to date mit dem neuen Newsbereich

Permadental liefert mit „News und Updates“ kontinuierlich Neuigkeiten für dentale Fachleute
17. Jul 2024

PKV-Stellungnahme zum BIPAM

Aufbruch in Prävention und Gesundheitsförderung sowie transparente und gut strukturierte Zuständigkeiten gefordert
17. Jul 2024

Furtner Dental-Technik GmbH nun Teil der Flemming-Gruppe

„Bekenntnis zu Exzellenz, Verantwortung und hohen Qualitätsstandards in der Zahntechnik“
16. Jul 2024

Oberflächenanästhesie gegen die Angst vor der Spritze

Xylonor Spray N 15 %: In der dentalen Schmerzkontrolle müssen keine Kompromisse eingegangen werden
15. Jul 2024

Zahnärzte: Wirtschaftliche Stimmung verbessert

2. Quartal 2024: Für Negativ-Stimmung sorgen vor allem Entscheidungen von Politik und Selbstverwaltung
11. Jul 2024

„Ich könnte mir vorstellen, auch Mentor zu sein“

Erfolgreich selbstständig als Zahnarzt mit sozialem Engagement – Dr. André Wöhner ist Gast in Folge #16 von Dental Minds