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Die CGM Dentalsysteme reagiert stets auf rechtliche Erfordernisse und Kundenwünsche

(c) shutterstock.com/Monster Ztudio

Mit ihren Neuerungen für ihre bewährte, modular aufgebaute Praxissoftware „CGM Z1.PRO“ stellte die CGM Dentalsysteme bei einer Pressekonferenz im September erneut unter Beweis, wie dynamisch, kunden- und zukunftsorientiert ihre Mitarbeitenden agieren. Um neue Module und Updates optimal auf die Bedürfnisse von Kund:innen hin zu entwickeln, berücksichtigt das Koblenzer Unternehmen stets Anregungen von Kundenseite bei der Kreation und Verbesserung seiner Lösungen.

Mit schlüssigem Konzept besser versorgen

So entwickelte die CGM Dentalsysteme für die seit dem 1. Juli 2021 geltende PAR-Richtlinie, die eine systematische Behandlung von Parodontitis und anderen Parodontalerkrankungen ermöglicht, das neue „CGM Z1.PRO UPT/PAR Modul“, das Sabine Zude, Geschäftsführerin der CGM Dentalsysteme GmbH, den anwesenden Medienvertreter:innen präsentierte.
Eine Antiinfektiöse beziehungsweise Chirurgische Therapie erstreckt sich in der Regel über einen Zeitraum von zwei Jahren. Für Praxen ohne PAR-Konzept ist deshalb jetzt der richtige Zeitpunkt gekommen, ein schlüssiges Behandlungskonzept in den Praxisalltag zu implementieren, um so Patient:innen optimal versorgen zu können. Hier erweist sich das neue „Z1.PRO UPT/PAR Modul“ als hilfreich.

CGM Z1.PRO: Spart Arbeit, Platz und Papier

Im Juli dieses Jahres wurde das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (kurz EBZ) für alle Zahnarztpraxen eingeführt. Der Austausch der relevanten Informationen zwischen Zahnarztpraxis und Krankenkassen erfolgt beim EBZ über den Dienst Kommunikation im Medizinwesen, kurz KIM. Genau dieses Erstellen und Versenden verschiedener elektronischer Dokumente ist mit „CGM Z1.PRO“ kinderleicht. Eine übersichtliche Benutzeroberfläche sowie durchdachte Workflows und Voreinstellungen machen hier die ersten Schritte besonders einfach, wie Zude bei ihrer Präsentation zeigte. Zudem ist der elektronische Versand sicher, schnell und kann direkt aus der Praxisverwaltungssoftware heraus vorgenommen werden. Wenn zum 1. Januar 2023 die flächendeckende und ausschließliche Nutzung des elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahrens für alle Zahnarztpraxen Pflicht wird, sind Praxen also mit „CGM Z1.PRO“  bereits heute bestens für alle Änderungen gewappnet, die da kommen.

Reference: Praxis

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