0,00 €
Zum Warenkorb
  • Quintessence Publishing Deutschland
Filter
1874 Views

Bundessozialgericht entscheidet auch über Beitragspflicht von Stipendien

Doktoranden, die ihr Promotionsstudium nach Abschluss eines Hochschulstudiums aufnehmen, können nicht von der kostengünstigen Krankenversicherung als Student in der gesetzlichen Krankenversicherung profitieren. Das hat der 12. Senat des Bundessozialgerichts Anfang Juni entschieden. Die Kasseler Richter haben die Revisionen der Kläger zurückgewiesen und die Entscheidungen der Vorinstanzen bestätigt (Aktenzeichen: B 12 KR 15/16 R und B 12 KR 1/17 R).

Begriff „Student“ in der GKV enger verwendet

Der in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung verwendete Begriff des eingeschriebenen Studenten ist nicht deckungsgleich mit den hochschulrechtlichen Begrifflichkeiten. Nach der Gesetzessystematik ist der Anordnung der Versicherungspflicht für Studenten zweierlei immanent. Zum einen ein Ausbildungsbezug. Zum anderen das Anknüpfen an ein untechnisch gesprochen geregeltes Studium, also an einen Studiengang mit vorgegebenen Inhalten, der regelmäßig mit einem förmlichen Abschluss endet.

Promotionsstudium dient wissenschaftlicher Qualifikation

Beides ist jedenfalls bei einem Erststudium, aber auch bei einem Zweit-, Aufbau- oder Erweiterungsstudium - durchaus auch bei einem Masterstudiengang – erfüllt, nicht aber in vergleichbarem Umfang bei einem im Anschluss an ein abgeschlossenes Hochschulstudium durchgeführten Promotionsstudium. Denn dieses dient in erster Linie dem Nachweis der wissenschaftlichen Qualifikation nach Abschluss des Studiums.

Sachkostenpauschale ist beitragspflichtig

Im zweiten Fall hat der Senat entschieden, dass eine im Rahmen eines Promotionsstipendiums zugewandte Sachkostenpauschale, die zur Deckung des allgemeinen Lebensunterhalts verwendet werden kann, für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Kranken- und in der sozialen Pflegeversicherung beitragspflichtig ist. Maßgeblich ist, inwieweit die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Mitglieds verbessert wird. Nur ganz ausnahmsweise unterfallen dabei bestimmte Einkünfte nicht der Beitragspflicht. Die der Klägerin gewährte Sachkostenpauschale gehört nicht dazu.

Rechtslage zur studentischen Krankenversicherung


Paragraf 5 Absatz 1 SGB V
Versicherungspflichtig sind […]


9. Studenten, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen eingeschrieben sind, unabhängig davon, ob sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, wenn für sie auf Grund über- oder zwischenstaatlichen Rechts kein Anspruch auf Sachleistungen besteht, bis zum Abschluss des vierzehnten Fachsemesters, längstens bis zur Vollendung des dreißigsten Lebensjahres; Studenten nach Abschluss des vierzehnten Fachsemesters oder nach Vollendung des dreißigsten Lebensjahres sind nur versicherungspflichtig, wenn die Art der Ausbildung oder familiäre sowie persönliche Gründe, insbesondere der Erwerb der Zugangsvoraussetzungen in einer Ausbildungsstätte des Zweiten Bildungswegs, die Überschreitung der Altersgrenze oder eine längere Fachstudienzeit rechtfertigen, […]


Paragraf 240 Absatz 1 SGB V


(1)Für freiwillige Mitglieder wird die Beitragsbemessung einheitlich durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen geregelt. (2)Dabei ist sicherzustellen, dass die Beitragsbelastung die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des freiwilligen Mitglieds berücksichtigt; sofern und solange Mitglieder Nachweise über die beitragspflichtigen Einnahmen auf Verlangen der Krankenkasse nicht vorlegen, gilt als beitragspflichtige Einnahmen für den Kalendertag der dreißigste Teil der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze (Paragraf 223).


Titelbild: Shutterstock/ITTIGallery
Reference: Bundessozialgericht Kassel Wirtschaft Bunte Welt

AdBlocker active! Please take a moment ...

Our systems reports that you are using an active AdBlocker software, which blocks all page content to be loaded.

Fair is fair: Our industry partners provide a major input to the development of this news site with their advertisements. You will find a clear number of these ads at the homepage and on the single article pages.

Please put www.quintessence-publishing.com on your „adblocker whitelist“ or deactivate your ad blocker software. Thanks.

More news

  
17. Jul 2025

Die „sprechende Dokumentation“ wird viel Zeitersparnis bringen

Interview mit Sabine Zude, Geschäftsführerin der CGM Dentalsysteme, über aktuelle Themen wie KI, Cloud, eLABZ und neue Services
16. Jul 2025

„Entwicklungen im Gesundheitswesen aktiv mitgestalten“

BFS-Kampagne: „André taucht ein“ soll offenen Dialog über die Zukunft der Zahnmedizin fördern
15. Jul 2025

Ingo Scholten sagt Tschüss

Abschied nach 34 Jahren bei Shofu – „immer ein verlässlicher und innovativer Impulsgeber“
14. Jul 2025

Die GKV als schwarze Kasse der Regierungen

Warum auch die neue Koalition bei der Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen mogeln wird – die Analyse von Dr. Uwe Axel Richter
14. Jul 2025

Drohendes Riesendefizit: Darlehen sollen Kassen Luft verschaffen

Kassen und auch Bundesregierung rechnen mit noch größerem Finanzloch in der GKV – noch keine Reformgesetze in Sicht
14. Jul 2025

Kurz und knapp

Kurznachrichten und Informationen aus der (dentalen) Welt – Juli 2025
14. Jul 2025

Information und Unterstützung für die Praxen an der Basis

ZA eG und DZV e.V. setzen mit gemeinsamer Veranstaltung Impulse für die Zukunft von Zahnmedizin und Zahnarztpraxis
10. Jul 2025

„Wir geben uns nie mit dem Status Quo zufrieden“

Daniel P. Grotzer im Interview zur Bedeutung der Professionals, zur iO-Technologie und der Zukunft der OR-Technologie