0,00 €
Zum Warenkorb
  • Quintessence Publishing Deutschland
Filter
1811 Views

Bundessozialgericht entscheidet auch über Beitragspflicht von Stipendien

Doktoranden, die ihr Promotionsstudium nach Abschluss eines Hochschulstudiums aufnehmen, können nicht von der kostengünstigen Krankenversicherung als Student in der gesetzlichen Krankenversicherung profitieren. Das hat der 12. Senat des Bundessozialgerichts Anfang Juni entschieden. Die Kasseler Richter haben die Revisionen der Kläger zurückgewiesen und die Entscheidungen der Vorinstanzen bestätigt (Aktenzeichen: B 12 KR 15/16 R und B 12 KR 1/17 R).

Begriff „Student“ in der GKV enger verwendet

Der in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung verwendete Begriff des eingeschriebenen Studenten ist nicht deckungsgleich mit den hochschulrechtlichen Begrifflichkeiten. Nach der Gesetzessystematik ist der Anordnung der Versicherungspflicht für Studenten zweierlei immanent. Zum einen ein Ausbildungsbezug. Zum anderen das Anknüpfen an ein untechnisch gesprochen geregeltes Studium, also an einen Studiengang mit vorgegebenen Inhalten, der regelmäßig mit einem förmlichen Abschluss endet.

Promotionsstudium dient wissenschaftlicher Qualifikation

Beides ist jedenfalls bei einem Erststudium, aber auch bei einem Zweit-, Aufbau- oder Erweiterungsstudium - durchaus auch bei einem Masterstudiengang – erfüllt, nicht aber in vergleichbarem Umfang bei einem im Anschluss an ein abgeschlossenes Hochschulstudium durchgeführten Promotionsstudium. Denn dieses dient in erster Linie dem Nachweis der wissenschaftlichen Qualifikation nach Abschluss des Studiums.

Sachkostenpauschale ist beitragspflichtig

Im zweiten Fall hat der Senat entschieden, dass eine im Rahmen eines Promotionsstipendiums zugewandte Sachkostenpauschale, die zur Deckung des allgemeinen Lebensunterhalts verwendet werden kann, für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Kranken- und in der sozialen Pflegeversicherung beitragspflichtig ist. Maßgeblich ist, inwieweit die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Mitglieds verbessert wird. Nur ganz ausnahmsweise unterfallen dabei bestimmte Einkünfte nicht der Beitragspflicht. Die der Klägerin gewährte Sachkostenpauschale gehört nicht dazu.

Rechtslage zur studentischen Krankenversicherung


Paragraf 5 Absatz 1 SGB V
Versicherungspflichtig sind […]


9. Studenten, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen eingeschrieben sind, unabhängig davon, ob sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, wenn für sie auf Grund über- oder zwischenstaatlichen Rechts kein Anspruch auf Sachleistungen besteht, bis zum Abschluss des vierzehnten Fachsemesters, längstens bis zur Vollendung des dreißigsten Lebensjahres; Studenten nach Abschluss des vierzehnten Fachsemesters oder nach Vollendung des dreißigsten Lebensjahres sind nur versicherungspflichtig, wenn die Art der Ausbildung oder familiäre sowie persönliche Gründe, insbesondere der Erwerb der Zugangsvoraussetzungen in einer Ausbildungsstätte des Zweiten Bildungswegs, die Überschreitung der Altersgrenze oder eine längere Fachstudienzeit rechtfertigen, […]


Paragraf 240 Absatz 1 SGB V


(1)Für freiwillige Mitglieder wird die Beitragsbemessung einheitlich durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen geregelt. (2)Dabei ist sicherzustellen, dass die Beitragsbelastung die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des freiwilligen Mitglieds berücksichtigt; sofern und solange Mitglieder Nachweise über die beitragspflichtigen Einnahmen auf Verlangen der Krankenkasse nicht vorlegen, gilt als beitragspflichtige Einnahmen für den Kalendertag der dreißigste Teil der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze (Paragraf 223).


Titelbild: Shutterstock/ITTIGallery
Reference: Bundessozialgericht Kassel Wirtschaft Bunte Welt

AdBlocker active! Please take a moment ...

Our systems reports that you are using an active AdBlocker software, which blocks all page content to be loaded.

Fair is fair: Our industry partners provide a major input to the development of this news site with their advertisements. You will find a clear number of these ads at the homepage and on the single article pages.

Please put www.quintessence-publishing.com on your „adblocker whitelist“ or deactivate your ad blocker software. Thanks.

More news

  
21. Nov 2024

Vom regionalen Depot zum überregionalen Familienunternehmen

Jürgen Richter tritt nach 56 Jahren von der Geschäftsleitung bei „GERL.“ zurück
19. Nov 2024

Ärzte ohne Grenzen geben bei Voco Einblicke in ihre Arbeit

Dentalhersteller spendet auch in diesem Jahr 20.000 Euro an die Hilfsorganisation
18. Nov 2024

Kurz und knapp

Kurznachrichten und Informationen aus der (dentalen) Welt – November 2024
15. Nov 2024

Mehr als 1,3 Millionen verkaufte Implantate in Deutschland

Implantate bleiben ein bedeutender Faktor im Markt – Armin Vollmer übernimmt von Martin Lugert den Vorsitz des VDDI-Arbeitskreises Dentalimplantate
15. Nov 2024

Dentaurum bleibt dem Standort Deutschland treu

Dentalunternehmen investiert umfassend in Standort Ispringen
14. Nov 2024

30 Jahre VDDS – ein Grund zum Feiern

Ein Rückblick auf drei Jahrzehnte Softwareentwicklung und Arbeit im Dienst der deutschen Zahnmedizin
8. Nov 2024

DANK fordert: Kindergesundheit endlich politisch ernstnehmen

Nach aktuellen Studien ist der Zuckerkonsum in den ersten 1.000 Tagen entscheidend für die Gesundheit im Erwachsenenalter
8. Nov 2024

Forschungs- und Entwicklungskapazitäten erweitert

Solventum eröffnet hochmodernes Biolabor am Standort in Wuppertal – Investition in Innovation