0,00 €
Zum Warenkorb
  • Quintessence Publishing Deutschland
Filter
2245 Views

Ab Oktober 2020 tritt die Vereinfachte Verordnung von Heilmitteln durch Zahnärzte in Kraft

Die Verordnung von Heilmitteln durch Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte wird ab 1. Oktober deutlich vereinfacht, teilte die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) am 21. Juli mit. Entsprechende Änderungen der zahnärztlichen Heilmittel-Richtlinie hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) zuvor unter maßgeblicher Mitwirkung der KZBV beschlossen. Im Mittelpunkt entsprechender Beratungen des G-BA standen die Umsetzung geänderter gesetzlicher Vorgaben, mit denen die Verordnungssystematik für Heilmittel im zahnärztlichen und ärztlichen Bereich neu geregelt wurde. Nachdem das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den G-BA-Beschluss vom 14. Mai dieses Jahres am 16. Juli nicht beanstandet hat, können die Änderungen der zahnärztlichen Heilmittel-Richtlinie wie geplant zum 1. Oktober 2020 in Kraft treten. Der Beschluss des G-BA kann hier abgerufen werden.

„Orientierende Behandlungsmenge“

Als stimmberechtige Trägerorganisation hatte die KZBV in den Verhandlungen im G-BA zuvor erreicht, dass die Besonderheiten der Heilmittelverordnung in der zahnärztlichen Versorgung gewahrt werden und das Verordnungsgeschehen für Zahnärztinnen, Zahnärzte und Patienten zugleich bürokratieärmer und versorgungsnäher ausgestaltet wird. So wird die bisherige Regelfallsystematik künftig durch eine „orientierende Behandlungsmenge“ abgelöst. Diese gibt Zahnärzten die Möglichkeit, die Verordnung von Heilmitteln noch fokussierter auf die Bedarfe des jeweiligen Einzelfalls abzustellen. Das bisher notwendige Genehmigungsverfahren bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls entfällt. Die KZBV hatte im G-BA auch dafür gesorgt, dass Heilmittel in zahnmedizinisch notwendigen Fällen ab Oktober auch als sogenannte Doppelbehandlung erbracht werden können. Der Beginn der Heilmittelbehandlung wird zudem von 14 auf 28 Tage verlängert.

Eigenständigkeit der Verordner gestärkt

Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV, erklärt: „Mit diesen Neuregelungen führen wir das Erfolgsmodell der eigenständigen zahnärztlichen Heilmittel-Richtlinie weiter. Heilmittel können in den Praxen jetzt noch passgenauer und zugleich bürokratieärmer verordnet werden. Das ist eine gute Nachricht für Zahnarztpraxen und ein wichtiger Baustein für die Versorgung unserer Patientinnen und Patienten.“

Martin Hendges, stellv. Vorsitzender des Vorstandes der KZBV: „Uns war es ein wichtiges Anliegen, die zahnmedizinischen Besonderheiten im Versorgungsgeschehen zu berücksichtigen. Wir freuen uns sehr, dass der Wert einer eigenständigen vertragszahnärztlichen Versorgung vom G-BA anerkannt wird und angemessen Niederschlag in seinen Richtlinienbeschlüssen findet.“

Hintergrund: Die zahnärztliche Heilmittel-Richtlinie

Die zahnärztliche Heilmittel-Richtlinie ist seit Juli 2017 in Kraft. Mit dieser verbindlichen Rechtsgrundlage, die von der KZBV im G-BA durchgesetzt worden war, können Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte Heilmittel im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnen. Der Heilmittel-Katalog ist fachlich auf die spezifischen Erfordernisse der zahnärztlichen Versorgung zugeschnitten. Heilmittel können hiernach bei krankheitsbedingten strukturellen/funktionellen Schädigungen des Mund- und Kieferbereichs verordnet werden. Näheres ergibt sich aus dem Heilmittelkatalog Zahnärzte, der Bestandteil der Richtlinie ist. Darin ist festgelegt, welche Heilmittel in welchem Umfang und bei welchen Erkrankungen verordnet werden dürfen. Zu den verordnungsfähigen Heilmitteln gehören demnach Maßnahmen der Physiotherapie, der physikalischen Therapie sowie der Sprech- und Sprachtherapie.

Titelbild: Wavebreakmedia/Shutterstock
Reference: KZBV Politik Nachrichten Patientenkommunikation

AdBlocker active! Please take a moment ...

Our systems reports that you are using an active AdBlocker software, which blocks all page content to be loaded.

Fair is fair: Our industry partners provide a major input to the development of this news site with their advertisements. You will find a clear number of these ads at the homepage and on the single article pages.

Please put www.quintessence-publishing.com on your „adblocker whitelist“ or deactivate your ad blocker software. Thanks.

More news

  
22. Nov 2024

Kurz und knapp

Kurznachrichten und Informationen aus der (dentalen) Welt – November 2024
22. Nov 2024

ZFA-Tarifrunde ist gestartet

vmf: ZFA-Durchschnittsgehalt liegt unterhalb der Angemessenheitsschwelle der Europäischen Mindestlohnrichtlinie
18. Nov 2024

Die Anliegen der aktiven Zahnärzteschaft vertreten

Die verkleinerte Bundesversammlung sollte nun auch jünger und repräsentativer für die Zahnärztinnen und Zahnärzte in der Praxis werden
18. Nov 2024

„Wir müssen gemeinsam agieren“

Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer beschließt Verkleinerung – neue Weiterbildungsordnung, GOZ und Resolutionen
18. Nov 2024

Etablierung eines positiven, vertrauensvollen Arbeitsumfelds

BZÄK-Statement zur Bindung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Zahnarztpraxen
14. Nov 2024

Nicht davon abhalten lassen, in die Selbstständigkeit zu gehen

Gesundheitspolitik, Spielräume der Standespolitik und Angebote für den Nachwuchs: der KZVB-Vorstandsvorsitzende Martin Hendges zu Gast bei „Dental Minds“
14. Nov 2024

30 Jahre VDDS – ein Grund zum Feiern

Ein Rückblick auf drei Jahrzehnte Softwareentwicklung und Arbeit im Dienst der deutschen Zahnmedizin
11. Nov 2024

Die Ampel scheitert im Gesundheitswesen am schlechten Management des Ministers

Noch stehen Sieger und Verlierer des Ampel-Endes nicht fest und auch Karl Lauterbach ist noch nicht für immer Geschichte – die Kolumne von Dr. Uwe Axel Richter