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Schriftliches Abstimmungsverfahren abgeschlossen – Pressekonferenz am 16. Oktober 2020

Dr. Marion Marschall

Dr. Marion Marschall

Die Resolutionen sind beschlossen, der Vorstand entlastet und auch der Haushalt ging durch: Der Bundesvorstand des Freien Verbands Deutscher Zahnärzte (FVDZ) zeigt sich zufrieden mit der Abstimmung der Delegierten der Hauptversammlung (HV), die diesmal in besonderer Form stattfand. Am 9. Oktober 2020 wurde in der Geschäftsstelle in Bonn die Abstimmung ausgezählt.

Die Delegierten der HV seien mit großer Mehrheit den drei vom Bundesvorstand und dem Erweiterten Bundesvorstand vorgelegten Resolutionen gefolgt. „Die Resolutionen richteten sich an die politischen Entscheidungsträger und fordern mehr Gestaltungsspielräume für den zahnärztlichen Berufsstand. Bei gleichzeitiger Ausweitung beruflicher und gesetzlicher Pflichten gebe es eine stetig zunehmende Einschränkung der Rechte einer freiheitlichen Berufsausübung, heißt es in den Resolutionen. Dazu hatte der FVDZ-Bundesvorstand ein Fünf-Punkte-Programm für eine zukunftweisende Gesundheitspolitik vorgelegt, das im Vorfeld der HV zu Irritationen in einigen Landesverbänden und auch in den zahnärztlichen Körperschaften geführt hatte“, heißt es in der Pressemeldung des FVDZ-Bundesvorstands zum Auszählungsergebnis.

BV sieht sich „auf dem richtigen Weg“

„Wir sind froh, dass die HV mit Mehrheit für unsere ‚Fünf guten Gründe für eine freiheitlichen Zahnheilkunde‘ votiert hat“, sagte der FVDZ-Bundesvorsitzende Harald Schrader im Anschluss an die Auszählung in Bonn. „Dies zeigt uns, dass wir mit unseren Vorschlägen für die Wiederherstellung einer freiheitlichen Berufsausübung mit einer echten Gebührenordnung und Spielräumen für die zahnärztliche Selbstverwaltung auf dem richtigen Weg sind.“

Die Delegierten entlasteten zudem laut einer weiteren Pressemeldung den FVDZ-Bundesvorstand mit großer Mehrheit „und sprachen dem BV damit ihr Vertrauen für das nächste Jahr aus. Auch der vorgelegte Haushalt für das Jahr 2021 wurde von den mehr als 140 Delegierten, die an dem schriftlichen Verfahren teilgenommen hatten, mehrheitlich beschlossen“, heißt es.

Votum für starken Vorstand wichtig

„Dieses Ergebnis zeigt deutlich, dass eine große Mehrheit der Delegierten und Mitglieder hinter der Arbeit und den Ergebnissen des Bundesvorstands stehen“, so der Bundesvorsitzende Schrader. „Dafür bedanken wir uns und nehmen das Ergebnis gleichzeitig als Arbeitsauftrag, unseren eingeschlagenen Weg fortzusetzen.“ Gerade im Hinblick auf das nächste Jahr, in dem mit neuen Mehrheiten nach der Bundestagswahl ein massiver Politikwechsel einsetzen könnte, sei das Votum der Delegierten für einen handlungsfähigen Verband und einen starken Vorstand wichtig gewesen.

„Kritik aufgenommen“ und Sparhaushalt vorgelegt

Im Vorfeld dieser besonderen HV hatte es von einigen FVDZ-Landesverbänden gerade in Fragen des Haushaltes Kritik gegeben. „Diese Kritik haben wir aufgenommen und bereits für 2021 einen Sparhaushalt vorlegt“, sagte der stellvertretende FVDZ-Bundesvorsitzende Peter Bührens. „Auch hier sehen wir einen klaren Arbeitsauftrag, weitere Sparpotenziale zu eruieren, um den Freien Verband auch in Zukunft schlagkräftig und handlungsfähig zu erhalten.“

„Auch die mit großer Mehrheit positiv abgestimmten politischen Anträge sind für uns eine Bestätigung und gleichzeitig Motivation, für die Kollegen und  gerade auch für die nächste Generation ein freiberufliches Arbeitsumfeld zu schaffen, das diesen Namen wirklich verdient", betonte die stellvertretende FVDZ-Bundesvorsitzende Gudrun Kaps-Richter.

Delegierte mitnehmen, Resolutionen als Arbeitsauftrag

Die HV des Freien Verbandes musste coronabedingt in diesem Jahr als schriftliches Abstimmungsverfahren stattfinden. Dass die Konsensfindung bei der diesjährigen HV in ihrer besonderen Form fehlte, bedauerte Schrader. „Wir nehmen die Resolutionen als Arbeitsauftrag und stellen sie erneut auf den Prüfstand“, versprach er. „Wir wollen auch die Delegierten mitnehmen, die jetzt einzelnen Überschriften oder Sätzen nicht zustimmen konnten und deshalb die Resolutionen abgelehnt haben.“

Keine Zahlen zum Abstimmungsverhalten

Detaillierte Zahlen zu den Abstimmungen wurden mit den Pressemeldungen nicht vorgelegt. Anlässlich der virtuellen Pressekonferenz mit dem Bundesvorstand am 16. Oktober 2020 hieß es, es hätten 146 Delegierte an der schriftlichen Abstimmung teilgenommen, das seien ca. 86 Prozent aller Delegierten. Zahlen zu den Abstimmungsergebnissen der einzelnen Resolutionen und Anträge und zu den Inhalten der Kommentare und Änderungsanträgen der Delegierten im schriftlichen Abstimmungsverfahren gab es nicht. Alle politischen Resolutionen und Anträge, auch zum Haushalt, seien mit großer Mehrheit beschlossen worden. In einer Sitzung am 23. Oktober 2020 wolle man sich noch einmal mit den Beschlüssen und Änderungsanträgen befassen. Auf der Internetseite des FVDZ sind drei Resolutionen und 13 Beschlüsse der HV 2020 eingestellt. Die letzte öffentliche Fassung des Fünf-Punkte-Papiers stammt von der Erweiterten EV-Sitzung am 4. und 5. September 2020 in Bonn, auf der das Papier vorgestellt wurde.

Anfang Oktober wurde  bekannt, dass drei FVDZ-Landesverbände den Bundesvorstand wegen der „Hauptversammlung in besonderer Form“ öffentlich und schriftlich gerügt hatten. In der Pressekonferenz erläuterte der FVDZ-Bundesvorsitzende Harald Schrader noch einmal ausführlich die im Vorfeld der HV eingeholte juristische Bewertung, nach der diese in der nun durchgeführten Form rechtlich sicher gewesen sei.

Zu den Haushaltsfragen nahmen Schrader und sein Vize Dr. Peter Bührens nicht detailliert Stellung. Der Verband sei nach wie vor vermögend und solvent, so Bührens, und alle wirtschaftlichen Entscheidungen seien vom Bundesvorstand korrekt getroffen worden.

Politische Einordnung angekündigt

Der Bundesvorstand werde am 23. Oktober 2020 eine politische Einordnung und Bewertung der Abstimmungsergebnisse vornehmen, hieß es in der Pressekonferenz. Dann werde auch über das weitere Vorgehen bei der Umsetzung und in der politischen Arbeit des Verbands beraten und entschieden werden. Er betonte mehrfach, dass sich die Resolution und das Fünf-Punkte-Papier nicht gegen die zahnärztlichen Körperschaften an sich richteten, sondern die Kritik auf der „Systemebene“ ansetze. Was die Umsetzung der in den „Fünf guten Gründen“ genannten Punkte angehe, gebe es keine Reihenfolge oder gesetzte Priorität. Man werde nach der BV-Sitzung mit den Körperschaften in die Diskussion eintreten.

Schrader kündigte zudem an, dass Ende Oktober eine Sitzung der mit dem FVDZ verbundenen Genossenschaft unter Vorsitz des thüringischen FVDZ-Landesvorsitzenden Dr. Frank Wuchold stattfinden werde, auf der neue Projekte im Sinne der vom Verband angestrebten Unterstützung der freiberuflichen Praxis und der Praxisgründung und Niederlassung junger Kolleginnen und Kollegen in einem Genossenschaftsmodell auf den Weg gebracht werden sollen. Das erste Projekt ist für Thüringen geplant, hier gebe es Unterstützung durch die von den Linken geführte Landesregierung, so Schrader. Er verwies zudem auf das umfangreiche Angebot an Existenzgründer-Fortbildungen beim FVDZ, das auch rege genutzt werde. Hier solle es weitere Verbesserungen für gründungswillige Zahnärztinnen und Zahnärzte geben. Zu den Mitgliederzahlen verwies Schrader darauf, dass rund 30 Prozent der studentischen Mitglieder auch nach dem Ende ihres Studiums im FVDZ verbleiben.

Quellen: Pressemeldungen des FVDZ vom 9. Oktober 2020, Pressekonferenz des FVDZ am 16. Oktober 2020, M. Marschall/Quintessence News. Aktualisiert am 19. Oktober 2020.

Mehr zur diesjährigen Hauptversammlung des FVDZ:


„Der Zahnärzteschaft ist viel zugemutet worden“


Kommentar „An den Herausforderungen der Zukunft vorbei“


„Kurz und knapp“ September 2020


„Kurz und knapp“ Oktober 2020


Titelbild: Dr. Gudrun Kaps-Richter, stellv. Bundesvorsitzende, und ZA Harald Schrader, Bundesvorsitzender des FVDZ, auf der EV-Sitzung am 4. September 2020 in Bonn (Screenshot: Quintessence News)
Reference: Quintessence News Politik

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