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Ärzteschaft erfreut über Entbudgetierung, aber noch Risiken vorhanden – Kassen sehen nur Kosten und keine Verbesserung – Beschlussfassung im Bundestag für diese Woche erwartet

Für die Entbudgetierung der Hausärzte gibt es nicht automatisch mehr Geld im System. Keine Praxis dürfe Geld verlieren, so die KBV.

(c) DWaschnig/Shutterstock.com

Die seit Jahren angekündigte Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen könnte trotz Ampel-Aus noch vor der Bundestagswahl am 23. Februar kommen. Die ehemalige Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP hat sich auf ein entsprechendes Gesetz –eine stark abgespeckte Fassung des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) – geeinigt. Es soll bereits am 29. Januar 2025 im Gesundheitsausschuss vorbereitet und noch in der letzten Januarwoche verabschiedet werden.

Damit werde eine zentrale Forderung der Ärzteschaft erfüllt, so der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. „Wir haben immer gefordert, dass das politische Versprechen, die Honorarbudgets für die hausärztliche Versorgung abzuschaffen, eingelöst werden muss. Das soll nun auf den letzten Metern vor der Bundestagswahl geschehen. Das ist überfällig und wird von uns ausdrücklich begrüßt“, erklärten die Vorstände der KBV, Dres. Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner.

KBV-Vorstand: Keine Praxis darf Geld verlieren

Die KBV ist nach Auskunft der Vorstände mit den betroffenen Verbänden und den Fraktionen im Bundestag im Gespräch, „um notwendige Verbesserungen an dem Gesetz zu erreichen, die für eine gute Lösung notwendig und bereits in den vergangenen Monaten intensiv diskutiert worden seien“. Ihr Ziel sei es, die Entbudgetierung zu sichern und dabei die Umsetzung so auszugestalten, dass keine Praxis Geld verliere. Es dürfe nicht dazu kommen, dass Hausärzte trotz Entbudgetierung bei den nicht entbudgetierten Leistungen mit einer steigenden Quotierung konfrontiert würden, betonten die drei Vorstände.

Neue Pauschalen ohne zusätzliches Geld

Zu den geplanten Pauschalen für Hausärzte führten die Vorstände aus: „Von Beginn an hat die KBV zusammen mit den maßgeblichen Verbänden in Bezug auf die Vorhalte- und Versorgungspauschale darauf hingewiesen, dass hier Umverteilungseffekte wirksam werden und manche Praxis leer ausgehen könnte oder sogar schlechter gestellt würde.“ Denn die Einführung der im Gesetz angelegten Pauschalen sei nicht mit neuem Geld verknüpft. Die Vorstände versicherten, im Bewertungsausschuss für eine sachgerechte Umsetzung der Pauschalen zu kämpfen.

Auch Fachärzte endlich voll honorieren

Sie erneuerten zugleich ihre Forderung, dass auch die Fachärzte ihre Arbeit endlich in voller Höhe bezahlt bekommen. Die hausärztliche Entbudgetierung könne nur ein erster Schritt sein. Die der fachärztlichen Leistungen müsse so schnell wie möglich folgen.

Schwachstellen in den geplanten Regelungen lange bekannt

Die KBV hatte bereits seit Vorliegen des ersten Referentenentwurfs für ein Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz im Mai 2024 mehrfach auf die Schwachstellen der geplanten Regelungen zur hausärztlichen Vergütung aufmerksam gemacht, sich hierzu mit den betroffenen Verbänden immer abgestimmt und gemeinsam mit diesen Änderungen gefordert. „Diese sind nur teilweise in den Regierungsentwurf vom Juni letzten Jahres eingeflossen. Der jetzt vorliegende Entwurf basiert auf dem Regierungsentwurf; die geforderten Anpassungen sind hierin bisher nicht enthalten“, so die KBV.

Unterschiedliche Bewertungen der Einigung bei den Ärzten

In den Reaktionen auf die überraschende Einigung der Ex-Ampel-Koalitionspartner auf die Entbudgetierung war es zunächst zu unterschiedlichen Bewertungen vonseiten der KBV und der Hausärzteverbände gekommen. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband begrüßte die unverhoffte Einigung als wichtigen Schritt für Sicherung der hausärztlichen Versorgung. Dies könne aber nur ein Anfang sein, die nächste Bundesregierung müsse hier weitermachen. Kritisiert wurden die fehlenden Regelungen für die Bagatellgrenzen und vor allem für das Konzept einer hausarztzentrierten Versorgung (HZV): Ganz oben auf der to-do Liste steht die Stärkung der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV), denn dieser Punkt fehlt in den Beschlüssen leider komplett. Die HZV ist der Schlüssel, um die hausärztliche Versorgung in den nächsten Jahren und Jahrzehnten sicherzustellen. Außerdem braucht es eine Stärkung der Praxisteams“, so Professor Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth vom Vorstand des Verbands.

KBV warnt vor Verwerfungen

Der KBV-Vorstand hatte in einer ersten Reaktion am 22. Januar 2025 vor Verwerfungen gewarnt: „Es ist zu begrüßen, dass die von der Politik lange versprochene Entbudgetierung der hausärztlichen Vergütung endlich doch noch kommen wird. Die geplanten Änderungen in ihrer Detailtiefe sind allerdings sehr komplex und in ihren Auswirkungen auf die Versorgung kaum vorhersehbar. Der aktuell vorliegende Entwurf geht auf die zwischenzeitlich vorgebrachte sachliche Kritik leider nicht ein und enthält damit gravierende Schwachstellen. Eigentlich sollte es selbstverständlich sein, dass eine Entbudgetierung von Leistungen automatisch mit neuen Finanzmitteln einhergeht. Doch das ist nicht der Fall. Die Krankenkassen – das zeigen deren erste reflexhafte Reaktionen – sind nicht bereit, zusätzliche Gelder zur Verfügung zu stellen. Das macht die Aufgabe für die Selbstverwaltung fast unlösbar. Es drohen im schlimmsten Falle Honorarumverteilungen innerhalb der Ärzteschaft. So richtig das politische Signal einer hausärztlichen Entbudgetierung auch ist, kann sie nur ein erster Schritt sein. Folgen muss auch die Entbudgetierung der fachärztlichen Leistungen – und das ebenfalls so schnell wie möglich.“

Geld darf nicht an anderer Stelle fehlen

Dies war von einigen Verbänden so ausgelegt worden, als stelle sich die KBV jetzt gegen die Entbudgetierung. Diese reagierte dann mit einer Klarstellung: „Unsere Pressemitteilung vom 22.01.2025 hat die Politik aber auf die derzeit noch bestehenden Umsetzungsprobleme hingewiesen. Diese Risiken sind allen maßgeblichen ärztlichen Verbänden bekannt. Die Einschätzung der KBV hierzu wurde bisher geteilt und aus dem Kreis der die PM veröffentlichenden Verbände wurde im Vorfeld die dringende Bitte nach Änderungen an die KBV adressiert. Die KBV ist mit den betroffenen Verbänden und den Fraktionen im Bundestag im Gespräch, um die notwendigen Verbesserungen an dem Gesetz zu erreichen, die für eine gute Lösung notwendig sind und die bereits in den vergangenen Monaten intensiv diskutiert wurden. Hierbei ist das Ziel der KBV klar: Die Entbudgetierung sichern und dabei die Umsetzung so auszugestalten, dass keine Praxis Geld verliert! Denn eins ist klar, wenn für die neue Hausarzt-MGV zu viel Geld zurückgelegt werden muss, fehlt das Geld an anderer Stelle. Dann wären Hausärzte trotz Entbudgetierung bei den nicht entbudgetierten Leistungen mit einer steigenden Quotierung konfrontiert.“

Krankenkassen einig in Kritik

Vonseiten der Krankenkassen kam angesichts steigender Beiträge und nicht steigender Einnahmen erwartungsgemäß deutliche Kritik an der jetzt greifbarer werdenden Entbudgetierung: Die Einigung auf eine Entbudgetierung der hausärztlichen Leistungen noch in dieser Legislaturperiode stößt auf heftigen Widerspruch der Krankenkassen. „Trotz historisch hoher Beitragssatzsprünge zum Jahreswechsel und anstehender Neuwahl macht die Koalition unbeirrt weiter mit ihrer expansiven Ausgabenpolitik. Statt echte Strukturreformen in der ambulant-ärztlichen Versorgung anzustoßen, werden mit der vorgesehenen Entbudgetierung nun noch auf den letzten Metern Hunderte Millionen Euro zusätzlich verteilt. Die Beitragszahlenden hat man dabei komplett aus den Augen verloren“, monierte der Vorstandsvize des AOK-Bundesverbands, Jens Martin Hoyer.

Kein Profit für ärztliche Versorgung auf dem Land

Vdek-Vorständin Ulrike Elsner erklärte, die Parteien wollten offenbar noch Wahlgeschenke verteilen. „Dass ausgerechnet die Entbudgetierung der hausärztlichen Leistungen noch in letzter Minute im Bundestag verabschiedet werden soll, ist ansonsten nicht zu erklären“. Man sei für die Stärkung der hausärztlichen Versorgung, so Elsner. „Aber vor dem Hintergrund knapper Ressourcen sollten die Beitragsgelder gezielt zur Verbesserung der Versorgung gerade in ländlichen Regionen eingesetzt werden. Von der Entbudgetierung profitieren jedoch vorwiegend überversorgte städtische Regionen. Diese Regelung ist nicht zielführend und verteuert lediglich die Versorgung noch einmal um geschätzt 500 Millionen Euro jährlich, ohne sie gezielt zu verbessern. Das sind keine guten Nachrichten für die beitragszahlenden Versicherten und Arbeitgeber der gesetzlichen Krankenversicherung.“ (MM)

Reference: Politik Nachrichten Praxis

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