Einstimmig haben die Delegierten aus den Mitgliedsinnungen des Verbandes Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) auf ihrer Herbst-Mitgliederversammlung Ende November 2022 in Berlin eine Resolution zur Abfederung der kriegsbedingt gestiegenen Mehrkosten im Energiesektor verabschiedet.
Die Resolution auf Antrag des VDZI-Vorstands und der Südbayerischen Zahntechniker-Innung (SZI) enthält folgende Forderung:
„Der VDZI und die SZI fordern von der Bundesregierung einen sofortigen unbürokratischen Ausgleich der vollständigen Mehrkosten für Energie, die insbesondere durch den Krieg in der Ukraine infolge der explosiven Preisentwicklung im Energiemarkt und bei Kraftstoffen entstanden sind in Form einer Einmalzahlung.
Die Forderung an den Gesetzgeber einer unverzüglichen Aufhebung der Preisregulierung in Verbindung mit Paragraf 71 Abs. 3 SGB V bei zahntechnischen Leistungen aus der Resolution der Mitgliederversammlung des VDZI vom 24. März 2022 bleibt davon unberührt.“
Leistungen aus Entlastungspaketen reichen nicht
Zur Resolution äußert sich VDZI-Präsident Dominik Kruchen: „Die zahntechnischen Labore werden infolge des Krieges in der Ukraine durch die drastisch gestiegenen Energie‐, Mineralöl‐ und Materialkosten erheblich belastet. Nach den bisherigen Erkenntnissen reichen die mit den Entlastungspaketen der Bundesregierung auch für Unternehmen vorgesehenen Hilfen hierfür nicht aus. Eine dauerhafte und flächendeckende Gewährleistung der zahntechnischen Versorgung mit Regelleistungen und insbesondere deren eilbedürftige Instandsetzungen für GKV-Versicherte ist nur dann möglich, wenn schnell und unbürokratisch ein Ausgleich für diese Mehrkosten erfolgt.“
Preisregulierung nicht mehr verhältnismäßig
Kruchen machte noch einmal deutlich, dass zahntechnische Labore nicht wie andere Unternehmen die Preise für ihre Leistungen frei anpassen können: „Solange keine substanzielle Änderung oder Aufhebung der Preisregulierung für Regelleistungen in der zahntechnischen Versorgung beschlossen wird, müssen die zahntechnischen Labore im Rahmen einer angemessenen Einmalzahlung entlastet werden. Die Einmalzahlung muss ausreichend sein, um die zusätzlichen Belastungen wenigstens annähernd auffangen zu können. Sie muss unverzüglich erfolgen. Nur so kann die bedarfsgerechte Versorgung dauerhaft für alle Patienten gewährleistet werden. Unabhängig davon gilt die Forderung nach der Aufhebung der nicht verhältnismäßigen Preisregulierung.“