Ein deutlicher Mehrwert gegenüber den bislang angebotenen elektronischen Patientenakten sei nicht erkennbar. Daher habe niemand von der Seite der „Leistungserbringer“ in der Gesellschafterversammlung der Gematik GmbH dem vorgelegten ersten Dokumentenpaket für die „ePA für alle“ zugestimmt. Das teilen sie in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit.
Für die zukünftige elektronische Patientenakte (ePA) seien in der vergangenen Gesellschafterversammlung der Gematik GmbH Ende Januar 2024 die Grundlagen für ihre technische Umsetzung gelegt worden, die laut Gesetz zum 15. Januar 2025 erfolgen soll. „Nach einer ambitionierten Erstellungs- und Kommentierungsphase für die benötigten fachlichen Konzepte und technischen Spezifikationen sollten die Gesellschafter über ein umfangreiches Dokumentenpaket der „ePA für alle“ entscheiden“, so die Pressemitteilung.
Kein entscheidender Beitrag zur besseren medizinischen Versorgung
Die Vertreterinnen und Vertreter der ärztlichen, zahnärztlichen Organisationen (BÄK, KBV, KZBV, BZÄK und DKG) sowie der Apothekerschaft (DAV) hätten dabei deutlich gemacht, dass eine sinnvolle ePA einen entscheidenden Beitrag zur Verbesserung der medizinischen Versorgung der Patientinnen und Patienten leisten kann und soll. Die „ePA für alle“ müsse daher „einen deutlichen Mehrwert zu den derzeit von den Krankenkassen anzubietenden elektronischen Patientenakten vorweisen“. Dies sei leider in der nun für den Start der „ePA für alle“ vorgesehenen Basisversion nicht ausreichend erkennbar.
Elementare Bestandteile fehlen
Es fehlten nach wie vor elementare Bestandteile, die für eine nutzenstiftende Verwendung im Versorgungsalltag benötigt werden. So sei zum Beispiel keine Volltextsuche der Inhalte einer elektronischen Patientenakte möglich, ein zentraler Virenscanner für die Inhalte der ePA sei ebenfalls nicht vorgesehen.
Zwar solle der im Gesetz geforderte digitale Medikationsprozess noch für den Start der ePA nachspezifiziert werden. „Alle anderen Kritikpunkte sollen jedoch entweder gar nicht oder erst in Nachfolgeversionen der ePA berücksichtigt werden. Letztlich haben diese offenen Punkte dazu geführt, dass keine Leistungserbringerorganisation in der Gematik der Freigabe des Dokumentenpakets zugestimmt hat“, heißt es.
KZBV lehnt verpflichtende Datenlieferung aus den PVS ab
Dr. Karl-Georg Pochhammer, stellvertetender Vorstandsvorsitzender der KZBV und im Vorstand für das Thema TI verantwortlich, kommentiert die Haltung der Gesellschafter aus Sicht der Zahnärzteschaft: „Die neue ePA für alle muss von Anfang an mehr Nutzen liefern als die aktuelle ePA. Das ist in der nun verabschiedeten Version leider nicht erkennbar – wichtige Features fehlen. Zudem stören wir uns an den verpflichteten Datenlieferungen aus der Praxissoftware, auch wenn es zunächst nur technische Messwerte sind. Daher hat die KZBV Nachbesserungen eingefordert und in der Gematik-Gesellschafterversammlung gegen die Freigabe des Dokumentenpakets gestimmt“
Geburtsfehler der bisherigen ePA nicht wiederholen
„Schon die ePA, die die Kassen seit Beginn 2021 anbieten mussten, hat wegen unzureichender Praktikabilität bei Patienten und Ärzten keine Resonanz gefunden. Die neue ePA, die ‚ePA für alle‘, darf diesen Geburtsfehler nicht wiederholen. Hier muss schnell nachgearbeitet werden, damit insbesondere die Suchfunktion möglichst von Anfang an Ärztinnen und Ärzte bei der Nutzung der ePA in der Behandlung ihrer Patientinnen und Patienten unterstützt“, fordert Erik Bodendieck, Co-Vorsitzender des Ausschusses „Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung“ der Bundesärztekammer.
Mehrheit in der Gematik beim BMG
Da das Bundesministerium für Gesundheit Mehrheitsgesellschafter der Gematik ist, meldet die Gematik trotz der Nichtzustimmung der Leistungserbringerseite, das die Gesellschafterversammlung – mit den Stimmen des BMG und der Krankenkassen – die Spezifikationen für die ePA beschlossen hat.
Ergänzt am 14. Februar 2024, 15.15 Uhr, um das Statement von Dr. Pochhammer, KZBV. -Red.