Der Bayerische Ministerrat und die Sächsische Staatsregierung haben sich bei einer gemeinsamen Kabinettssitzung am 21. Mai 2019 in Dresden für einen Bürokratieabbau im Gesundheitswesen ausgesprochen. Bei den bayerischen Zahnärzten rennen sie mit diesem Vorstoß offene Türen ein: „Das ist das richtige Signal zur richtigen Zeit“, betont Christian Berger als Präsident der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK) und Vorsitzender des Vorstands der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB).
Bürokratielast macht Niederlassung unattaktiver
„Die Bürokratiebelastung der niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte hat ein Maß erreicht, das die Gründung oder Übernahme einer Praxis für die jungen Kolleginnen und Kollegen immer unattraktiver erscheinen lässt. Auch deshalb geht die Zahl der Zahnarztpraxen kontinuierlich zurück. Ein starkes Wachstum ist dagegen bei den angestellten Zahnärzten zu verzeichnen. Die flächendeckende, wohnortnahe Versorgung lässt sich auf Dauer aber nur sicherstellen, wenn wieder mehr junge Zahnärzte den Schritt in die Selbstständigkeit wagen. Dazu würde der Bürokratieabbau einen wichtigen Beitrag leisten“, meint der stellvertretende KZVB-Vorsitzende Dr. Rüdiger Schott, der als niedergelassener Zahnarzt in Oberfranken tätig ist.
Augenmaß bei der Digitalisierung
Gerade mit Blick auf die Digitalisierung des deutschen Gesundheitssystems sei nun Augenmaß gefragt. Viele der von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn geplanten Gesetze würden den Verwaltungsaufwand in den Praxen nämlich nicht reduzieren, sondern weiter erhöhen. „Die elektronische Patientenakte (ePA) ist zwar ein hehres Ziel, sie muss aber auch mit Inhalten gefüllt werden. Befunde, die bislang nur in der Praxiskartei dokumentiert wurden, müssen künftig auch in die ePA übertragen werden. Das kostet Zeit, die für die Patientenversorgung fehlt. Wir wissen bis dato auch nicht, in welchem Umfang den Zahnärzten dieser zusätzliche Aufwand vergütet wird“, so Berger.
Grundsätzlich stehe die Zahnärzteschaft der Digitalisierung jedoch positiv gegenüber. „Es kommt nun darauf an, dass digitale Lösungen intelligent umgesetzt werden. Der Wegfall von Schriftformerfordernissen, den die Bundesländer Bayern und Sachsen vorschlagen, ist ein Schritt in die richtige Richtung“, betonen BLZK und KZVB.
Viele mögliche Erleichterungen
Als weitere Beispiele für einen echten Bürokratieabbau im Gesundheitswesen nennen die beiden Körperschaften die Verlängerung der Frist für die Aktualisierung der Strahlenschutz-Fortbildungen, die Verkürzung von Aufbewahrungsfristen, die Abschaffung regelmäßiger Praxisbegehungen durch die Gesundheitsämter, eine Reduzierung der Dokumentationspflichten und höhere Bagatellgrenzen für Prüfanträge der Krankenkassen. Auch bei der elektronischen Abrechnung gebe es weiteres Verbesserungspotenzial. So müssten Laborrechnungen oder Heil- und Kostenpläne teilweise immer noch in Papierform vorgelegt werden. Man stehe der Bayerischen Staatsregierung jederzeit für Gespräche zum Thema Bürokratieabbau zur Verfügung, um konstruktive Vorschläge für die angekündigten Beratungen in der Gesundheitsministerkonferenz einzubringen.