0,00 €
Zum Warenkorb
  • Quintessence Publishing Deutschland
Filter
1464 Views

Ärztetag fordert, die Antibiotikaproduktion nach Europa zurückzuholen

Der 122. Deutsche Ärztetag in Münster hat gefordert, die Antibiotikaproduktion wieder nach Europa zu verlegen. „Kommt es zu einem hygienischen oder technischen Problem, steht die Versorgungssicherheit auf dem Spiel“, warnte der Ärztetag.

Auch sei bei der Produktion in Schwellenländern bereits mehrfach eine Verunreinigung des Trinkwassers durch Antibiotika nachgewiesen. Dies führe zu einer Zunahme von multiresistenten Erregern, was das Problem verschärft. „In Europa sei eine hochwertige Produktion unter Einhaltung aller notwendigen Qualitäts- und Umweltaspekte möglich“, betonten die Abgeordneten des Ärztetages.

Sicherstellungsauftrag gegen Lieferengpässe

In einem weiteren Beschluss forderte der Ärztetag die Bundesregierung auf, einen Sicherstellungsauftrag für die Medikamentenversorgung zu vergeben. Hintergrund sind häufige Lieferengpässe bei Arzneimitteln. Besonders gravierend seien Lieferengpässe bei Krebsarzneimitteln. Problematisch waren auch Engpässe bei der Versorgung mit dem Blutdrucksenker Valsartan, der von einem Unternehmen in China produziert wird.

Kein Aut-idem bei Biologika und Biosimilars

Außerdem sprach sich der Ärztetag gegen eine Ausweitung der sogenannten „Aut-idem“-Regelung auf Biologika und Biosimilars in dem Entwurf eines Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung aus. Biologika sind biotechnologische und mithilfe von lebenden Zellen hergestellte Medikamente. Für einige Biologika sind mittlerweile Nachahmerpräparate erhältlich, Biosimilars genannt. Die Aut-Idem-Regelung sieht die Möglichkeit für Apotheker vor, statt eines vom Arzt verordneten Arzneimittels ein anderes, wirkstoffgleiches, preisgünstigeres Präparat an die Patienten abzugeben. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Arzt „aut idem“ auf dem Rezept ausschließt.

Der Ärztetag erkenne zwar an, dass Biosimilars einen wichtigen Beitrag zur Kostenreduktion leisten. Die Entscheidung zum Einsatz eines Biosimilars müsse aber die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt treffen. Nur so sei sicherzustellen, dass weder die Patientensicherheit noch die Therapieziele, noch der Therapieerfolg aus ökonomischen Gründen kompromittiert werden, heißt es in einem Beschluss des Ärzteparlaments.

Titelbild: Fahroni/Shutterstock.com
Reference: Bundesärztekammer Politik Zahnmedizin Bunte Welt

AdBlocker active! Please take a moment ...

Our systems reports that you are using an active AdBlocker software, which blocks all page content to be loaded.

Fair is fair: Our industry partners provide a major input to the development of this news site with their advertisements. You will find a clear number of these ads at the homepage and on the single article pages.

Please put www.quintessence-publishing.com on your „adblocker whitelist“ or deactivate your ad blocker software. Thanks.

More news

  
22. Jul 2024

Gesetzesreigen: Kabinett beschließt vier Gesundheitsprojekte

Notfallreform, Aufbau eines Präventionsinstituts in der Medizin, Umbau der Gematik und Lebendorganspende wurden auf den Weg gebracht
22. Jul 2024

Kurz und knapp

Kurznachrichten und Informationen aus der (dentalen) Welt – Juli 2024
22. Jul 2024

„Traut man uns ZFA das nicht zu?“

Interview: Sylvia Gabel (vmf) wünscht sich die Einführung einer Nicht-Zahnärztlichen Praxisassistenin
17. Jul 2024

PKV-Stellungnahme zum BIPAM

Aufbruch in Prävention und Gesundheitsförderung sowie transparente und gut strukturierte Zuständigkeiten gefordert
15. Jul 2024

Zahnärzte: Wirtschaftliche Stimmung verbessert

2. Quartal 2024: Für Negativ-Stimmung sorgen vor allem Entscheidungen von Politik und Selbstverwaltung
15. Jul 2024

FVDZ: Konkretisierungen sind willkommen – ‚Downsizing‘ ausschließen

Stellungnahme zum BMG-Referentenentwurf zur zahnärztlichen Approbationsordnung
8. Jul 2024

Magermilch statt Sahne?

Lösungsorientierte Ansätze sind das „Rettungsboot“ auf der „Titanic“ Gesundheitswesen, meint Dr. Uwe Axel Richter
8. Jul 2024

ePA für alle: Informationen für die Praxen

Ab 15. Januar 2025 müssen alle Praxen, Kliniken und Apotheken die ePA befüllen können