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VDZI und GKV-SV einigen sich auf Anforderungen für den elektronischen Datenaustausch zwischen Zahnarztpraxis und Dentallabor

(c) SuPatMaN/Shutterstock.com

Auch die gewerblichen Dentallabore sollen Zugang zur Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen und zur sicheren Kommunikation mit den Zahnarztpraxen bekommen. Der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der Verband Deutscher Dentalsoftware-Unternehmen arbeiten bereits seit längerem am sogenannten eLABZ. Eigentlich sollten Tests schon im Sommer 2024 starten. Es fehlte aber noch die Vereinbarung des VDZI mit dem GKV-Spitzenverband (GKV-SV) über die genauen Modalitäten. Diese steht jetzt.

VDZI und GKV-SV haben Anfang Dezember 2024 eine richtungsweisende Vereinbarung getroffen, die die Anforderungen an den elektronischen Datenaustausch zwischen Zahnarztpraxen und Dentallaboren festlegt, so der VDZI. Diese Einigung erfolgt im Rahmen der Anbindung der Dentallabore an die Telematikinfrastruktur gemäß Paragraf 88 Absatz 1 Satz 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V).

Einen tatsächlichen Mehrwert für alle erreichen

„Mit dieser Vereinbarung schaffen wir die Grundlage für einen zukunftsfähigen Datenaustausch, der die Kommunikation zwischen Praxis und Labor nachhaltig erleichtert. Unser Ziel war es, den gesetzlichen Anspruch in einen tatsächlichen Mehrwert zu übersetzen – sowohl für Dentallabore als auch für die Zahnarztpraxen. Das ist uns gelungen“, erklärt VDZI-Präsident Dominik Kruchen.

Industrie kann Anforderungen nun umsetzen

Die Einführung der neuen Standards markiere einen Meilenstein in der weiteren Digitalisierung der Dentalbranche. Der nächste Schritt ist nun die Umsetzung der Anforderungen durch die Software-Industrie in ihren Produkten. Weitere Schritte zur Umsetzung und Verbreitung des Verfahrens sind bereits in Planung.

Ergänzung zum BEL

Die neue Vereinbarung, die als Ergänzung zum Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnis nach Paragraf 88 Absatz 1 SGB V gilt, umfasst klare Festlegungen zu Inhalt und Umfang der auszutauschenden Daten sowie zu deren Übermittlung. Konkret wird die Vereinbarung durch die Anlage 3 „Anforderungen für den elektronischen Datenaustausch zwischen Zahnarztpraxis und Dentallabor gemäß § 88 Abs. 1 S. 2 SGB V“ ergänzt.

Anbindung an die TI ist für Labore freiwillig

Die Anbindung an die TI ist für die Labore freiwillig. Alle Beteiligten hoffen aber, dass viele Labore diese sichere und in den Zahnarztpraxen bereits durch das Elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ) etablierte und genutzte Kommunikation über den Dienst KIM nutzen.

Der VDZI habe von Beginn an im engen Austausch mit dem VDDS und der KZBV)gestanden, um das Projekt praxisnah und zukunftsorientiert zu gestalten. „Der VDDS brachte seine Expertise in der Entwicklung und Verbreitung digitaler Schnittstellen ein, um eine breite Akzeptanz sicherzustellen. Die KZBV lieferte fachlichen Input, um die neuen Verfahren optimal auf die Abläufe in Zahnarztpraxen abzustimmen“, heißt es in der aktuellen Meldung.

Die neue Vereinbarung sowie die Anlage 3 stehen auf der Internetseite des VDZI zum Download zur Verfügung.

Quelle: VDZI Unternehmen Dentallabor Telematikinfrastruktur

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