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EBZ dient als Vorlage für eigene Anwendung – voraussichtlich ab Sommer 2024 verfügbar

In immer mehr Praxen kommen Intraoralscanner zum Einsatz, die Arbeitsunterlagen für zahntechnische Arbeiten mit Bildern und Planungen sind digital. Ein sicherer und DSGVO-konformer Weg der Datenübermittlung ziwschen Praxis und Labor wird daher immer wichtiger.

(c) SibFilm/Shutterstock.com

Auch für gewerbliche Dentallabore gibt es gesetzlich die Möglichkeit, sich an die Telematikinfrastruktur anzubinden. Anders als bei den vertragszahnärztlichen Praxen ist diese Anbindung allerdings freiwillig. Um den Laboren eine sinnvolle und nutzbringende Anwendung anzubieten, orientiert man sich dabei am Elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren – Zahnärzte (EBZ). Die neue Lösung soll voraussichtlich im Sommer 2024 verfügbar sein.

Mit dem EBZ haben die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) in enger Zusammenarbeit mit dem Verband deutscher Dentalsoftware-Unternehmen (VDDS) einen Goldstandard dafür gesetzt, wie die Digitalisierung im Gesundheitswesen mit einer sinnstiftenden Anwendung sowohl für Praxen als auch Versicherte einen signifikanten Mehrwert schaffen kann, heißt es. Über das EBZ können Praxen alle Antragsleistungen wie Heil- und Kostenpläne beim Zahnersatz, kieferorthopädische Leistungen, Parodontitisbehandlungen etc. direkt digital mit den Krankenkassen abwickeln. Die komplette digitale Antrags- und Genehmigungsstrecke ist über das sichere Mail-Verfahren „KIM“ über die TI gewährleistet. Das funktioniert in der Regel sehr schnell und unproblematisch und hat sich in den Praxen schnell etabliert.

Nun soll das EBZ als Blaupause für die nächste Anwendung – „Elektronischer Datenaustausch zwischen Dentallabor und Zahnarztpraxis (eLABZ)“ – dienen, um beim digitalen Austausch von Aufträgen und Rechnungen zwischen Zahnarztpraxen und gewerblichen Laboren auf einem sicheren und erprobten Verfahren aufzusetzen. Der Gesetzgeber hat dafür die rechtliche Grundlage geschaffen.

VDZI und GKV-SV sollen zeitnah Eckpunkte definieren

Der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) und der GKV-SV sollen demnach zeitnah Festlegungen zum Inhalt und Umfang der elektronisch auszutauschenden Daten sowie zu deren Übermittlung, insbesondere Übermittlungswege und Formate, definieren. Geregelt ist auch die Finanzierung der anstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten. „Es ist dabei unbenommen, dass die Anbindung an die TI für das einzelne Dentallabor freiwillig bleibt“, heißt es.

Intensiver Austausch mit KZBV und VDDS

Um aus dem gesetzlichen Anspruch auch einen Mehrwert für Dentallabore, Zahnärzteschaft und Patienten im Hinblick auf Bürokratieabbau und Arbeitserleichterung zu schaffen, stehe der VDZI im bevorstehenden Digitalisierungsprojekt mit dem VDDS und der KZBV im intensiven Austausch, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung von VDZI, KZBV und VDDS. Der VDDS agiere dabei als Experte für die Definition, Entwicklung und Verbreitung digitaler Schnittstellen im Dentalbereich, um sicherzustellen, dass die neue Anwendung schnell Akzeptanz und Verbreitung findet – ähnlich wie beim EBZ-Verfahren.
Die KZBV liefert den fachlichen Input, damit das neue Verfahren optimal auf die Nutzung in der Zahnarztpraxis ausgerichtet wird. Der VDZI tritt für die Anforderungen aus Sicht der Zahntechniklabore ein. Durch dieses Verfahren ist sichergestellt, dass eine Anwendung in die Versorgung kommt, die direkt aus den Praxen und Laboren heraus entwickelt ist und eine spürbare Optimierung der guten Zusammenarbeit zwischen Zahnarztpraxis und Zahntechniklabor im Sinne der Patientenversorgung bietet.

Voraussichtlich ab Sommer 2024 verfügbar

„Die Beteiligten freuen sich über die Herausforderungen bei der Entwicklung der neuen Anwendung und begrüßen die Integration der gewerblichen Dentallabore in die TI durch eLABZ ab voraussichtlich Sommer 2024 als einen weiteren Meilenstein in Richtung Digitalisierung“, heißt es.

KZBV, VDZI und VDDS sind schon länger im Austausch über die Anbindung der Dentallabore an die TI. Unterschiedliche Auffassungen soll es über die Frage des Kommunikationswegs gegeben haben. Neben dem bei den Zahnärzten und Ärzten in der TI verpflichtenden KIM-Dienst gab es für die Labore Konzepte eines eigenen Kommunikationsdiensts. Inzwischen habe man sich auf KIM als den Weg der Wahl verständigen können, hieß es Ende 2023.

Quelle: VDZI Unternehmen Dentallabor Telematikinfrastruktur Praxis Zahntechnik

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