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Europäische Konsensuskonferenz (EuCC) aktualisiert Konsensuspapier von 2021 – beim BDIZ EDI erhältlich

(c) ElizabethMottus/Shutterstock.com

Die Europäische Konsensuskonferenz (EuCC) unter Federführung des BDIZ EDI diskutierte Ende Februar online über die Einsatzmöglichkeiten von Keramik in Implantologie und Implantatprothetik: Neben Abutments und Suprakonstruktionen wurden auch ein- und zweiteilige Keramikimplantate unter die Lupe genommen. Nun liegt der abgestimmte Praxisleitfaden 2021 vor, der das Papier aus dem Jahr 2007 aktualisiert: „Update Keramik in der Implantologie“.

Die Teilnehmenden aus Hochschule und Praxis diskutierten auf der Basis eines Arbeitspapiers der Universität Köln und unter Berücksichtigung des Praxisleitfadens aus dem Jahr 2007 zunächst online. Die diskussionswürdigen Punkte wurden in den nachfolgenden Wochen von Moderator Prof. Dr. Jörg Neugebauer, BDIZ EDI-Vorstandsmitglied, abgestimmt. Inhalt des Konsensuspapiers sind Abutments, Suprakonstruktionen und ein- sowie zweiteilige Implantate aus Keramik.

Der neue Praxisleitfaden kann beim BDIZ EDI bestellt werden, für Mitglieder ist er kostenlos.
Der neue Praxisleitfaden kann beim BDIZ EDI bestellt werden, für Mitglieder ist er kostenlos.
Quelle: BDIZ EDI
Aus immunologischer und biologischer Sicht stellt die EuCC fest, dass handelsübliche Titanimplantate, die entsprechend Herstellerangaben (Gebrauchsanweisung) inseriert werden, eine gute Osseointegration und Weichteil-Biokompatibilität sowie gute klinische Erfolge erzielen.

Risiko von Implantatfrakturen gering

Für die einteiligen Keramikimplantate räumt die EuCC frühere Bedenken aus. So sei das Risiko von Implantatfrakturen bei den derzeit im Handel erhältlichen Implantaten gering. Eine Überlastung in der frühen Einheilphase könne durch Schienen oder durch eine provisorische Versorgung ohne funktionelle Belastung vermieden werden.

Wenig wissenschaftliche Belege für zweiteilige Keramikimplantate

Bei den zweiteiligen Keramikimplantaten hält die EuCC fest, dass verschiedene Konstruktionen von Abutmentverbindungen zur Verfügung stehen, davon einige mit Metallkern. Das Konzept der metallfreien Implantatkonstruktionen werde indes aufgegeben. Die EuCC weist darauf hin, dass die Fixierung der Abutments ein spezielles Protokoll gemäß Herstellerangaben erfordere. Die EuCC stellt fest: „Wissenschaftliche Belege für zweiteilige Implantate sind selten.“

Nicht Material entscheidend für Biofilm

Bei der Ästhetik punkten laut EuCC die keramischen Abutments gegenüber den metallischen, vor allem bei Patienten mit dünnem Gewebephänotyp. Die verringerte Biofilmadhäsion im Vergleich zu Titan wird zwar, basierend auf experimentellen Studien, hervorgehoben, jedoch, so das Papier, scheint die Oberflächentopographie die primäre Determinante bei der Akkumulation von Biofilm zu sein, nicht die Wahl des Materials.

Suprakonstruktionen aus Zirkonoxid sind inzwischen gängig. Hier fordert die EuCC bei Gerüsten mit keramischen Verblendungen als Implantat-Suprakonstruktion ein spezielles Design und geschulte Behandler, um Chipping zu vermeiden. Aus Sicht der EuCC gibt es nur wenige mittel- oder langfristige Belege für die Verwendung von monolithischem Zirkonoxid.

Zahnärzte müssen für Keramik geschult sein

Die Schlussfolgerung der EuCC: „Für alle Aspekte der Implantatbehandlung sind keramische Lösungen verfügbar. Der implantologisch tätige Zahnarzt/Arzt und der restaurativ tätige Zahnarzt müssen entsprechend geschult sein, um die bestmögliche Therapie für jeden Patienten sicherzustellen.“

Eine Leseprobe ist im Online-Shop der Internetseite erhältlich. Hier kann der Praxisleitfaden 2021 auch bestellt werden. Für Mitglieder des BDIZ EDI steht das Konsensuspapier zum Download im Mitgliederbereich auf der Webseite.

Titelbild: Einteiliges Keramikimplantat (Symbolbild)
Quelle: BDIZ EDI Implantologie Prothetik Implantatprothetik Zahnmedizin Praxis

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