Klein, leicht zu verbergen und in aromatisierten Varianten erhältlich: Nikotinbeutel, sogenannte „Pouches“, erfreuen sich vor allem bei Jugendlichen zunehmender Beliebtheit – obwohl ihr Verkauf in Deutschland nicht erlaubt ist. Zahnmedizinische Fachkreise schlagen Alarm und warnen vor den gesundheitlichen Risiken, insbesondere für die Mundhöhle.
„Die regelmäßige Anwendung dieser Produkte hat spürbare Folgen für Zähne, Zahnfleisch und Schleimhäute – auch ohne Rauchentwicklung“, betont Univ.-Prof. Dr. Johan Wölber, Inhaber der Professur für Parodontologie an der UniversitätsZahnMedizin Dresden. „Nikotinbeutel verändern den pH-Wert im Mund, stören das Säure-Basen-Gleichgewicht und führen zu Reizungen des Gewebes. Das kann Zahnfleischrückgang und Entzündungen zur Folge haben.“
Tabakfrei – aber keineswegs unbedenklich
Zwar enthalten die Beutel weder Tabak noch Rauchbestandteile – ein vermeintlicher Vorteil gegenüber Zigaretten. Doch dieser Eindruck täuscht: „Nikotin gelangt über die Mundschleimhaut sehr schnell in den Körper. Da die Beutel häufig über längere Zeit getragen werden, ist die Schleimhaut einer dauerhaften Belastung ausgesetzt“, erklärt Wölber. In Ländern wie Schweden, wo vergleichbare Produkte (Snus) weit verbreitet sind, sei ein signifikanter Anstieg von Zahnfleischrückgang, insbesondere bei jungen Männern, nachgewiesen. Neben den lokalen Effekten bestehen auch systemische Risiken. Wölber warnt: „Die Inhaltsstoffe belasten nicht nur den Mundraum, sondern auch den Verdauungstrakt. Studien zeigen ein erhöhtes Risiko für Krebserkrankungen der Speiseröhre, des Magens und Darms.“
Suchtpotenzial besonders für Jugendliche
Die Beutel enthalten meist hohe Mengen Nikotin, wirken schnell und lassen sich unauffällig konsumieren. Aromen wie Frucht, Minze oder Lakritz erhöhen die Attraktivität für Jugendliche zusätzlich. „Nikotin ist stark suchterzeugend – unabhängig davon, wie es aufgenommen wird“, so Wölber. „Das Abhängigkeitspotenzial dieser Produkte darf keinesfalls unterschätzt werden.“
Da die Nikotinbeutel keinen Tabak enthalten, fallen sie nicht unter das Tabakerzeugnisgesetz. Stattdessen werden sie seit 2021 als neuartige Lebensmittel eingestuft. Laut EU-Recht dürfen solche Produkte jedoch nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn sie gesundheitlich unbedenklich sind. Da dies bei Nikotinbeuteln nicht gegeben ist, ist ihr Verkauf in Deutschland nicht zulässig – in einigen europäischen Nachbarländern sowie über Online-Kanäle sind die Produkte jedoch frei erhältlich.